Urteil

Kündigung des Mobilfunkvertrages bei defektem Handy möglich

Erstattung des subventionierten Kaufpreises reicht nicht
Von dpa / Frank Rebenstock

Wer mit einem Mobilfunkvertrag ein Handy erwirbt, kann den kompletten Vertrag kündigen, wenn das Gerät defekt ist. Das hat das Amtsgericht Düsseldorf in einem am Donnerstag bekannt gewordenen Urteil entschieden. Der Mobilfunkbetreiber wollte das defekte Handy zwar zurücknehmen und den bewusst niedrigen Kaufpreis erstatten, bestand jedoch auf dem Zweijahresvertrag. Auf diese Weise wollte das Unternehmen den Käufer mit 42 Mark abspeisen, obwohl der Listenpreis des Geräts bei 343 Mark lag (Az.: 34 C 3564/00).