Thread
Menü

Zu einfach (?)


23.07.2003 23:31 - Gestartet von onlinewerkstatt
Hört sich ja super an.

Heißt das, ich kann zukünftig einfach die 0900-9 für abgehende Anrufe sperren lassen und ich habe einen "echten" Schutz, auf den ich mich verlassen kann?

- Ist das nicht zu einfach?
- Geht die Trickserei der Dialer-Programmierer dann
nicht weiter?
- Sind Dialer, welche eine 0180- oder eine 0190-Nummer
wählen dann komplett verboten?

Robert
Menü
[1] K2107 antwortet auf onlinewerkstatt
24.07.2003 10:16
Benutzer onlinewerkstatt schrieb:
Hört sich ja super an.

Heißt das, ich kann zukünftig einfach die 0900-9 für abgehende Anrufe sperren lassen und ich habe einen "echten" Schutz, auf den ich mich verlassen kann?

Korrekt!

- Ist das nicht zu einfach?
Müsste die Frage nicht eigentlich lauten:
Hätte man das nicht schon längst haben können?!? ; )

- Geht die Trickserei der Dialer-Programmierer dann nicht weiter?
Sieht ganz so aus ...

- Sind Dialer, welche eine 0180- oder eine 0190-Nummer wählen dann komplett verboten?
0180er-Dialer sind es bereits jetzt ... 0190er kommen dann dazu.
Andererseits werden 0190er Nummern eh demnächst abgestellt : )
Menü
[2] westok antwortet auf onlinewerkstatt
24.07.2003 12:47
Benutzer onlinewerkstatt schrieb:
Hört sich ja super an.

Heißt das, ich kann zukünftig einfach die 0900-9 für abgehende Anrufe sperren lassen und ich habe einen "echten" Schutz, auf den ich mich verlassen kann?

- Ist das nicht zu einfach?
- Geht die Trickserei der Dialer-Programmierer dann nicht weiter?
- Sind Dialer, welche eine 0180- oder eine 0190-Nummer wählen dann komplett verboten?

Robert

Im Prinzip könnte die Abzockerei mit Dialer weitergehen,
Sie ist in jeder Rufnummergasse möglich, wenn dahinter Kommunikationsanbieter die Gebührenorgane(Technologie) der Netzanbieter Telekom oder Andere beeinflussen können.
Wichtig ist, der Netzbetreiber stellt Verträge auf,

die verhindern, unlautere Gebührensätze zu verlangen,

downloads vor Einverständnis der User zu versenden und Art und

Umfang der Gebührenstruktur, die mit der Verbindung der Dienste

zusammenhängen nicht auf der ausgewählten URL deutlich

veröffentlichen.

Dazu gehört zum ersten die Identifizierung des Contentanbieters komplett mit Anschrift und Betriebsnamen,als ID-Nummer, die bei jedem Tk - Unternehmer online abgerufen werden kann.
Eingebaute Wartezeit normaltariflich mit Bestätigungsmöglichkeit (elektron. Unterschrift) zur Auswahl des Dienstes. Erst nach el. Unterschrift darf der download nach -Ja- vom USER gestartet werden.
westok
Menü
[2.1] skycab antwortet auf westok
13.12.2003 00:28
what the heck? (das letzte posting macht doch garkeinen sinn!?)