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Betretenes Schweigen im Forum


02.11.2001 21:38 - Gestartet von GBT MUSIKPRODUKTION
Seit meinen letzten Beiträgen vom 22.10. ist betretenes Schweigen im Forum eingetreten. Dabei habe ich doch nur Klartext geredet. Noch ist wahrscheinlich Zeit, das Kind aus dem Brunnen zu holen.Ich bin da gern zu Informationen bereit unter: gbt-musik@web.de

Freundliche Grüße an alle "Betroffenen"
Uli Gnoth
GBT MUSIKPRODUKTION
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[1] Mal ernsthaft!
Vieltelefonierer antwortet auf GBT MUSIKPRODUKTION
03.11.2001 00:31
Lieber Herr Gnoth!

Betroffen bin ich eigentlich nur über diese ganze Diskussion sowie die Abmahnerei. Meine Meinung dazu: das ganze gleitet in Lächerlichkeit ab!
Ich hatte schon mehrfach auf den Handies von Bekannten diese "urheberrechtlich geschützten" Klingeltöne gehört. In keinem dieser Klingeltöne konnte ich mit dem Musikverständnis, das ich mir nach über 16 Jahren aktiver musikalischer Tätigkeit sowie mehrjähriger Erfahrung in Sachen Harmonielehre anmaße, entfernt eine akustische Ähnlichkeit zum "Original" feststellen!
Und ab einem gewissen Grad der Verfälschung des "Originals" (wo genau der liegt, wäre GERICHTLICH, und NICHT DURCH DIE GEMA(!!!!) festzustellen; ich halte die Verfälschung in den Klingeltönen für in etwa so hoch wie die in den sogen. MIDI-Files) tritt das Urheberrecht dann gegenüber der allgemeinen künstlerischen Schaffensfreiheit, die in Art. 5 Abs. 3 des Grundgesetzes verfassungsrechtlich verankert ist, zurück!
Sonst könnte man das Spielchen ja so weit treiben, daß sich die Gema den Kammerton A' urheberrechtlich schützen läßt und diese dann an jedem klassischen Konzert und jedem kirchlichen Glockengeläut ordentlich mitverdient;-)
Soweit meine Meinung dazu!

Anbei eine "off-topic"-Frage: Wieso kassiert die Gema auch bei PC-CD-Brennern ab? Diese Geräte sind für die Sicherung persönlicher Daten gedacht und nicht zur Vervielfältigung von Musik!!


Gruß
Ein NICHT-Betroffener
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[1.1] GBT MUSIKPRODUKTION antwortet auf Vieltelefonierer
03.11.2001 09:38
Lieber Herr Vieltelefonierer,

ja, mal ernsthaft und bitte nicht so oberflächlich. Es entsteht der Eindruck, Sie hätten keinen der bisherigen Beiträge gelesen und wenn ja, dann nicht verstanden. Hier geht es nicht um das Hochstilisieren subjektiver Ansichten, sondern um die Lösung eines Problems, mögliche Schadensbegrenzung und vor allem Verhütung künftiger Abmahnungen durch Einhaltung der notwendigen procederes.

Für mich persönlich sind Klingeltöne kein Thema. Ich lasse mein Mobiltelefon so klingeln wie ich es gekauft habe. Aber manche junge Leute wollen das und dem haben Anbieter Rechnung getragen. Wahrscheinlich erkennen diese jungen Leute im Gegensatz zu Ihnen DOCH gewisse Ähnlichkeiten zum Original, sonst würden sie kein Interesse daran haben und auch noch Geld bezahlen.

Noch einmal ganz langsam "zum Mitmeißeln": Wo die Veränderung bzw. Verfälschung des Originals liegt und ob diese veröffentlicht werden darf, bestimmt natürlich nicht die GEMA, aber auch kein Gericht, sondern der Urheber, der sich in der Regel über einen Musikverlag vertreten läßt. GENAU DAS war ja der Ausgangspunkt des Forums. Die GEMA kassiert lediglich die Tantiemen; das sind im Übrigen Pfennigbeträge, die sich erst summieren müssen. Sie prüft nicht, ob die Genehmigung vorliegt, weist aber ausdrücklich darauf hín, z.B. auf ihrer Internet-Seite www.gema.de

Das mit den CD-Brennern ist ein anderes Thema.

