legal?

Klingelton-Abmahnungen: Die dicke Rechnung

Fast 20000 Mark für ein paar Seiten Papier
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Wie bereits berichtet, gehen unter anderem die Musikkonzerne EMI und Sony gegen die Anbieter von Klingeltönen zum Handy-Download vor. Der Grund ist, dass die Handy-Klingeltöne angeblich die Original-Werke durch Verkürzung der Spieldauer und Beschränkung auf monophone Tonfolgen quasi "verunstalten". Dazu haben die Klingelton-Anbieter aber nach Ansicht der Musikverlage und der Hamburger Gerichte nicht das Recht, obwohl sie in der Regel Lizenzen bei der GEMA speziell für Klingeltöne erworben und bezahlt hatten.

Einer der abgemahnten Site-Betreiber erhielt heute die Rechnung der Rechtsanwälte, die sowohl Sony als auch EMI vertreten. Demnach sollen 18 594,80 Mark zu zahlen sein. Zum Vergleich: "Normale" Abmahnungen spielen sich im Bereich von 1 000 bis 2 000 Mark ab. Da mag man sich als Empfänger der entsprächenden Rechnung veräppelt vorkommen, wenn die Rechtsanwälte schreiben: "habe ich im Entgegenkommen für die Kostensituation davon abgesehen, hier den Gegenstandswert schlicht zu kumulieren". Statt 5 Millionen wurden also "nur" 2,5 Millionen als Streitwert angesetzt. Bei der Höhe der Gebühr für das außergerichtliche Verfahren wurde mit 10/10 aber gleich wieder das Maximum des Zulässigen verlangt (siehe §118 BRAGO [Link entfernt] ).

Es ist davon auszugehen, dass die Rechtsanwälte ähnliche Briefe und ähnlich hohe Kostennoten auch an andere Klingelton-Sites verschickt haben. In der Folge könnte hier durchaus ein Millionenhonorar zustande kommen, für ein paar Seiten Papier, die man in fast gleicher Form (nur die jeweiligen Tonlisten unterscheiden sich) an ausreichend viele Empfänger schickt. Wenn auch Sie von solchen Abmahnungen betroffen sind, senden Sie daher bitte eine E-Mail an die Redaktion, damit diese die Fälle sammeln kann. Gegebenenfalls könnte eine Gruppe von Betroffenen gegen die abmahnenden Anwälte wegen Serien-Abmahnungen vorgehen. Der Eindruck, dass versucht wird, über Drohgebärden die bisher meist von Kleinunternehmern betriebenen Klingeltonsites plattzumachen, ist nämlich nicht von der Hand zu weisen. Eine Kommentierung dazu hatten wir bereits vor einigen Wochen in einem Editorial mit dem Titel Pfeifen verboten veröffentlicht.