Benutzer thilo schrieb:
Benutzer rix schrieb:
spannedn wird die sache erst wieder, wenn dieses urteil in einer berufung (ist es denn rechtskräftig???) an ein Landgericht ginge und dieses das AG bestätigte. ABer nur
Rechtskräftig wird auch das Urteil eine AG, wenn es innerhalb der Berufungsfrist nicht angegriffen wird (4 Wochen nach schr. Urteilsbegründung). Bei den Streitwerten (unter 1200 DM glaube ich) wäre das Berufungsurteil eines LG allerdings sofort rechtskräftig, da nicht mehr angreifbar.
nicht wenn der lg-richter eine revision wg. grundsatzcharakter zulässt (deswegen hat sogar schon der bgh wg. einem Pf. geurteilt)
Verbindlich für andere Gerichte wäre es damit aber ebenso wenig, und außerhalb des LG-Bezirks hätte es wohl auch faktisch keine Auswirkungen auf AG-Urteile.
du lallhans: urteile sind (ausser für die beteiligten) nie verbindlich, weil das die richterliche freiheit begrenzen würde (Grundgesetz); auch und erst recht nicht im "eigenen" gerichtsbezirk
Die Frage ist hier, ob es sich um ein einheitliches Geschäft handelt, bei dem ein Fehler im Kaufvertrag (zB auch Mangel, der zur Wandlung berechtigt) gleich auf den Providervertrag durchschlägt. Wenn ja, dann ist Kündigung möglich. Wenn nein, dann ist immer noch offen, wie hoch der zu erstattende Kaufpreis ist. Auf Anhieb kann ich das jetzt auch nicht sagen, mir scheint es aber ziemlich zweifelhaft, daß man erst die Konnexität der beiden Verträge leugnet und sie dann wieder hereinnimmt, indem man die Subvention mit zum Kaufpreis zählt...
Thilo
aufgund eines Urteils eines AG auf einen wechsel in der
rechtssprechungspraxis zu setzen ist verfrüht.