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defektes Handy zurück - Geld zurück


08.03.2001 12:26 - Gestartet von Knoxe
Hallo!

Habe folgendes (ähnliches) Problem: Habe ein defektes BOSCH Dual 909S, welches schon 2x bei BOSCH zur Reparatur war (Leider tauschen die nie das Gerät aus, sondern "reparieren" immer). Der Vertrag (e-plus) ist mittlerweile gekündigt. Jetzt geht das zum dritten Mal zu BOSCH und wenn die (selben) Probleme wieder auftauchen, will ich das Gerät beim Händler wandeln (d.h. Geld ohne (!) Subvention zurück (ca. 470,00 DM). Lt. AGB-Gesetz und Auskunft von Verbraucherzentralen steht mir das Recht zu!

Denn man weiß ja, daß man immer zwei Verträge eingeht, wenn man sich ein Handy mit Vertrag zulegt: 1. Kaufvertrag mit Händler und 2. Mobilfunkvertrag mit Netzbetreiber. Und die Subvention wird vom Netzbetreiber gewährt, die der Händler weiterreicht.

Wer hat diesbezüglich schon Erfahrungen gemacht und kann mir Tipps geben?

Tschau Knoxe

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[1] rix antwortet auf Knoxe
08.03.2001 12:42
dein vertragspartner (vp) ist der händler; der steht in der servicepflicht und der hat zwei rep.-versuche gut. beim dritten erfolglosen kannst du ersatz/also tausch verlangen. wie alt ist denn das gerät?? ´hat es denn noch garantie?? wenn die garantiezeit abgelaufen ist, sieht es schlecht aus

Benutzer Knoxe schrieb:

Hallo!

Habe folgendes (ähnliches) Problem: Habe ein defektes BOSCH Dual 909S, welches schon 2x bei BOSCH zur Reparatur war (Leider tauschen die nie das Gerät aus, sondern "reparieren" immer). Der Vertrag (e-plus) ist mittlerweile gekündigt. Jetzt geht das zum dritten Mal zu BOSCH und wenn die (selben) Probleme wieder auftauchen, will ich das Gerät beim Händler wandeln (d.h. Geld ohne (!) Subvention zurück (ca. 470,00 DM).
Lt. AGB-Gesetz und Auskunft von Verbraucherzentralen steht mir das Recht zu!

Denn man weiß ja, daß man immer zwei Verträge eingeht, wenn man sich ein Handy mit Vertrag zulegt: 1. Kaufvertrag mit Händler und 2. Mobilfunkvertrag mit Netzbetreiber. Und die Subvention wird vom Netzbetreiber gewährt, die der Händler weiterreicht.

Wer hat diesbezüglich schon Erfahrungen gemacht und kann mir Tipps geben?

Tschau Knoxe

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[1.1] Knoxe antwortet auf rix
08.03.2001 13:14
Das Gerät hat noch Garantie (am 26.06.00 gekauft).

Aber lt. Gesetz habe ich eben auch das Recht auf Wandlung (=Geld zurück), es sei denn ich stimme dem Umtausch zu (will ich aber nicht, da ich mit dem Gerät insgesamt nicht so zufrieden war!).

Im Übrigen gibt es lt. BOSCH-Kundenhotline keine neuen Geräte mehr (sonst hätten die mir das schon getauscht [ich habe ja nicht mal ein Ersatzgerät für die Reparaturzeit (1 Woche) erhalten]), da die nicht mehr unter BOSCH, sondern jetzt unter SIEMENS gefertigt werden und die nix miteinander zu tun haben.

Gruß Knoxe
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[1.1.1] thilo antwortet auf Knoxe
08.03.2001 14:51
Benutzer Knoxe schrieb:

Das Gerät hat noch Garantie (am 26.06.00 gekauft).

Aber lt. Gesetz habe ich eben auch das Recht auf Wandlung (=Geld zurück), es sei denn ich stimme dem Umtausch zu (will

Nu mal langsam !
Gesetzliche Gewährleistung gilt 1/2 Jahr, und nur innerhalb derer hast Du ein Recht auf Wandlung. Aber auch da mußt Du je nach AGB des Verkäufers 1-3 Reparaturversuche hinnehmen, dh eine solche Regelung ist OHNE Deine Zustimmung möglich.
Alles was über 1/2 Jahr hinausgeht, ist eine freie "Zugabe" des Verkäufers bzw. idR des Herstellers, und welche Rechte Du da hast, steht nicht im Gesetz, sondern das legt ganz einseitig der Hersteller fest. Wandlung (dh Geld zurück) ist jedoch idR nicht dabei, sondern allenfalls ein Austauschgerät (hier aber nur Vermutung meinerseits). Problem natürlich wenn's keine Austauschgeräte (nicht zwingend neue) mehr gibt, dann muß der Hersteller Dir u.U. wirklich das Geld zurückgeben.

Thilo
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[1.1.1.1] Martin Kissel antwortet auf thilo
08.03.2001 15:08
Wenn das Handy von der Reparatur oder einem Umtausch das Neugerät zurückkommt, beginnt die Garantie von neuem.

Martin
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[1.1.1.1.1] afranke75 antwortet auf Martin Kissel
29.03.2001 17:12
Benutzer Martin Kissel schrieb:

Wenn das Handy von der Reparatur oder einem Umtausch das Neugerät zurückkommt, beginnt die Garantie von neuem.

