TKG

Verfassungsbeschwerde gegen neues Telekommunikationsgesetz

Rechtswissenschaftler: TKG greift in Grundrechte ein
Von Marie-Anne Winter

Seit einigen Tagen ist der Entwurf [Link entfernt] einer Verfassungsbeschwerde gegen das neue Telekommunikationsgesetz (TKG) im Internet [Link entfernt] abrufbar. Der Rechtswissenschaftler Patrick Breyer will damit unter anderem die Pflicht zur Angabe persönlicher Daten bei der Anmeldung eines Telefonanschlusses (z. B. auch beim Kauf von Prepaidkarten fürs Handy) angreifen. Auch das Recht von Telekommunikationsunternehmen, Daten über ihre Kunden und deren Telekommunikation über die erforderliche Dauer hinaus speichern zu dürfen (beispielsweise die Vorratsspeicherung von Internet-Nutzungsdaten zur "Missbrauchsbekämpfung") greift seiner Ansicht nach in das Fernmeldegeheimnis nach Artikel 10 Absatz 1 des Grundgesetzes ein.

Problematisch seien auch die weit gehenden staatlichen Zugriffsrechte auf persönliche Daten von Telekommunikationsnutzern und die Pflicht von Telekommunikationsunternehmen, ohne Entschädigung an staatlichen Überwachungsmaßnahmen mitwirken zu müssen. Zum einen würden Nutzer von Telekommunikation anders behandelt als die Nutzer anderer Kommunikationswege (etwa der Briefpost) und eine solche Ungleichbehandlung sei nicht zulässig. Zum anderen würden Telekommunikationsunternehmen gegenüber anderen Kommunikationsunternehmen (wie Bereitstellern von Postfächern) benachteiligt. Nach Ansicht des Frankfurter Juristen Breyer gibt es keinen sachlichen Grund, weshalb die Telekommunikationsbetreiber die Kosten für die Erhebung von Kundendaten zu staatlichen Zwecken (etwa bei der umstrittenen Vorratsspeicherung) tragen sollten.

Mit der Einreichung der Verfassungsbeschwerde will der Beschwerdeführer noch abwarten, bis sich ein Telekommunikationsunternehmen als Mitbeschwerdeführer findet. Dies ermögliche eine umfassende Überprüfung der Verfassungsmäßigkeit der Vorschriften des Telekommunikationsgesetzes über den Datenschutz und die öffentliche Sicherheit.