Lieber Herr Gnoth!
Benutzer GBT MUSIKPRODUKTION schrieb:
Lieber Herr Vieltelefonierer,
(im Übrigen: warum verstecken Sie sich hinter einem Pseudonym
- ich gebe doch auch meinen Namen preis)
Weil das in Internetforen wie diesem zumeist so üblich ist!! Es steht jeder Person selbstverständlich frei, sich mit ihrem Namen in einem Forum anzumelden.
Sehen Sie sich mal um;-)
jetzt kommt zwar Bewegung ins Forum, aber leider nur als Dialog.
Ja! Obwohl auch dieser Dialog nichts bringen wird, weil wir ständig aneinander vorbeireden bzw. -schreiben!
Unbestritten ist jedoch, und da liegt der Kern des Problems, daß die Klingeltöne von Hits unter dem Namen des betreffenden Werkes (und dessen Interpreten) beworben und verkauft werden, ob da nun noch Ähnlichkeit vorhanden ist oder nicht.
Das stimmt allerdings!
So, wenn also ein Anbieter von Klingeltönen einen solchen mit Namen und Hausnummer verkauft, dann haben immer noch die Rechteinhaber, also Urheber und Musikverlage, das Recht, dies zu prüfen und zu entscheiden, ob sie zustimmen oder nicht. Auf Ihre Ausführungen eingehend muß ich sagen: Wenn ein als Klingelton bis zu Unkenntlichkeit verfälschtes Werk dann noch unter dem Original-Namen (s.o.) beworben und vertrieben wird - was sagen Sie dazu? Ja, ich stelle auch Fragen.
Dann sollte nicht die Klingeltonfolge selbst, sondern der Name verwarnt werden.
Hier wäre allerdings auch zu prüfen, ob das Urheberrecht derart eng auszulegen ist, daß der Titel eines Songs nicht in Zusammenhang mit einer Klingeltonfolge (die - vielleicht im entferntesten dem Original ähnelt) genannt werden darf.
Ihr persönlicher Eindruck... trügt. Die GEMA vertritt keine Musikproduzenten, sondern nur Komponisten, Bearbeiter, Texdichter und Musikverleger. Oder meinen Sie die GVL?
Wer oder was ist GVL?
Die GEMA vertritt die Musikproduzenten = Musikverleger!
Nur die finanziell bestgestellten Musikgruppen und Interpreten/innen können sich einen eigenen Musikverlag bzw. Forderungen gegenüber den etablierten Verlagen = Produzenten leisten.
Diejenigen, die darüber nicht verfügen, können ihre Urheberrechte praktisch vergessen, wenn sie über einen regionalen Bekanntheitsgrad hinaus wollen! Deshalb gehört das Problem meines Bekannten i. w. S. doch mit dazu, weil ja die Urheberrechte zumeist nicht mehr beim Urheber, sondern bei dem Verlag=Produzenten liegen.
Deshalb ärgert mich auch, daß die Gema sich als Vertreter der Rechte der Komponisten bezeichnet!!!!
Dazu Ihren letzten Absätzen: Bitte halten Sie Themen, die hier nicht 'reingehören, aus diesem Forum heraus. Ich kann mich gern dazu äußern, aber lieber in einer persönlichen Mail, wenn sie mit denn mal Ihre Mailadresse verraten. Antwort auf das Problem Ihres Bekannten finden Sie auch in einer 1334seitigen "Broschüre" namens Handbuch der Musikwirtschaft (ISBN 3 7808 01 42 6).
Danke für den Tipp! Sollte die Broschüre auch in einer (preislich) erschwinglichen Ausgabe erhältlich sein, ist es sicher auch für mich als Student interessant!
M. f. G.
Der Vieltelefonierer (Pseudonym!)