Thread
Menü

'Klingelton-Abmahnungen'


22.10.2001 16:24 - Gestartet von GBT MUSIKPRODUKTION
Jeder, der Klingeltöne produziert und vertreibt, sollte sich vorab zumindest über die urheberrechtlichen Grundlagen klar werden, bevor das Kind in den Brunnen fällt. Hilfreich hierzu ist die Website der GEMA: www.gema.de und hier besonders der Link

www.gema/service/online_musik.html

Zu beachten ist auch: Klingeltöne stellen Bearbeitungen im Sinne des UrhG dar und bedürfen einer Genehmigung durch die Rechteinhaber - das sind in der Regel die Musikverlage.

Kompliziert? Mitnichten. Jeder, der den Führerschein erwirbt, akzeptiert, daß er die StVO zu pauken hat. Nur manche "Neo-Klingeltöner" stürzen blind drauflos und wundern sich dann über Abmahnungen, anstatt vorher mal zwei, drei Stunden darauf zu verwenden, um sich kundig zu machen.

Nichts für ungut, aber das mußte mal gesagt werden.

Ulrich Gnoth
Geschäftsführer GBT MUSIKPRODUKTION
Menü
[1] tcsmoers antwortet auf GBT MUSIKPRODUKTION
10.11.2001 19:55
Das Problem ist, dass der liebe Gott uns nur eine bestimmte Anzahl von Tönen gegeben hat. Irgendwann sind alle Kombinationen vergriffen. Und dann ??

Meines Erachtens kann man bezüglich der Aufweichung der bisherigen Rechtsprechung das sog. Maus-Urteil (Patent auf ein gentechnisch geändertes Lebewesen) heranziehen. Ich bin der festen Auffassung, dass sich auch in diesem Bereich in Kürze was ändert. Nur, solange die Leute kuschen, wird weiterhin bei diversen "Fahndungstruppen" der Geldbeutel klingeln.

peso