nächste Runde

Telekom-Anbieter klagen gegen Regulierungsbehörde

Deutsche Telekom will höhere, Konkurrenten wollen niedrigere Preise für Ortanschlüsse
Von Marie-Anne Winter

Nach Informationen der Financial Times Deutschland (FTD [Link entfernt] ) werden die Deutsche Telekom und mehrere ihrer Konkurrenten im Festnetz in den nächsten Tagen Klagen gegen die Regulierungsbehörde für Telekommunikation und Post (RegTP) einreichen. Allerdings verfolgen die Kläger gegensätzliche Ziele: Während die Telekom vor Gericht erreichen will, dass sie Preise für die Vermietung ihrer Ortsanschlüsse an Konkurrenten mehr Geld verlangen kann, fordern die anderen Annbieter, vor allem regionale Telefongesellschaften, niedrigere Preise.

Damit wiederholt sich die Prozedur vom Sommer 1999, als verschiedene Regionalanbieter gerichtlich gegen die Regulierungsbehörde vorgegangen sind - und damit bisher wenig erreicht haben. Diesesmal sind die Regionalanbieter Netcologne aus Köln, die Düsseldorfer Telefongesellschaft Isis und deren Muttergesellschaft Arcor dabei. Alle drei haben derzeit zusammen rund 210 000 Kunden. Darüber hinaus prüfen bundesweit andere Citycarrier, ob sie eine Sammelklage einreichen oder eigene Klagen vorbereiten. Die Komtel aus Flensburg will ihre Entscheidung auf einer Sitzung der Arbeitsgemeinschaft Regionet im Bundesverband der regionalen und lokalen Telekommunikationsgesellschaften (Breko) treffen. Im Breko sind 50 Unternehmen organisiert, die im weitesten Sinne im Festnetzgeschäft mitmischen.

Hintergrund der Klagen ist die Entscheidung der Regulierungsbehörde, dass die Telekom den monatlichen Mietpreis für die Endkundenleitungen um 1 Mark auf 24,40 Mark senken muss. Zugleich schrieb die Behörde die Wechselgebühren, die Wettbewerber an die Telekom zahlen müssen, auf 181,09 Mark fest. Für einen erneuten Wechsel des Kunden vom Wettbewerber zur Telekom kassiert das ehemalige Staatsunternehmen 74,45 Mark.

Diese neuen Klagen der Telekommunikationsanbieter setzen den Chef der Regulierungsbehörde, Matthias Kurth, unter Druck, denn sein Urteil über die Preise gilt im wichtigsten Punkt - der Entscheidung über den monatlichen Mietpreis - nämlich als telekomfreundlich. Die Citycarrier wollen jetzt weitaus niedrigere Preise durchsetzen. Nach ihrer Argumentation verhindern die festgesetzten Preise den Durchbruch für den Wettbewerb im Ortsnetz. Die Telekom ihrerseits hält die Vermietungsgebühren für zu niedrig und macht höhere Kosten geltend. Die Grundgebühr für den Ortsanschluss beim Kunden - die "letzte Meile" - gilt als Herzstück des Umsatzes im Ortsnetz. Die Telekom hält in den örtlichen Netzen noch immer weit über 90 Prozent Marktanteil.

Jetzt wird es richtig spannend: Die Unternehmen setzen sich mit den Klagen gegenseitig unter Zugzwang. Wenn nur eine Seite vor Gericht gehen würde, könnte die Preiserhöhung oder -senkung zu Gunsten der Kläger ausgehen. Nun wird von den Richtern ein Grundsatzurteil erwartet. Erst am Dienstag hatte das Bundesverwaltungsgericht den Wettbewerb im Ortsnetz gestärkt. Die Richter entschieden, dass die Telekom die letzte Meile entbündelt, das heißt ohne zusätzliche Leistungen wie ISDN oder DSL, vermieten muss. Dagegen hatte sich die Telekom seit 1997 gerichtlich gewehrt. Keine Frage, dass die Citycarrier über das Gerichtsurteil erfreut waren, das ihnen jetzt endlich Rechtssicherheit gewährt.