Aufpreis

1&1 stellt erste DSL-Bestandskunden auf neue Tarife um

Entweder Volumenbegrenzung, oder Verdopplung der Flatrate-Gebühr
Von

Vor wenigen Tagen schaffte 1&1 ziemlich plötzlich die bisherige, unbeschränkte DSL-Flatrate für 19,90 Euro ab, und ersetzte sie durch zwei Tarife. Einer ist etwas günstiger als bisher (16,90 statt 19,90 Euro monatlich), dafür aber auf fünf Gigabyte monatlichen Transfer beschränkt. Der andere Tarif ist mit 39,90 Euro glatt doppelt so teuer wie bisher.

Die Frage, ob auch die Bestandskunden umgestellt werden, konnte oder wollte 1&1 vorgestern noch nicht beantworten. Doch heute erhielt ein Leser einen auf vorgestern datierten Brief, in dem 1&1 den alten Tarif kündigt und die Umstellung auf den günstigeren, aber volumenbeschränkten Tarif ankündigt. Der Nutzer kann sich, wenn er will, auf der Homepage von 1&1 auf die teurere, unbeschränkte Flatrate ummelden. Doch kostet das Surfvergnügen dann glatt doppelt so viel wie bisher. Immerhin: Wer sich beim Abschluss des alten Tarifs auf einen Jahresvertrag eingelassen hat, bekommt die dafür gutgeschriebenen drei Freimonate weiterhin. In diesen drei Monaten kann man auch nach Herzenslust surfen; das Übertragungsvolumen wird nicht berechnet.

1&1 bewegt sich mit der Umstellung auf sehr dünnem Eis. Denn ein Jahresvertrag ist nunmal für beide Seiten bindend. Wenn 1&1 schreibt: "Da es ab 20.11.01 nur noch diese beiden FLAT-Tarife gibt, kündigen wir Ihren alten 1&1 Internet.DSL FLAT-Vertrag", dann gilt diese Kündigung frühestens zum Zeitpunkt des Ablaufs des Jahresvertrags. Wer einen Brief an 1&1 schreibt, mit dem Inhalt, dass man die Kündigung nicht akzeptiert und auf Fortsetzung des Jahresvertrages besteht, dürfte damit sehr gute Chancen auf Erfolg haben.

Alternativ haben 1&1-Kunden nach der Preiserhöhung bzw. Leistungsverringerung auch das Recht zur Sonderkündigung. Diese muss binnen einen Monats nach der Ankündigung der Preiserhöhung geschehen. Man hat also das Recht, noch einen vollen Freimonat mitzunehmen, und dann zu einem anderen DSL-Anbieter zu wechseln. Unsere entsprechende Infoseite listet die juristischen Details auf.