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"Lächerliche Strafe"


08.03.2013 18:48 - Gestartet von kokolores
http://www.kanzlei-richter.com/telekommunikationsrecht/lg-osnabrueck-laecherliche-strafen-im-betrug-um-pinganrufe.html

Naja, eigentlich gar nicht mehr lächerlich - aber was soll man sonst dazu sagen?
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[1] Orikalkos antwortet auf kokolores
07.04.2013 20:20

einmal geändert am 07.04.2013 20:23
Benutzer kokolores schrieb:
http://www.kanzlei-richter.com/telekommunikationsrecht/lg-osnabrueck-laecherliche-strafen-im-betrug-um-pinganrufe.html

Naja, eigentlich gar nicht mehr lächerlich - aber was soll man sonst dazu sagen?

Naja das hätte man mit Belästigung und Nötigung verbinden müssen, bei der Anzeige. Den viele werden dadurch belästigt, insbesondere wenn Angehörigen etwas passiert ist und man Sekündlich auf ggf. Erlösende Anrufe wartet und dann durch solche Spinner veralbert und auch noch Abgezockt wird bzw. Werden soll. Bei solchen Sachen darf man keine Bewährungsstrafe geben, das sendet ein Falsches Signal an mögliche Nachahmer