Nichts für ungut.
Uli Gnoth
GBT MUSIKPRODUKTION


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[1.1.1] Vieltelefonierer antwortet auf GBT MUSIKPRODUKTION
03.11.2001 15:04
Lieber Herr Gnoth!

Ich glaube, Sie verstehen mich hier völlig falsch!!

ja, mal ernsthaft und bitte nicht so oberflächlich. Es entsteht der Eindruck, Sie hätten keinen der bisherigen Beiträge gelesen und wenn ja, dann nicht verstanden. Hier geht es nicht um das Hochstilisieren subjektiver Ansichten, sondern um die Lösung eines Problems, mögliche Schadensbegrenzung und vor allem Verhütung künftiger Abmahnungen durch Einhaltung der notwendigen procederes.
Eben: Wie Sie schon sagen, es geht NICHT um das Hochstilisieren subjektiver Ansichten:
Wenn der Jugendliche, von dem Sie weiter unten schreiben, (subjektiv) der Ansicht ist, daß diese Tonabfolge Ähnlichkeit mit einem "Hit" hat, dann wäre das durch objektive(!) Beobachter (Richter bzw. unabhängige(!!) Musikpädagogen) zu klären. Das geltende Recht in Deutschland besagt, daß der Tatbestand eines Rechtsverstoßes (hier des Urheberrechts) durch besagte objektive Dritte erfaßt und geklärt werden muß, das sind nicht die Jugendlichen bzw. Anbieter solcher Klingeltöne und das sind Sie als Mitglied der Gema auch nicht (fassen Sie das bitte nicht als persönlichen Angriff auf!).

Für mich persönlich sind Klingeltöne kein Thema. Ich lasse mein Mobiltelefon so klingeln wie ich es gekauft habe. Aber manche junge Leute wollen das und dem haben Anbieter Rechnung getragen. Wahrscheinlich erkennen diese jungen Leute im Gegensatz zu Ihnen DOCH gewisse Ähnlichkeiten zum Original, sonst würden sie kein Interesse daran haben und auch noch Geld bezahlen.

Noch einmal ganz langsam "zum Mitmeißeln": Wo die Veränderung bzw. Verfälschung des Originals liegt und ob diese
Wo dann immer noch das Problem ist, wo die Grenze der Verfälschung erreicht ist, daß man keine Parallelen mehr zum Original ziehen kann. Hierzu verweise ich auf meinen ersten Beitrag!
Bitte klären Sie mich hier auf!!

veröffentlicht werden darf, bestimmt natürlich nicht die GEMA, aber auch kein Gericht, sondern der Urheber, der sich in der Regel über einen Musikverlag vertreten läßt. GENAU DAS war ja
Stimmt!

der Ausgangspunkt des Forums. Die GEMA kassiert lediglich die Tantiemen; das sind im Übrigen Pfennigbeträge, die sich erst summieren müssen. Sie prüft nicht, ob die Genehmigung vorliegt, weist aber ausdrücklich darauf hín, z.B. auf ihrer Internet-Seite www.gema.de
Pfennigbeiträge?? Naja, ich habe mir die Seite angesehen ...
Mein persönlicher Eindruck ist der, daß die Gema mittlerweile Instrumentarium der MusikPRODUZENTEN und das Urheberrecht des Komponisten nur Mittel zum Zweck ist!
Beispiel:
Ein Bekannter von mir hat eine schon seit einigen Jahren gut laufende Band und hatte ein Angebot von einem namhaften Musikproduzenten: für 5 % Beteiligung Abtreten sämtlicher(!) Urheberrechte an ihn (natürlich fallen auch Produktions-, Personalkosten etc. an, die würden aber durch diese 95 % mehr als doppelt und dreifach gedeckt). Geteilt durch 4 Bandmitglieder bleibt dann für jeden 1,25 %! Unterschrieben hat er übrigens nicht!
Und das ist kein Einzelfall!!!
Warum sorgt die Gema nicht auch für faire Verträge zwischen Komponisten und der Branche??


M. f. G.
Vieltelefonierer
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[1.1.1.1] GBT MUSIKPRODUKTION antwortet auf Vieltelefonierer
03.11.2001 15:53
Lieber Herr Vieltelefonierer,

(im Übrigen: warum verstecken Sie sich hinter einem Pseudonym - ich gebe doch auch meinen Namen preis)

jetzt kommt zwar Bewegung ins Forum, aber leider nur als Dialog.

