Recht

Teles erwirkt Einstweilige Verfügung gegen Deutsche Telekom

T-DSL sei nicht "fast flächendeckend verfügbar"
Von dpa / Hayo Lücke

Der Berliner Internetdienstleister Teles hat im Streit mit der Deutschen Telekom auf dem Markt für DSL-Zugänge einen Teilerfolg erzielt. Nach einer Einstweiligen Verfügung des Landgerichts Hamburg darf die Telekom in ihrer Werbung für den terrestrischen T-DSL-Dienst nicht mehr behaupten, dass dieser fast flächendeckend verfügbar sei.

Teles-Chef Sigram Schindler erklärte zu der heute bekannt gewordenen Untersagung, die Telekom habe mit "vollmundigen Behauptungen" große Teile der Öffentlichkeit und mehr als zehn Millionen Internet-Nutzer "mit großer werblicher Energie in die Irre geführt". Tatsächlich dürfte der terrestrische T-DSL-Dienst zumindest an jedem dritten Telefonschluss gar nicht verfügbar sein.

Auch im Streit mit der Telekom im Geschäft mit schnellen Internet-Zugängen via Satellit zeigte sich Schindler zuversichtlich. Hier sieht Teles seine Patenrechte verletzt und hatte beim Landgericht Mannheim Klage eingereicht. Das Gericht hat der Deutschen Telekom Schindler zufolge inzwischen nahe gelegt, sich mit Teles außergerichtlich zu einigen. Ein Urteil sei am 21. März möglich.

Die Berliner werfen der Telekom und deren Luxemburger Partner und Satellitenbetreiber SES ("Astra") vor, mit ihrem gemeinsam in Deutschland angebotenen T-DSL via Satellit ein Teles-Patent und Teles-Gebrauchsmuster zu verletzen (teltarif berichtete). Teles bietet den skyDSL-Dienst an.