fernabsatzvertrag

BGH: Widerrufsrecht bei eBay-Auktionen (aktualisiert)

Ersteigerte Artikel können binnen einem Monat zurückgegeben werden
Von Marie-Anne Winter mit Material von dpa

Verbraucher haben bei Versteigerungen des Internetauktionshauses eBay ein Widerrufsrecht. Nach einem heute verkündeten Urteil des Bundesgerichtshof (BGH) können sie ersteigerte Artikel binnen einem Monat ohne Begründung zurückgeben, wenn diese von einem gewerblichen Anbieter stammen. Die Monatsfrist gilt für nachvertragliche Belehrungen. Bei der sonst üblichen 14-Tagesfrist ist eine Belehrung in Textform vor Vertragsschluss notwendig, die bei ebay grundsätzlich nicht möglich ist. Deshalb das längere Widerrufsrecht Ein Kauf bei einem Unternehmer über das Internet sei - wie bei einer telefonischen Bestellung - ein "Fernabsatzvertrag", der aus Gründen des Verbraucherschutzes rückgängig gemacht werden könne, so der BGH.

In dem verhandelten Fall hatte ein Verbraucher über eBay ein von einem Schmuckhändler angebotenes Diamantarmband ersteigert, aber die Bezahlung verweigert, weil es nicht seinen Erwartungen entsprach. Ob in solchen Fällen die Ware zurückgegeben werden kann, war umstritten, weil bei Versteigerungen kein Widerrufsrecht vorgesehen ist. Der BGH hat nun zugunsten des Verbraucherschutzes entschieden, weil eBay-Auktionen keine "echten Versteigerungen" im juristischen Sinn seien, sondern "Kaufverträge zum Höchstgebot".