Da ich Musikwirtschaftler und kein Jurist bin, somit die Grenzen meines know hows kenne, sollte sich zum Fall der Erkennbarkeit von Klingeltönen mal ein Fachjurist für musikalische Urheberrechte und/oder ein Musikwissenschaftler (kein Musikpädagoge) äußern.

Unbestritten ist jedoch, und da liegt der Kern des Problems, daß die Klingeltöne von Hits unter dem Namen des betreffenden Werkes (und dessen Interpreten) beworben und verkauft werden, ob da nun noch Ähnlichkeit vorhanden ist oder nicht.

Ihre Aussage "...Sie als Mitglied der GEMA auch nicht." werte ich so gesehen auch nicht im entferntesten als Angriff, denn da haben sie zu 100 % Recht.

So, wenn also ein Anbieter von Klingeltönen einen solchen mit Namen und Hausnummer verkauft, dann haben immer noch die Rechteinhaber, also Urheber und Musikverlage, das Recht, dies zu prüfen und zu entscheiden, ob sie zustimmen oder nicht. Auf Ihre Ausführungen eingehend muß ich sagen: Wenn ein als Klingelton bis zu Unkenntlichkeit verfälschtes Werk dann noch unter dem Original-Namen (s.o.) beworben und vertrieben wird - was sagen Sie dazu? Ja, ich stelle auch Fragen.

Ihr persönlicher Eindruck... trügt. Die GEMA vertritt keine Musikproduzenten, sondern nur Komponisten, Bearbeiter, Texdichter und Musikverleger. Oder meinen Sie die GVL?

Dazu Ihren letzten Absätzen: Bitte halten Sie Themen, die hier nicht 'reingehören, aus diesem Forum heraus. Ich kann mich gern dazu äußern, aber lieber in einer persönlichen Mail, wenn sie mit denn mal Ihre Mailadresse verraten. Antwort auf das Problem Ihres Bekannten finden Sie auch in einer 1334seitigen "Broschüre" namens Handbuch der Musikwirtschaft (ISBN 3 7808 01 42 6).

Mit freundlichen Grüßen
Ulrich Gnoth (kein Pseudonym)
GBT MUSIKPRODUKTION



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[1.1.1.1.1] Vieltelefonierer antwortet auf GBT MUSIKPRODUKTION
03.11.2001 16:22
Lieber Herr Gnoth!

Benutzer GBT MUSIKPRODUKTION schrieb:
Lieber Herr Vieltelefonierer,

(im Übrigen: warum verstecken Sie sich hinter einem Pseudonym
- ich gebe doch auch meinen Namen preis)
Weil das in Internetforen wie diesem zumeist so üblich ist!! Es steht jeder Person selbstverständlich frei, sich mit ihrem Namen in einem Forum anzumelden.
Sehen Sie sich mal um;-)

jetzt kommt zwar Bewegung ins Forum, aber leider nur als Dialog.
Ja! Obwohl auch dieser Dialog nichts bringen wird, weil wir ständig aneinander vorbeireden bzw. -schreiben!

Unbestritten ist jedoch, und da liegt der Kern des Problems, daß die Klingeltöne von Hits unter dem Namen des betreffenden Werkes (und dessen Interpreten) beworben und verkauft werden, ob da nun noch Ähnlichkeit vorhanden ist oder nicht.
Das stimmt allerdings!

So, wenn also ein Anbieter von Klingeltönen einen solchen mit Namen und Hausnummer verkauft, dann haben immer noch die Rechteinhaber, also Urheber und Musikverlage, das Recht, dies zu prüfen und zu entscheiden, ob sie zustimmen oder nicht. Auf Ihre Ausführungen eingehend muß ich sagen: Wenn ein als Klingelton bis zu Unkenntlichkeit verfälschtes Werk dann noch unter dem Original-Namen (s.o.) beworben und vertrieben wird - was sagen Sie dazu? Ja, ich stelle auch Fragen.
Dann sollte nicht die Klingeltonfolge selbst, sondern der Name verwarnt werden.
Hier wäre allerdings auch zu prüfen, ob das Urheberrecht derart eng auszulegen ist, daß der Titel eines Songs nicht in Zusammenhang mit einer Klingeltonfolge (die - vielleicht im entferntesten dem Original ähnelt) genannt werden darf.

