Massive Kursverluste

Telekom-Anleger stellt Strafanzeige gegen Deutsche Bank

Betrügerische Kaufempfehlung für T-Aktie?
Von dpa / Marie-Anne Winter

Der umstrittene Verkauf von Telekom-Aktien durch die Deutsche Bank hat ein juristisches Nachspiel. Ein Anleger stellte nach dem rasanten Kurssturz der T- Aktie bei der Staatsanwaltschaft in Frankfurt Strafanzeige wegen Betrugs gegen die Bank. Dies bestätigte sein Rechtsanwalt Hans- Joachim Wiebe am Dienstag in Hannover. Die Frankfurter Strafverfolger konnten den Eingang der Anzeige zunächst aber noch nicht bestätigen. Die Deutsche Bank wollte sich dazu nicht äußern.

Der Anleger habe am 6. August nach einer Kaufempfehlung durch die Analyse-Abteilung der Deutschen Bank Telekom-Aktien gekauft und fühle sich nun getäuscht. Schließlich hatte der Kreditriese nur einen Tag nach seinem Anlagetipp selbst 44 Millionen T-Aktien im Auftrag von Großkunden veräußert und durch die überraschende Transaktion eine Verkaufspanik an der Börse ausgelöst. Der Kurs der Telekom-Aktie stürzte darauf um mehr als 20 Prozent unter 20 Euro ab. Am Freitag berappelte sich das Papier wieder knapp über diese Marke.

"Es würde mich doch sehr wundern, wenn die Deutsche Bank am Tag ihrer Kaufempfehlung nichts von der geplanten eigenen Verkaufsaktion gewusst hat", sagte der Rechtsanwalt. Es werde bei Banken weniger im Interesse der Kleinanleger gehandelt als zu Gunsten der finanzstarken Großkunden. Zu den Aussichten eines Verfahrens wollte Wiebe sich nicht näher äußern. Zunächst müsse die Staatsanwaltschaft die Anzeige prüfen. Es sei aber wichtig den Banken zu zeigen, "dass man nicht alles machen kann", bekräftigte der Anwalt des Klägers.

Heftige Kritik am Verhalten der Deutschen Bank kam bereits von Aktionärsvertretungen. Das größte deutsche Geldhaus habe der hiesigen Aktienkultur einen "Bärendienst" erwiesen, sagte Rechtsanwalt Klaus Nieding von der Deutschen Schutzvereinigung für Wertpapierbesitz (DSW). Der Vorgang zeige, dass es an Transparenz bei Banken mangele. Eine Abteilung wisse oft nicht, was die andere mache. Gefährlich werde dies für Kunden, wenn sie sich auf die Anlageempfehlungen der Institute verließen. "Da stellt sich auch in diesem Fall die Frage nach der Anlageberatungshaftung", so Nieding. Die Erfolgsaussichten bei Klagen scheinbar geprellter Aktionäre seien aber äußerst dürftig.