Entscheidung

RegTP fällt vier grundlegende Entscheidungen für den Telekommunikationsmarkt

Ex-Monopolist Deutsche Telekom wird weiter eingeschränkt
Von Frank Rebenstock

Die Regulierungsbehörde für Telekommunikation und Post (RegTP) hat soeben vier für den bundesdeutschen Telekommunikationsmarkt grundlegende Entscheidungen verkündet. Es ging im Einzelnen um den Mietpreis für die Teilnehmer-Anschlussleitung (TAL), Line-Sharing, Resale im Ortsnetzbereich und die T-DSL-Endkundenpreise.

Der neue monatliche Mietpreis für den Zugang zur Teilnehmer-Anschlussleitung der Deutschen Telekom, die sogenannte "letzten Meile", beträgt ab dem 1. April genau eine Mark weniger als bislang. Damit konnte sich weder die Telekom durchsetzen, die eine Erhöhung von derzeit 25,40 Mark auf 34,03 Mark beantragt hatte, noch die Wettbewerber, die erheblich niedrigere Entgelte gefordert hatten. Der Preis für die einfache Übernahme der Leitung, ohne dass zusätzliche Schaltarbeiten, zum Beispiel beim Endkunden erforderlich sind, ist in Höhe von 181,09 Mark genehmigt worden. Dies entspricht einer Preissenkung gegenüber dem bisherigen Entgelt von etwa 5,5 Prozent. Für die Kündigung der einfachen Kupferdoppelader in dem Fall, dass der Endkunde zu einem anderen Wettbewerber wechselt oder auch zur Telekom zurückkehrt, müssen die Wettbewerber künftig nur noch 74,45 Mark statt 107,70 Mark, also über ein Viertel weniger, bezahlen. Die Telekom hatte hierfür 204,21 Mark beantragt. Die monatlichen Mietpreise für die TAL gelten bis zum 31. März 2003. Die einmaligen Bereitstellungs- und Kündigungspreise sind dagegen nur für längstens ein Jahr genehmigt worden.

Entsprechend einer EU-Verordnung, die seit dem 1. Januar auch in der Bundesrepublik unmittelbar geltendes Recht ist, muss die Deutsche Telekom ihren Wettbewerbern den gemeinsamen Zugang zum Teilnehmeranschluss im so genannten Line-Sharing anbieten. Dies muss innerhalb von zwei Monaten geschehen. Das heißt, dass die Wettbewerber beispielsweise ihre ADSL-Angebote auf der gleichen Anschlussleitung an den Kunden heranführen können, die die Telekom weiterhin gleichzeitig für den Sprachtelefoniedienst nutzt. Bis zur ersten gemeinsanmen Nutzung des Line-Sharings sieht die RegTP noch eine Vorlaufphase von bis zu drei Monaten vor. Zusammen genommen bedeutet dies, dass der kommerzielle Betrieb des Line-Sharing ab September beginnen kann. Die von der Telekom gegen Line-Sharing vorgebrachten technischen Probleme hat die RegTP verworfen.

Die Deutsche Telekom wird von der RegTP verpflichtet, debitel Leistungen im Teilnehmernetzbereich zum Zweck des Wiederverkaufs (Resale) anzubieten. Diese Entscheidung, die Telekom zu einem Angebot von Leistungen im Ortsnetz- und Anschlussbereich an Reseller zu ermöglichen, soll laut RegTP zu einer Intensivierung des Ortsnetzswettbewerbs beitragen. Der Beschluss der RegTP ist eine Aufforderung an beide Parteien, innerhalb von drei Monaten ein Vertragsangebot zu unterbreiten und sich anschließend möglichst miteinander zu verständigen. Vorgaben zu Preisen und anderen Konditionen hat sich die RegTP in diesem Stadium bewusst enthalten. Einige regulatorische Vorgaben schienen jedoch unumgänglich, so zum Beispiel dass die Möglichkeiten des Call by Call durch Resalevereinbarungen nicht beschränkt werden dürfen.

Die aktuellen T-DSL-Anschlussentgelte der Deutschen Telekom sind regulatorisch nicht zu beanstanden. Zwar decken die verlangten Preise die entstehenden Kosten nicht in allen Angebotsvarianten, doch will die RegTP der Telekom nicht verwehren, ihre Größenvorteile bei der Preiskalulation zur Geltung zu bringen. Anlaufverluste bei der Einführung neuer Produkte in Kauf zu nehmen, entspricht unternehmerischen Verhalten. Überdies sei eine Verdrängungswirkung nicht nachweisbar. Die RegTP spricht ausdrücklich von einer Entscheidung im Sinne des Verbrauchers: "Je breiter das ansprechbare Publikum ist, desto größer ist die Wirkung. Erschwingliche Preise sind dabei der wahrscheinlich entscheidende Erfolgsfaktor."