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Telekom: Letzte Meile für die Konkurrenz geöffnet

Die Deutsche Telekom AG muss den Zugang zum Kunden ohne Einschränkungen gewähren
Von dpa / Edward Müller

Die Deutsche Telekom darf ihren Konkurrenten beim Zugriff auf die sogenannte "letzte Meile" nicht die Bedingungen diktieren. Mit dem Urteil des Bundesverwaltungsgerichts fällt eine Bastion des Ex-Monopolisten.

In einem Grundsatzurteil entschied das Bundesverwaltungsgericht heute, dass der frühere Staatsbetrieb der Konkurrenz den direkten Zugriff auf die Anschlussleitung der Kunden als "blanken Draht" ohne technische Extras oder Zusätze gewähren muss. Nur so könne für nicht marktbeherrschende Mitbewerber Chancengleichheit im Wettbewerb hergestellt werden, urteilten die Richter.

Die Regulierungsbehörde für Telekommunikation und Post (RegTP) hatte vor drei Jahren das Unternehmen verpflichtet, die letzte Verbindungsstelle zwischen Ortsvermittlungsstelle und Endkunden Mitbewerbern zur Verfügung zu stellen. Die Telekom wollte die Vermietung aber an Bedingungen knüpfen und nicht nur die Leitung zur Verfügung stellen. Durch bisherige Gerichtsentscheidungen ist dieser entbündelte Zugang bereits möglich. Die Telekom wollte das nicht hinnehmen und wandte sich an das Bundesverwaltungsgericht.

In dem Rechtsstreit argumentieren die betroffenen Unternehmen Arcor und die Kölner Firma NetCologne, nur bei einem entbündelten Zugang würden sie nicht am Tropf der Telekom hängen. Ansonsten seien sie im Wettbewerb benachteiligt und könnten ihren Kunden keine eigenen technischen Entwicklungen anbieten.

Nach Angaben der Regulierungsbehörde ist der Wettbewerb im Ortsnetz der "eigentliche Flaschenhals" der Telekommunikation. Im Vorjahr entfiel erst ein Marktanteil von 1,5 Prozent der 50 Millionen Telefonkanäle auf Wettbewerber der Telekom. Bis Ende 2000 hatten laut Telekom 95 Unternehmen mit ihr Verträge über die letzte Meile geschlossen.