Ihr persönlicher Eindruck... trügt. Die GEMA vertritt keine Musikproduzenten, sondern nur Komponisten, Bearbeiter, Texdichter und Musikverleger. Oder meinen Sie die GVL?
Wer oder was ist GVL?
Die GEMA vertritt die Musikproduzenten = Musikverleger!
Nur die finanziell bestgestellten Musikgruppen und Interpreten/innen können sich einen eigenen Musikverlag bzw. Forderungen gegenüber den etablierten Verlagen = Produzenten leisten.
Diejenigen, die darüber nicht verfügen, können ihre Urheberrechte praktisch vergessen, wenn sie über einen regionalen Bekanntheitsgrad hinaus wollen! Deshalb gehört das Problem meines Bekannten i. w. S. doch mit dazu, weil ja die Urheberrechte zumeist nicht mehr beim Urheber, sondern bei dem Verlag=Produzenten liegen.
Deshalb ärgert mich auch, daß die Gema sich als Vertreter der Rechte der Komponisten bezeichnet!!!!


Dazu Ihren letzten Absätzen: Bitte halten Sie Themen, die hier nicht 'reingehören, aus diesem Forum heraus. Ich kann mich gern dazu äußern, aber lieber in einer persönlichen Mail, wenn sie mit denn mal Ihre Mailadresse verraten. Antwort auf das Problem Ihres Bekannten finden Sie auch in einer 1334seitigen "Broschüre" namens Handbuch der Musikwirtschaft (ISBN 3 7808 01 42 6).
Danke für den Tipp! Sollte die Broschüre auch in einer (preislich) erschwinglichen Ausgabe erhältlich sein, ist es sicher auch für mich als Student interessant!


M. f. G.
Der Vieltelefonierer (Pseudonym!)
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[1.1.1.1.1.1] RE: Mal ernsthaft! / Wahrscheinlich letzte Wortmeldung
GBT MUSIKPRODUKTION antwortet auf Vieltelefonierer
03.11.2001 17:43
Lieber Herr Vieltelefonierer,

bevor um 18.00 Uhr mein Arbeitstag weiter geht und ich eine Musikveranstaltungen besuche, wo ich - um mit Ihrem Selbstverständnis von Musikwirtschaft zu sprechen - 'wieder einmal ahnungslose Musiker über den Bock ziehen werde', melde ich mich - vorläufig ein letztes Mal zu Wort.

Apropos Pseundonym: Mich scheren keine 'Üblichkeiten'. Wenn ich Ernst genommen werden will, nenne ich Ross und Reiter. Im Geschäftsleben kann ich mich auch nicht unter Pseudonym bewegen.

Wieso soll dieser Dialog nichts bringen? Wir sind doch zumindest partiell aufeinander eingegangen, z.B. Ihr Kommentar: 'Das stimmt allerdings!'

Wenn eine Klingeltonfolge unter einem Namen angeboten wird, kann man das eine nicht vom anderen trennen. Fragen Sie mal einen Juristen, wie z.B. Herrn RA Klodt, der vor einiger Zeit auch mal im Forum war, sich hier zwar aus anderem Blickwinkel geäußert hat, mit dem ich aber regen und konstruktiven Gedankenaustausch hatte - direkt und nicht über dieses Forum.

Was ist GVL? Haben wir es hier mit einem Fachforum zu tun oder mit einer Weiterbildung für Unbedarfte? Antwort: www.gvl.de

Das gilt auch für die Äußerung '...können ihre Urheberrechte praktisch vergessen...'. Nach deutschem/EU-Recht sind Urheberrechte nicht übertragbar, es können lediglich Nutzungsrechte abgetreten werden und dies auch nur in dem vom GEMA-Verteilungsplan vorgesehenen Umfang.

Natürlich gibt es in jeder Branche 'Schlitzohren', die kräftig abzocken. Die ständige Rubrik 'Haie in der Musikbranche' in der Zeitschrift MUSIKER des Deutschen Rock- und Popmusikerverbandes weist Beispiele in jeder Ausgabe nach. Diese Jacke muß ich mir nicht anziehen. Außerdem gibt es neben Urheber- und Nutzungsrechten (Verlagsrechten) noch Leistungsschutzrechte (GVL) und vieles mehr. Das steht alles im 'Handbuch der Musikwirtschaft', auf das ich ja schon hinwies. Zugegeben - mit rund 200 DM ist das für einen Studenten nicht gerade billig, aber Sie können sich ja mal 14 Tage in den Lesesaal setzen (wie ich das in meiner Studentenzeit auch getan habe, ja tun mußte) und sich dann als Kundiger wieder ins Forum einloggen. Oder sie werden für bestimmte Zeit mal von Vieltelefonierer zum Wenigtelefonierer, da kriegen Sie die 200 DM per Ersparnis auch zusammen.

