kürzere Leitung?

RegTP: Neue Regeln für Bereitstellung von Carrier-Festverbindungen

Unzumutbare Verzögerungen bei der Bereitstellung von CFV sind Wettbewerbshindernis
Von Marie-Anne Winter

In einer aktuellen Pressemitteilung teilt die Regulierungsbehörde für Kommunikation und Post (RegTP) neue Regeln für die schnellere Bereitstellung von Carrier-Festverbindungen mit der Telekom mit. Die Klauseln der neuen Beschlusskammer-Entscheidung legen die Vertragsbedingungen zur Bereitstellung von Carrier-Festverbindungen (CFV) sehr präszise fest.

Der Präsident der Regulierungsbehörde Matthias Kurth, erklärte, dass die Deutsche Telekom AG bisher bei der Gestaltung der CFV-Verträge in missbräuchlicher Weise Vertragsklauseln vorschreibe, die den Wettbewerbern keine Planungssicherheit gäben und zu unzumutbaren Verzögerungen führten.

"Seit mehreren Monaten häufen sich die Beschwerden über die unzureichende Bereitstellung von Carrier-Festverbindungen. Dies ist zur Zeit eine der gravierendsten Belastungen für den Wettbewerb. Es gibt einen erheblichen Lieferstau und nicht akzeptable Verzögerungen bei der Bereitstellung von CFV," sagte Kurth.

Kurth weiter: "Wir haben der Telekom daher jetzt sehr enge und verbindliche Lieferfristen von acht Wochen bis zu längstens sechs Monaten vorgegeben." Diese Fristen seien auch dann einzuhalten, wenn es zu baulichen Anpassungen kommen sollte oder technische Probleme bestünden. "Wir haben die Telekom entsprechend den gesetzlichen Verfahrensregeln im Wege einer Abmahnung dazu aufgefordert, innerhalb eines Monats die Vertragsbedingungen entsprechend den neuen präzisen Vorgaben anzupassen", erklärte Kurth.

Präsident Kurth: "Mit dieser Entscheidung wollen wir die unbefriedigende Situation bei der Bereitstellung von Carrier-Festverbindungen beseitigen. Wir erwarten von der Deutschen Telekom AG eine umgehende Umsetzung der Vorgaben und vor allem eine deutliche Verbesserung der Bereitstellungspraxis." Zwar habe die Telekom in der vergangenen Zeit wiederholt beteuert, die Liefersituation bis Ende Oktober 2001 zu bereinigen, doch es gäbe ernsthafte Zweifel, ob diese Absicht erreicht werde. "Der Beschluss flankiert insoweit diese Bemühungen, da er einen eindeutigen und verbindlichen Zeitrahmen vorgibt, der auch zivilrechtlich einklagbar ist", sagte Kurth.

Bei CFV handelt es sich um Mietleitungen, die die Deutsche Telekom AG Wettbewerbern in einer Vielzahl von Varianten mit den unterschiedlichsten Bandbreiten zur Verfügung stellt. Die Wettbewerbsunternehmen benötigen diese Leitungen insbesondere, um ihre eigenen Netze für das Angebot von Sprach– oder Datendiensten aufzubauen. Zwar bieten mittlerweile auch andere Unternehmen Mietleitungen an, aber in zahlreichen Regionen, vor allem in den ländlichen Gebieten, können die erforderlichen Mietleitungen nur von der Deutschen Telekom AG bezogen werden.