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Warum zahlen?


04.10.2001 23:25 - Gestartet von grafkrolock
Warum verweigert eigentlich keiner der abgemahnten Anbieter einmal die Zahlung und läßt es auf ein Gerichtsverfahren ankommen? Haben die alle keine Rechtschutzversicherung? Ich halte jedenfalls das Vorgehen der Musikindustrie für äußerst fragwürdig. Schließlich lautet der Vorwurf, eine Melodie würde "verunstaltet". Da ein Mobiltelefon aber generell nicht in HiFi-Qualität klingelt, ist das ja zwangsläufig der Fall, ohne vom Klingeltonanbieter beabsichtigt zu sein.
Sicher, falls der Beklagte dann doch verliert, wird es um so teurer. Allerdings kann er seinen Klingeltonverkauf ja so oder so zumachen.
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[1] Kai Petzke antwortet auf grafkrolock
04.10.2001 23:51
Benutzer grafkrolock schrieb:
Warum verweigert eigentlich keiner der abgemahnten Anbieter einmal die Zahlung und läßt es auf ein Gerichtsverfahren ankommen?

Wir kennen Anbieter, die nicht zahlen, es also sehr wohl auf ein Gerichtsverfahren ankommen lassen wollen. Da der allerdings die Abmahnung ansonsten anerkannt hat, läuft das Verfahren nur als "normales" Gerichtsverfahren, und das dauert mehrere Jahre, bis es durch alle Instanzen ist.

Interessant wäre, ob die großen der Branche (z.B. handy.de) versuchen, trotz den kostentreibenden Millionen-Streitwerten auch in der Hauptsache zu klagen. Insbesondere dürfte es interessant sein, die Sache vor anderen als den Hamburger Gerichten verhandeln zu lassen.

Weiterhin fände ich ein Verfahren gegen die GEMA interessant, wenn diese wirklich Aufführungsrechte bzw. Lizenzen für Klingeltöne erteilt hat, zu denen sie nicht berechtigt war. Denn dann könnte herauskommen, dass die GEMA am Schluss den ganzen Schlamassel bezahlen muss. Entsprechend niedriger fallen dann die Ausschüttungen an die Musikverlage aus.


Kai
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[1.1] GBT MUSIKPRODUKTION antwortet auf Kai Petzke
22.10.2001 11:58
Sehr geehrter Herr Petzke,

'Verfahren gegen die GEMA?' Aber bitte vorher Urheberrechtswa­hrnehmungsgesetz vom 9.9.1965 (BGBl. I S.1294, zuletzt geänd. durch Art. 2 Gesetz v. 8.5.1998, BGBl. I, S.903) genau studieren!

Ulrich Gnoth
GBT-MUSIKPRODUKTION
GEMA-Mitglied
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[2] seventy7 antwortet auf grafkrolock
06.10.2001 11:35
Als kleiner Tipp am Rande: die RR- Versicherung zahlt nicht bei Urheberrechtsverstößen...

So einfach wie Du das forderst ist das nicht. Man kann solch Forderungen nicht einfach verweigern bzw. die Zahlung verweigern. Zumal es sich bei den meisten Seiten um normale Personen handelt, die zwar mit der Geschichte ein paar Mark verdienen, sich aber kein Gerichtsverfahren leisten können.

Wir haben es mehrfach versucht, uns mit den Anwälten zu einigen bzw. mit deren Klienten. Nur leider stehen dennoch Anwaltskosten zw. 1.000 und 2.000 DM an. Und das pro Klingelton!

Hier ein kleiner Link in die Materie:
http://www.handy-desk.de/cgi-bin/ikonboard.pl?s=3bbeb6d87883ffff;act=ST;f=21;t=11

CU ls.