Dialerschutz

RegTP: Dialer-Einwahlen künftig nur noch über 0900-9

Neue Regeln für die Zuteilung von Dialer-Nummern
Von Marie-Anne Winter

Die kleinen als Dialer bezeichneten Programme die dem Computernutzer die Einwahl zu bestimmten Nummern erleichtern sollen, lösen inzwischen durch die bloße Erwähnung Angst und Schrecken aus. Denn es werden immer wieder "Wahlhelfer" auf die Rechner argloser Surfer geschmuggelt, die Verbindungen zu Nummern herstellen, die ausschließlich dazu dienen, die Telefonrechnung in die Höhe zu treiben. Deshalb hat sich die Regulierungsbehörde für Telekommunikation und Post (RegTP) dieser Problematik angenommen. Wie dialerschutz.de berichtet, sehen neue Pläne der Regulierungsbehörde vor, dass sich Dialer in Deutschland künftig nur noch über die Rufnummerngasse 0900-9 einwählen dürfen.

Wie Behördensprecher Rudolf Boll gegenüber dialerschutz.de berichtete, sollen die neuen Regelungen vom gleichen Tag an gelten, an denen auch das neue 0190-Gesetz in Kraft tritt - voraussichtlich also noch in diesem Sommer. Das Gesetzeswerk sieht unter anderem eine Tarifbegrenzung bei Mehrwertdienstnummern auf 30 Euro pro Verbindung im Blocktarif und maximal zwei Euro pro Minute vor. Außerdem müssen teure Verbindungen nach höchstens einer Stunde getrennt werden. Außerdem erhalten Verbraucher bessere Möglichkeiten, um die Anbieter von Mehrwertdiensten in Erfahrung bringen zu können.

Die Einrichtung einer eigenen Rufnummerngasse für Dialer ist ebenfalls ein Bestandteil des neuen Gesetzes. Sie soll es Verbrauchern künftig einfacher machen, sich durch Sperrung genau dieser Nummer vor unerwünschten Einwahlen zu schützen. Bisher war das mehr als schwierig - denn Webdialer wählten sich über verschiedensten Nummern ein, angefangen von der 0190 über die 0900 bis hin zu 0192 und 0193. Die Einwahl über 0192 und 0193-Nummern hatte die RegTP bereits für unzulässig erklärt. Selbst eine 01805 wurde in einem Webdialer bereits als Einwahlnummer entdeckt.

In einem aktuellen Entwurf, der dialerschutz.de vorliegt, formuliert die Regulierungsbehörde ganz genaue Regeln für die Zuteilung der neuen Dialer-Nummern. So bestehen die Einwahlnummern für Webdialer künftig aus der Vorwahl 0900-9 und einer sechsstelligen Teilnehmerrufnummer. Antragsteller mit einer Auslandsadresse müssen einen Empfangsbevollmächtigten mit einer ladungsfähigen Anschrift im Inland angeben. Die RegTP kann festlegen, wie viele Rufnummern einem Antragsteller höchstens zugeteilt werden. Der Antragsteller darf die ihm zugeteilte Rufnummer nur für einen Dialer nutzen, der rechtskonform sein muss. Bei Verstößen gegen die Regeln kann die Zuteilung der Dialer-Nummer von der Regulierungsbehörde widerrufen werden. Die RegTP wird dem Entwurf zufolge ein elektronisches Verzeichnisse der zugeteilten Rufnummern unter Angabe der Zuteilungsnehmer und deren ladungsfähigen Anschriften erstellen. Dieses Verzeichnis könne dann im Internet auf der RegTP-Seite eingesehen werden.

Anträge auf Zuteilung einer Dialer-Nummer werden laut Entwurf online über die Internetseiten der Regulierungsbehörde gestellt werden können. Im Vorfeld der geplanten Einrichtung der neuen 0900-9-Nummerngasse hat die Regulierungsbehörde jetzt eine entsprechende schriftliche Anhörung der von den neuen Regeln Betroffenen gestartet.