Martin

Wo bitte schön ist das denn geregelt? Richtig ist hingegen, daß die Garantie für die Reparaturzeit gehemmt ist.
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[1.1.1.2] rix antwortet auf thilo
08.03.2001 15:41
thilo, du bist ein dummschwaller, abgesehen davon, dass dein oberlehrerton "gut ankommt"

1. vor dem gesetz kommen erstmal die agb, oft 1 Jahr
2. was nach ablauf der garantie passiert ist verhandlungssache du hirni, und nicht einfach nur händlersache (gottesgnaden)
3. ist der händler der handyverkäufer und steht in der reihe als 1. , danach kommt der hersteller
4. "wandlung" ist bestandteil (nix in der regel!) der verbraucherrechte, auch wenn sie erst nach erfolglosen rep.-versuchen steht
5. ersatzgerät: kann auch ein gleichwertiges gerät sein; grade bei einem händler z.b. auch eine andere marke oder ein gleichwertiges gerauchtgerät (es ist sache des händlers mit bosch oder jetzt siemens oder seinem distributor weiterzustreiten)
6. steht geldersatz dem gerätetausch gleich


Benutzer thilo schrieb:

Benutzer Knoxe schrieb:

Das Gerät hat noch Garantie (am 26.06.00 gekauft).

Aber lt. Gesetz habe ich eben auch das Recht auf Wandlung (=Geld zurück), es sei denn ich stimme dem Umtausch zu (will

Nu mal langsam !
Gesetzliche Gewährleistung gilt 1/2 Jahr, und nur innerhalb derer hast Du ein Recht auf Wandlung. Aber auch da mußt Du je nach AGB des Verkäufers 1-3 Reparaturversuche hinnehmen, dh eine solche Regelung ist OHNE Deine Zustimmung möglich. Alles was über 1/2 Jahr hinausgeht, ist eine freie "Zugabe" des Verkäufers bzw. idR des Herstellers, und welche Rechte Du da hast, steht nicht im Gesetz, sondern das legt ganz einseitig der Hersteller fest. Wandlung (dh Geld zurück) ist jedoch idR nicht dabei, sondern allenfalls ein Austauschgerät (hier aber nur Vermutung meinerseits). Problem natürlich wenn's keine Austauschgeräte (nicht zwingend neue) mehr gibt, dann muß der Hersteller Dir u.U. wirklich das Geld zurückgeben.

Thilo
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[1.1.1.2.1] thilo antwortet auf rix
08.03.2001 17:45
Hi rix!

Benutzer rix schrieb:

thilo, du bist ein dummschwaller, abgesehen davon, dass dein oberlehrerton "gut ankommt"
Sorry, wenn wegen der Kürze der Formulierungen das ganze etwas aggressiv 'rüberkam, aber noch längst kein Grund für Beleidigungen!


1. vor dem gesetz kommen erstmal die agb, oft 1 Jahr
Was heißt hier "vor"? Wenn mir die AGB Rechte einräumen, die mir das Gesetz nicht gibt, dann natürlich. Wenn andersherum, dann natürlich nicht.

2. was nach ablauf der garantie passiert ist verhandlungssache du hirni, und nicht einfach nur händlersache (gottesgnaden)
Oberschlaumeier, wir haben Vertragsfreiheit, da ist prinzipiell alles Verhandlungssache. Nur weil AGB eben nicht ausgehandelt werden (sonst wären es keine), sind sie auch nicht Verhandlungssache, und deshalb unterliegen sie auch der Kontrolle durch das Gesetz! Und ich möchte Dich sehen, wie Du mit dem Händler um die Länge der Garantie feilschst (außerhalb von AGB), wo der Händler die eh' kein Fitzelchen Garantie gibt.

3. ist der händler der handyverkäufer und steht in der reihe als 1. , danach kommt der hersteller
Sehr wohl richtig, was die _gesetzliche_ Gewährleistung angeht. In 95% der Fälle aber stammt die Garantie (dh NACH 1/2 Jahr) NICHT vom Verkäufer, und das einzige, was der für Dich tut,ist das Gerät zu verschicken (aber nicht auf seine Kosten, sondern die des Herstellers).

4. "wandlung" ist bestandteil (nix in der regel!) der verbraucherrechte, auch wenn sie erst nach erfolglosen rep.-versuchen steht
"In der Regel" habe ich nie für das erste halbe Jahr verwendet, und danach gibt's keine Wandlung mehr (jedenfalls keine gesetzliche, möglicherweise hat der Garantiegeber nur seine Garantie wie eine Wandlung ausgestaltet).

5. ersatzgerät: kann auch ein gleichwertiges gerät sein; grade

Kommt drauf an, was die Garantie sagt; im Rahmen der Gewährleistung muß man sich darauf nicht einlassen.

bei einem händler z.b. auch eine andere marke oder ein gleichwertiges gerauchtgerät (es ist sache des händlers mit bosch oder jetzt siemens oder seinem distributor weiterzustreiten)
Nur wenn die Garantie tatsächlich vom Händler stammt, das tut sie aber fast nie, und dann nur nach Ablauf 1/2 Jahres.

6. steht geldersatz dem gerätetausch gleich
Statt Reparatur kann das Gerät auch getauscht werden, dh bis zu 1-3 Mal, aber dann kann ich Wandlung = Geldersatz verlangen und muß mich nicht mehr auf einen Tausch einlassen. Ich würde also eher sagen, daß Tausch der Reparatur gleichsteht.
ICH kann natürlich statt Geld auch auf Tausch bestehen, und wenn der Händler mitmacht, sind alle glücklicher.

Thilo