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absoluter und relativer Preis


04.11.2005 10:39 - Gestartet von Patrick007
Dass das Widerrufsrecht die Produkte verteuert, ist absolut gesehen korrekt.
Dass die Produkte deshalb in Relation zum Offlinehandel teuer sind, ist falsch.
Viele Händler wollen keine Kunden im Laden, die sie lange beraten müssen.
Deshalb werden die Produkte meiste bei einem und demselben Händler online günstiger als Offline angeboten.

Als Verbraucher muss ich sagen, dass man oft an der Nase rumgeführt wird mit technischen Beschreibungen.
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Bsp: die neue Videokameragerneration von JVC die auf Festplatte im 'MPEG2' FORMAT aufzeichnet:
Allerdings muss man dennoch den Film zuhause Stundenlang rendern um den Film in einen Codec zu bekommen in dem man ihn beliegig verwenden kann.
Ansonsten ist man auf die JVC software angewiesen.
Ist nett, dass JVC software liefert: allerdings will ich die mir bekannte Software nutzen, in die ich EINGEARBEITET bin. Ich will mich nicht unnütz mit Dingen zeitlich auseinandersetzen an denen ich keinen Vorteil habe, nur um einem Industriekonzern zuliebe gerade seinen Codec etc zu verwenden.
Bei den Kollegen von Panasonic ist das anders: da soll es genügen die endung der Datei umzubenennen.
Dieses Handicap steht natürlich nicht im Katalog von JVC auch die Verkäufer bei Mediamarkt und Promarkt haben keine Ahnung von den Produkten.
Ich wünsche JVC viele Rückläufer!
An diesem Beipiel sieht man dass der Kunde unter MPEG2 Format was anderes versteht als die Industrie Glauben machen will.

Das Widerrufsrecht ist nicht nur im Onlinehandel unverzichtbar, man sollte an eine Ausweitung auf den Offlinehndel nachdenken.

RA stud.dr.iur.
A.S.

P.S.: @ 7VAMPIR
deine Post endet mit einer Produktempfehlung für e+ Produkte und ist inhaltlich wohl sehr Industrielastig :
wirst du von der Industrie bzehalt ?
Initiative Neuer Marktwirtschaft oder einem anderen bezahlten Interessenverband ??
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[1] CEO antwortet auf Patrick007
04.11.2005 12:18
Interessant! Ich bin eigentlich auch auf so einen JVC Camcorder mit Festplatte scharf und habe schon bemängelt das dieser einen USB und keinen LAN Anschluß hat (wie Festplattenrekorder auch).

Das das verwendete MPEG2 Format propietär sein soll verwundert mich nun. Aber allein das Kopieren über USB 2.0 dürfte ja stundenlang dauern oder?

JVC sollte auf jeden Fall einen LAN Anschluß einbauen!!!
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[1.1] KnuddelTim antwortet auf CEO
08.11.2005 10:19
Das das verwendete MPEG2 Format propietär sein soll verwundert mich nun. Aber allein das Kopieren über USB 2.0 dürfte ja stundenlang dauern oder?

JVC sollte auf jeden Fall einen LAN Anschluß einbauen!!!

USB 2.0 ist schneller als 100MBit LAN.
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[2] OFF TOPIC...
7VAMPIR antwortet auf Patrick007
04.11.2005 12:34
OFF TOPIC...


Benutzer Patrick007 schrieb:
P.S.: @ 7VAMPIR deine Post endet mit einer Produktempfehlung für e+ Produkte und ist inhaltlich wohl sehr Industrielastig :
wirst du von der Industrie bzehalt ?
Initiative Neuer Marktwirtschaft oder einem anderen bezahlten Interessenverband ??


Nein.
Ich bin bei e+ ebenso wie bei allen anderen deutschen Anbietern lediglich Kunde. Aber ich bin seit 1993 GSM User und gleich mit meinem ersten Vertrag an einen sehr unerfreulichen Anbieter geraten. Aus dieser Erfahrung heraus habe ich beschlossen meine fundierte Meinung zu einer Empfehlung zu machen.
Natürlich bin ich gerne bereit meine Empfehlung zu begründen. Ich beantworte natürlich auch Fragen (in angemessenem Umfang).
Wer meine Beiträge eine Weile verfolgt, wird feststellen, dass ich meine Empfehlungen den aktuellen Bedingungen anpasse. Nicht immer ist e+ dabei führend gewesen.
Vor BASE zB habe ich die Kombination aus e+Prof und o2 Genion mit WWHZ und TCHIBOkarte empfohlen.
Würde ein anderer Anbieter ein besseres Angebot machen, würde ich diesen empfehlen.
Falls mir da was entgangen sein sollte, bitte Info.

