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Deutsche Bank


14.08.2001 10:09 - Gestartet von grafkrolock
Ob der Knabe mit seiner Strafanzeige Erfolg hat...? Immerhin war die Kaufempfehlung der Bank ja ernstgemeint. Schließlich hat nicht sie 44 Millionen Aktien verkauft, sondern einer ihrer Kunden. AFAIK ist die Bank verpflichtet, den Anweisungen des Kunden Folge zu leisten. Anders geht es ja gar nicht. Hätte sie sagen sollen "Wir können Deine Aktien jetzt nicht verkaufen, gestern haben wir erst noch eine Kaufempfehlung ausgesprochen"?.
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[1] Kolbert antwortet auf grafkrolock
14.08.2001 12:03
Benutzer grafkrolock schrieb:
Hätte sie sagen sollen "Wir können Deine Aktien jetzt nicht verkaufen, gestern haben wir erst noch eine Kaufempfehlung ausgesprochen"?.

Und wenn Sie es gesagt hätte, wäre der Kunde zu einer anderen Bank gegangen.
Dann hätte sich keiner so aufgeregt.
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[1.1] grafkrolock antwortet auf Kolbert
14.08.2001 14:27
Und wenn Sie es gesagt hätte, wäre der Kunde zu einer anderen Bank gegangen.
...und hätte anschließend die Deutsche Bank verklagt, weil sie ihrer Verpflichtung (gemäß den AGBs zu handeln) nicht nachgekommen ist.
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[1.2] haeby antwortet auf Kolbert
15.08.2001 11:55
Hätte sie sagen sollen "Wir können Deine Aktien jetzt nicht verkaufen, gestern haben wir erst noch eine Kaufempfehlung ausgesprochen"?.

Und wenn Sie es gesagt hätte, wäre der Kunde zu einer anderen Bank gegangen.
Dann hätte sich keiner so aufgeregt.

Und wenn eine andere Bank die Papiere auf den Markt geworfen hätte, wäre der Kurs genauso eingebrochen. Die Kleinaktionäre hätten sich also auf jeden Fall aufgeregt.

Gruß
Haeby
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[2] bastian antwortet auf grafkrolock
15.08.2001 13:13
Nun, es scheint aber so, dass die Bank bereits am Montag - also zum Zeitpunkt der Kaufempfehlung für T-Aktien - bereits gewusst hat, dass der Verkauf im Namen und auf Rechnung am nächsten Tag erfolgen sollte. Dann hätte man eben mit der Kaufempfehlung warten müssen.

Gruß

Bastian