Abschließend noch ein Wort, wie ich überhaupt zum Thema 'Klingeltöne' gekommen sind. Einige Independent Bands, deren Repertoire wir (zu ihrer vollen Zufriedenheit übrigens, da keine 'Abzocke', sondern partnerschaftliches Miteinander)kamen auf uns zu mit der Frage, ob wir nicht in der Lage wären, ihren Fans Titel von ihnen aufs Mobiltelefon zu beamen. Mit der für mich normalen Herangehensweise habe ich mich erst mal kundig gemacht, mir Tarife und Informationen besorgt und erst jetzt geht's ans Werk. Wir wollen daraus keinen Wirtschaftsfaktor machen; das ist einfach Werbung und Urheber-Service. Natürlich holen wir uns erst die Genehmigungen der Urheber ein, weil in unseren Musikverlagsverträgen die jetzt neue Nutzungsart 'Klingeltöne' nicht verankert ist. ERST DANN und in der Gewißheit, daß die Zustimmung vorliegt, wird gehandelt.

Das ist für mich ganz normaler Berufsalltag. Zwar werden wir mit Großverlagen in Bezug auf Klingeltöne aus o.a. Gründen nicht verhandeln müssen, tun dies aber häufig in anderer Beziehung, z.B. Medley-Genehmigungen oder deutschsprachige Versionen. Und ich muß sagen, man wird dort nicht 'von oben herab' behandelt, wenn man nachweist, daß man sein Handwerk versteht. Auch hier kam es - und da sehe ich einen Analogieschluß zu Klingeltönen - in Einzelfällen zu Ablehnungen, aber letztlich hat der betreffende Verlag lediglich den Willen der betreffenden Urheber respektieren müssen.

Wenn natürlich gewisse 'Klingelton-Experten' so blauäugig ins Rennen gehen und die bestehenden Regeln ignorieren, brauchen sie sich nicht zu wundern, wenn die Anwälte der Majors 'auf die Schilde schlagen'. Dennoch hoffe ich - und das ist das Hauptanliegen meines Engagements in diesem Forum - daß sowohl Konsense gefunden werden als auch künftig Klingelton-Anbieter die Spielregeln beachten, die im Grunde einfacher sind als beim Fußball.

In diesem Sinne
tschüß und good luck
Ulrich Gnoth
GBT MUSIKPRODUKTION
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[1.1.1.2] Kai Petzke antwortet auf Vieltelefonierer
03.11.2001 22:30
Benutzer Vieltelefonierer schrieb:

Wenn der Jugendliche, von dem Sie weiter unten schreiben, (subjektiv) der Ansicht ist, daß diese Tonabfolge Ähnlichkeit mit einem "Hit" hat,

Hier liegt das Problem begraben: Auf den Download-Sites wird ja ein Klingelton meist mit Titel und Interpreten bezeichnet. Wenn dann bei Anforderung eines gewissen Stücks ein Klingelton versendet wird, der keineÄhnlichkeiten mehr mit dem Original hat, dann ist zwar nicht das Urheberrecht verletzt, aber das Marken- bzw. Namensrecht. Wenn ich irgendetwas singe, auf CD presse, und dann als "Tina Turner" verkaufe, ist das ja auch illegal.

Anderseits ist es zum Beispiel erlaubt, als freischaffende Band oder Einzelkünstler auch die Stücke anderer Interpreten nachzusingen, wenn man zusätzlich die GEMA-Gebühren abführt. Aufführungsrechte können nämlich nicht grundsätzlich versagt werden.

Ob nun Klingeltöne ebenfalls eine Aufführung sind, werden irgendwann einmal die Gerichte klären.


Kai
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[1.1.1.2.1] GBT MUSIKPRODUKTION antwortet auf Kai Petzke
04.11.2001 00:29
Jetzt kommt die Diskussion dank Kai Petzke langsam auf den Punkt und das ist sehr erfreulich. Das ist alles soweit okay, nur - wie ich schon schrieb - wenn ein Nutzer eines Klingeltons keine Ähnlichkeit mit dem Original mehr erkennt, wird er den Service weder haben noch bezahlen wollen.