Momentan erwäge ich übrigens als Prepaidprodukt easymobile.de zu empfehlen. Jedoch erst wenn ich eigene Erfahrungen damit habe. Abwarten !-)


Meine Sichtweise ist nicht "Industrielastig". Ich sehe ein Problem darin gesetzliche Rahmenbedingungen so zu schaffen, dass die Vertragsfreiheit gefährdet wird. Dieser Staat neigt unabhängig von der jeweiligen Regierung dazu in populistischer Weise in diese Vertragsfreiheit einzugreifen, ohne dafür die Verantwortung zu übernehmen.

Ein gutes Bespiel ist die gradzu absurde Idee auch bei Verkäufen von Privat, sogar für Gebrauchtwaren eine 1Jährige Garantie vorzusehen und nur diejenigen vom Haken zu lassen, die das gerichtsfest ausgeschlossen haben. Es genügt ja nicht der erkennbare Übereinstimmende Wille des Verkäufers >ohne Gewähr< zu verkaufen und des Käufers wie besehen zu kaufen. Es muss korrekt formuliert werden.

Natürlich muss der Käufer vor Arglist geschützt werden. Aber wenn ich ein altes Auto verkaufe, kann doch niemand von mir eine einjährige Garantie erwarten.
Wenn ich mein altes Handy verkaufe, das ich bis dahin ohne Probleme genutzt habe, kann ich doch nicht garantieren, dass NOCH EIN JAHR funzt.
Genau wie ein Händler müsste ich eine versicherungsmathematisch errechnete (Risiko*Schadenshöhe) Rückstellung vornehmen.
Speziell bei geringwertiger Ware wie abgelegtes Kinderspielzeug, alte Möbel (Versandkosten!), alte Autos, alte Handys usw ist dieser Aufwand nicht gerechtfertigt. Brauchbare Ware wird dann entsorgt statt verkauft, ganz im Sinne des grünen Verbraucherschutzes.

Ich bin für freie und ehrliche Verträge. Der Staat sollte sich darauf beschränken diese zu schützen. Dabei allerdings könnte ich durchaus mehr Engagement vertragen.

Es sollte mir freigestellt werden Garantie zu gewähren/erwarten oder nicht.

Wenn der Handel mit günstigen Gebrauchtwaren durch solcherlei Auswüchse erschwert wird, ist das kein Verbraucherschutz. Es verteuert lediglich die Waren die verkauft werden. Viele Waren werden nicht mehr verkauft weil es sich nicht mehr lohnt sondern stat dessen entsorgt, was den Markt austrocknet und die Preise weiter hochtreibt.

Dies ist NUR 1 Beispiel...

Der Schaden entsteht überall wo nicht der Markt die Bedingungen des Handelns schafft, sondern eine willkürliche Festlegung.

Ein anderes Beispiel ist ein ausufernder Kündigungsschutz den ich (selbst Angestellter) so für völlig unangemessen halte.
Es sollte möglich sein jemanden ohne grosse Formalien einzustellen und auch wieder zu entlassen. Ist das nicht möglich, wird notwendige Mehrarbeit auf die vorhanden Angestellten abgewälzt. Wenn sie Glück haben in Form bezahlter Überstunden. Befristete Arbeitsverhältnisse sind keine Hilfe, da vorab die Dauer festgelegt werden muss.
Wird ein Behinderter eingestellt, ist dieser praktisch unkündbar. Dieser "Schutz" führt dazu, dass niemand mit Verstand einen Behinderten einstellt, auch wenn dieser für die Aufgabe voll qualifizeirt ist.
Es müsste mehr Leistungsbezogen geregelt werden.

Der besondere SCHUTZ verkehrt sich auch hier in sein Gegenteil.


CU 7VAMPIR
nursmsOI637I88883



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