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Napster darf Musik (so) nicht mehr anbieten

Geschützte Musiktitel dürfen über das Internet nicht mehr vermittelt werden
Von dpa / Edward Müller

Die Musiktauschbörse Napster darf urheberrechtlich geschützte Musik nicht mehr, wie bisher, kostenlos zum Download anbieten. Dies entschied heute das zuständige Berufungsgericht [Link entfernt] in San Francisco (USA).

Napster muss nicht schließen, es soll laut dem heute verkündeten Urteil jedoch zukünftig Einschränkungen beim Herunterladen geschützter Musik geben. Wann genau das Angebot in der jetzigen Form eingestellt wird und zu welchen Bedingungen es dann wieder online geht, ist noch nicht bekannt.

Napster war von der Musik-Industrie verklagt worden, da sie das Urheberrecht durch das Angebot im Netz verletzt sah.

Im Vorfeld der Urteilverkündung verzeichnete Napster heute noch einmal einen besonders großen Zugriff auf sein Angebot.