Welche Rechte hier verletzt werden oder worden sind, kann ich nicht beurteilen, denn ich bin zwar Musikwirtschaftler, der sich in urheberrechtlichen Dingen auskennen muß, aber solche kniffligen Rechtsfragen lieber spezialisierten Juristen überläßt.

Es ist völlig richtig, daß jeder Künstler (und darunter wird im "Fachchinesisch der Musikwirtschaft auch eine Band - egal wie groß - verstanden) Werke nachzuspielen oder auf Tonträger aufzunehmen, die vorher von anderen Künstlern interpretiert wurden. Dies betrifft das sowohl das sogenannte "Recht der freien Werknutzung" als auch die der GEMA per Gesetz auferlegte Verpflichtung der "Zwangslizenz". Nur sind hier gewisse Grenzen gesetzt. Wenn jemand z.B. eine Heavy Metal-Version von einem geschützten Kirchenlied aufführen oder auf Tonträger veröffentlichen möchte, sollte er doch schon die Nutzungsberechtigten befragen.

Damit ziele ich wieder konkret auf das Thema: Klingeltöne sind Bearbeitungen und dies in gravierendem Sinne. Und damit ist auch eine Genehmigung seitens der Nutzungsberechtigten (Verlage oder Urheber) erforderlich. Das ist ja der "Krebsschaden", der den Ausgangspunkt für das Forum bildete.

Eine gerichtliche Klärung, ob Klingeltöne eine Aufführung darstellen, halte ich nicht nur entscheidend. Keiner wird nachvollziehen können, ob ein Mobiltelefon zu Hause, im Auto oder in der Öffentlichkeit klingelt. Aber schon der ausgeschriebene Name der GEMA - "Gesellschaft für musikalische Aufführungs und mechanische Vervielfältigungsrechte" besagt schon, daß sie auch für "mechanische Vervielfältigungen" der ihr anvertrauten Werke verantwortlich ist. Das leitet sich schon aus Tonträger-Vervielfältigungsrechten ab. Jede Plattenfirma muß Lizenzen an die GEMA zahlen. Und mit Klingeltönen ist das genau dasselbe, weil es sich dies daraus ableiten läßt.

Das Primat des Urhers als originäres Persönlichkeitsrecht ist in der EU einheitlich gesetzlich verankert. In praxi und auf das Thema bezogen heißt das, wenn ich z.B. als Musikverleger Dutzende von Anfragen bekäme, die Nutzung eines bestimmtes Verlagswerkes als Klingelton zu gestatte, muß ich den Urheber fragen, es sei denn es ist vorher vertraglich verankert. Wenn der Urheber "nein sagt", kann ich zwar noch diskutieren, aber wenn er bei seinem Nein bleibt, bin ich gehalten, dies an mögliche Antragsteller weiterzugeben. Mehr noch: Ich bin dann auch verpflichtet, möglicherweise illegalen Nutzungen von Verlagswerken als Klingelton nachzugehen.

Damit wären wir zwar wieder am Ausgangspunkt der Diskussion, jedoch sicher mit etwas mehr Klarheit.

Uli
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[1.1.1.2.2] tcsmoers antwortet auf Kai Petzke
10.11.2001 10:54
Ob nun Klingeltöne ebenfalls eine Aufführung sind, werden irgendwann einmal die Gerichte klären.

Stimmt und alles andere ist Einschüchterei. Ich kann nur jedem "Bedrohten" raten, den Schriftverkehr der zuständigen StA mit der Bitte um rechtliche Prüfung zuzusenden. Gerade diese ganze Abmahnerei lebt von Einschüchterungen. Ich glaube auch, dass sich ein Wandel in der Rechtsprechung abzeichnet. Hier werden ganz klar zu hohe Anforderungen gestellt. Auch ein juristischer Laie muss bei genügender Sorgfalt die Rechtswidrigkeits seines Verhaltens begreifen. Der immer wieder benutzte Ausspruch "Unkenntnis schützt vor Strafe nicht" dürfte in dieser Form kaum noch haltbar sein.

Der beste Trick bei Abmahnungen ist, die Unterlassungserklärung zu unterschreiben und dann die Klage auf Kostenersatz abzuwarten.

peso
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[1.1.2] Vieltelefonierer antwortet auf GBT MUSIKPRODUKTION
03.11.2001 15:09
Zum besseren Verständnis:
Ich habe kein Interesse daran, für einen der beiden Beteiligten Partei zu ergreifen, sondern äußere hier nur meine persönliche Rechtsansicht.


M.f.G.