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Gericht stoppt Weiterbau eines Mobilfunksendemastes

Baugenehmigung erforderlich, da das Ortsbild verändert wird
Von dpa /

Das Düsseldorfer Verwaltungsgericht hat dem Mobilfunkunternehmen T-Mobil der Deutschen Telekom den Weiterbau eines Mobilfunksendemastes in einem Wohngebiet in Kaarst bei Neuss untersagt. Das Gericht hält in seiner am Freitagnachmittag gefallenen Entscheidung die bisherige Praxis der Mobilfunkbetreiber für rechtswidrig, in reinen Wohngebieten ohne Baugenehmigungen Sendeanlagen für den Mobilfunk zu errichten. Anlagen dieser Art stellten in Wohngebieten eine genehmigungspflichtige Nutzungsänderung dar. Wegen ihrer städtebaulichen Relevanz und ihrem Einfluss auf das Ortsbild ließen sie sich daher nicht ohne Baugenehmigung betreiben. (Aktenzeichen neun L 1021/01).

Die Entscheidung hat nach den Worten des Anwalts des Klägers große Bedeutung für ganz Deutschland. In vielen Städten wehrten sich die Menschen bisher vergeblich gegen Sendemasten in ihren Wohngebieten, sagte Anwalt Cornel Hüsch der dpa, der den Nachbarn der betroffenen Anlage vor Gericht vertritt. Das werde sich ändern, wenn die bisher in Deutschland einzigartige Entscheidung des Gerichts Bestand habe. Dann müssten die Masten genehmigt werden, was in reinen Wohngebieten nur unter Beachtung der Nachbarinteressen gehe. In vielen Fällen müssten nach Meinung des Anwalts Sendeanagen genehmigt oder abgebaut werden.