Hi rix!
Benutzer rix schrieb:
thilo, du bist ein dummschwaller, abgesehen davon, dass dein oberlehrerton "gut ankommt"
Sorry, wenn wegen der Kürze der Formulierungen das ganze etwas aggressiv 'rüberkam, aber noch längst kein Grund für Beleidigungen!
1. vor dem gesetz kommen erstmal die agb, oft 1 Jahr
Was heißt hier "vor"? Wenn mir die AGB Rechte einräumen, die mir das Gesetz nicht gibt, dann natürlich. Wenn andersherum, dann natürlich nicht.
2. was nach ablauf der garantie passiert ist verhandlungssache du hirni, und nicht einfach nur händlersache (gottesgnaden)
Oberschlaumeier, wir haben Vertragsfreiheit, da ist prinzipiell alles Verhandlungssache. Nur weil AGB eben nicht ausgehandelt werden (sonst wären es keine), sind sie auch nicht Verhandlungssache, und deshalb unterliegen sie auch der Kontrolle durch das Gesetz! Und ich möchte Dich sehen, wie Du mit dem Händler um die Länge der Garantie feilschst (außerhalb von AGB), wo der Händler die eh' kein Fitzelchen Garantie gibt.
3. ist der händler der handyverkäufer und steht in der reihe als 1. , danach kommt der hersteller
Sehr wohl richtig, was die _gesetzliche_ Gewährleistung angeht. In 95% der Fälle aber stammt die Garantie (dh NACH 1/2 Jahr) NICHT vom Verkäufer, und das einzige, was der für Dich tut,ist das Gerät zu verschicken (aber nicht auf seine Kosten, sondern die des Herstellers).
4. "wandlung" ist bestandteil (nix in der regel!) der verbraucherrechte, auch wenn sie erst nach erfolglosen rep.-versuchen steht
"In der Regel" habe ich nie für das erste halbe Jahr verwendet, und danach gibt's keine Wandlung mehr (jedenfalls keine gesetzliche, möglicherweise hat der Garantiegeber nur seine Garantie wie eine Wandlung ausgestaltet).
5. ersatzgerät: kann auch ein gleichwertiges gerät sein; grade
Kommt drauf an, was die Garantie sagt; im Rahmen der Gewährleistung muß man sich darauf nicht einlassen.
bei einem händler z.b. auch eine andere marke oder ein gleichwertiges gerauchtgerät (es ist sache des händlers mit bosch oder jetzt siemens oder seinem distributor weiterzustreiten)
Nur wenn die Garantie tatsächlich vom Händler stammt, das tut sie aber fast nie, und dann nur nach Ablauf 1/2 Jahres.
6. steht geldersatz dem gerätetausch gleich
Statt Reparatur kann das Gerät auch getauscht werden, dh bis zu 1-3 Mal, aber dann kann ich Wandlung = Geldersatz verlangen und muß mich nicht mehr auf einen Tausch einlassen. Ich würde also eher sagen, daß Tausch der Reparatur gleichsteht.
ICH kann natürlich statt Geld auch auf Tausch bestehen, und wenn der Händler mitmacht, sind alle glücklicher.
Thilo