Handyverlust

Nicht jeder träumt davon: Aus dem Urlaub ohne Handy

Handy-Verlust im Ausland - eine unschöne Erfahrung
Von Julia Scholz

Manchmal ist die Suche erfolglos: Timmendorfer Strand
Bild: dpa
Der Verlust des Mobiltelefons im Urlaub ist besonders bitter. Ohne feste Rufnummer ist man auch in wichtigen Fällen von zu Hause aus nicht mehr schnell und einfach zu erreichen. Hinzu kommt möglicherweise der Verlust eines guten Gerätes, das man im Ausland nicht ohne weiteres ersetzen kann. Hauptproblem beim Verlust des eigenen Mobiltelefons ist aber immer die Gefahr, eine hohe Mobilfunkrechnung zu riskieren, wird der Verlust des Handys nicht sofort bemerkt und für unbefugte Fremdnutzung gesperrt.

Deswegen gilt grundsätzlich: Stellt man im Urlaub fest, das Handy ist weg, sollte die SIM-Karte möglichst rasch gesperrt werden. Das gilt insbesondere für den Verlust im Ausland. Hier kann die unbefugte Nutzung durch Fremde rasch hohe Kosten verursachen, da für alle Gespräche innerhalb des jeweiligen Landes und natürlich über die Landesgrenze hinaus vom Mobilfunkbetreiber in Deutschland teure Roamingtarife berechnet werden. Hat man das Pech, dass ein unehrlicher Finder oder Dieb nicht nur scharf auf das Endgerät ist, sondern auch weiß, dass er unter Nutzung der eigenen Landesvorwahl auf fremde Rechnung prima telefonieren kann, wird's unter Umständen sehr teuer.

Erste Maßnahmen zur Schadensbegrenzung

Mit einem Anruf auf die eigene Nummer lässt sich bei eingeschaltetem Handy einfach feststellen, ob das Gerät nicht nur im näheren Umfeld verlegt wurde. Ist das nicht der Fall und man kann sich auch nicht mehr erinnern, wo es sonst noch liegen könnte, ist eine schnelle Sperrung der SIM-Karte ratsam. Sollte die Hotline, die bei den meisten Anbietern über eine Sonderrufnummer geschaltet ist, vom Festnetz oder Mobilfunknetz des jeweiligen Auslandes nicht zu erreichen sein, kann der Kunde die Sperrung selbst nur per FAX, E-Mail oder über einen Passwort-geschützten Bereich auf der Internetseite des Anbieters veranlassen.

Eine weitere Möglichkeit könnte den Handyverlierern im Ausland ab dem 1. Juli dieses Jahres zur Verfügung stehen. Wie berichtet geht dann die zentrale Sperrnotrufnummer 116 116 an den Start. Diese Nummer ist aus dem Ausland über die Vorwahl 0049 oder +49 auf jeden Fall erreichbar, allerdings nicht - wie bei Anwahl innerhalb von Deutschland - für den Anrufer kostenfrei. Ob auch die eigene SIM-Karte dann über diese Nummer gesperrt werden kann, hängt davon ab, ob der jeweilige Mobilfunkbetreiber an diesen Sperr-Notruf angeschlossen ist. Das sollte beim eigenen Anbieter erfragt werden. Ebenso wird teltarif nach Bekanntgabe der Teilnehmer dieser Sperrrufnummer, über die angeschlossenen Mobilfunk-Anbieter berichten.

Das gute Handy - wie kann man es sichern?

Es gibt verschiedene Möglichkeiten dem Verlust eines teuren Mobiltelefons vorzubeugen und im Ernstfall die Unkosten gering zu halten. Die einfachste Lösung für Urlaubsreisende, denen es lediglich um die schnelle Erreichbarkeit und bequemes Mobiltelefonieren geht, wäre, das teure Smartphone einfach zu Hause zu lassen, hat man noch ein altes Gerät im Schrank. Das empfiehlt sich vor allem dann, wenn das hochsensible Gerät am Reiseziel extremeren klimatischen Belastungen ausgesetzt ist, selbst wenn es sich um eine ausgewiesenes Outdoorhandy handelt. Wer auch im Urlaub auf die zahlreichen Features des neuen Gerätes nicht verzichten möchte, muss entweder gut aufpassen oder kann eine der mittlerweile zahlreich angebotenen Handyversicherungen abschließen. Damit ist man dann auch gegen Beschädigungen des Mobiltelefons abgesichert. Experten halten eine solche Vorsorge jedoch erst ab einem Gerätewert von 300 Euro für sinnvoll.

Ist das Handy bei einem Diebstahl abhanden gekommen, sollte dieser auf jeden Fall bei der örtlichen Polizei zur Anzeige gebracht werden. Dabei ist es von Vorteil, wenn man die 15-stellige IMEI-Nummer des Gerätes angeben kann. Sie erscheint nach bei Eingabe der Tastenkombination *#06# auf dem Display und am Gerät meist unter dem Akku ablesbar. Für Vodafone-Kunden macht es doppelt Sinn, diese Nummer sicher notiert aufzubewahren. Wie bereits berichtet, kann der Provider bei Angabe dieser Nummer das Gerät selbst zum Schutz vor unbefugter Fremdnutzung sperren. Allerdings nur, wenn es im deutschen Vodafone-Netz eingebucht ist. Wurde das Gerät aus geschlossenen Räumen, dem Auto oder samt anderem Gepäck entwendet, besteht die Möglichkeit, dass die Versicherung bei einer Hausratspolice oder Reisegepäckversicherung den Schaden ersetzt. Der reine Handydiebstahl wird allerdings nur durch eine entsprechende Handyversicherung abgedeckt.