Nachgebessert

yourfone: Außer Handymiete jetzt auch Hardware-Kauf

Vor einem Monat hat die Handymiete bei yourfone für Irritationen gesorgt, jetzt bessert der Provider etwas nach und erlaubt auch den Kauf von Hardware mit schlechteren Konditionen. Die "Gebrauchsüberlassung" ist derweil nicht vom Tisch.
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Bild: yourfone, teltarif.de
Die "Gebrauchsüberlassung" von Hardware bei der Drillisch-Shopmarke yourfone hatte vor gut einem Monat für Verunsicherung bei vielen Kunden gesorgt. Ein Teil der Kunden stellte nämlich erst nach Vertragsabschluss bei einem Blick in die AGB fest, dass das Handy besonders pfleglich behandelt und nach Vertragsablauf zurückgegeben werden muss.

Sowohl ein von teltarif.de befragter Rechtsanwalt als auch die Verbraucherzentrale Sachsen hatten die Praxis seinerzeit scharf kritisiert. Diese Kritik hat sich die Drillisch-Tochter offenbar zu Herzen genommen - doch die Handymiete bleibt nach wie vor erhalten.

Transparente Wahl zwischen Kauf und Miete?

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Bild: yourfone, teltarif.de
yourfone bietet momentan dem Kunden beim Abschluss eines Mobilfunkvertrages zwei Möglichkeiten, gleichzeitig an ein Handy zu kommen. Dieses spiegelt sich nicht nur im Bestellformular wider, sondern auch in den All­ge­meinen Ge­schäfts­bedingungen: Dort gibt es nun ein PDF-Dokument für "Hardware", in dem es weiterhin um die "Gebrauchsüberlassung", also die Handymiete geht. Zusätzlich gibt es ein AGB-Dokument zum "Hardwarekauf".

Direkt im Shop werden dem Kunden neben dem Tarif nun zwei Hardware-Blöcke angezeigt: Ein grauer für den Hardware-Kauf und ein türkisfarbener für die Gebrauchsüberlassung. In Sternchen-Overlay-Texten weist yourfone auf die Unterschiede hin: "Nachdem das Gerät vollständig bezahlt wurde, also regulär nach Ende der Mindestvertragslaufzeit, erhalten Sie Eigentum an diesem", schreibt yourfone zum Kauf. Anschließend ergänzt der Provider: "WICHTIG: Tarifaktionen gelten nur im Modell Gebrauchsüberlassung".

Auch in den Overlay-Texten zu den Tarifen steht, dass die versprochenen Tarif-Rabatte wie beispielsweise drei Monate Grundgebührenbefreiung nur dann gelten, wenn der Nutzer sich für die Miete entscheidet. Doch auch bei der Hardware-Zuzahlung gibt es deutlich sichtbare Unterschiede: Für den Handy-Kauf muss oft eine Zuzahlung geleistet werden, während bei derselben Tarif-Geräte-Kombination für das Mietmodell keine Hardware-Zuzahlung anfällt.

Beim Modell "Gebrauchsüberlassung" steht im Overlay-Sternchentext: "yourfone stellt Ihnen Ihr Wunschhandy oder -Tablet für die gesamte Vertragslaufzeit als Gebrauchsüberlassung zur Verfügung. Das Gerät verbleibt dabei im Eigentum des Anbieters. Im Vegleich zum Handykauf gilt die Gewährleistung von yourfone über die gesamte Vertragslaufzeit." Über der Box zur Gebrauchsüberlassung schreibt yourfone übrigens gut sichtbar "Unsere Empfehlung".

Ein Blick auf die AGB zu Kauf und Miete

In den AGB zum Handykauf gibt es auf den ersten Blick keine überraschenden Klauseln mehr, darin finden sich die üblichen fernabsatzrechtlichen Bestimmungen über die gesetzliche Gewährleistung von zwei Jahren und dass das Produkt bis zur vollständigen Bezahlung durch den Kunden im Eigentum von yourfone verbleibt. Derartige Bestimmungen hat so gut wie jeder Online-Shop in seinen AGB.

An den Bedingungen zur Handymiete hat sich derweil nichts geändert: Der Passus, dass der Kunde die Hardware sorgfältig zu behandeln und zu benutzen hat steht darin ebenso wie das Verbot des Weiterverkaufs und Verleihs. Der Kunde muss das Gerät nach Vertragsende weiterhin auf Verlangen an yourfone zurückgeben oder Schadensersatz leisten, falls ihm das nicht möglich sein sollte. Auch der von Beobachtern humoristisch als "yourfone-Hausbesuchsparagraf" empfundene Passus findet sich weiterhin in den AGB: "Die yourfone kann die Hardware nach vorheriger Ankündigung besichtigen oder überprüfen, soweit dies angemessen und dem Kunden zumutbar ist."

teltarif.de-Redakteur Alexander Kuch meint:
Alexander KuchPrinzipiell muss man yourfone dafür loben, dass nun auf der einen Seite überhaupt ein Kauf der Hardware angeboten wird und dass yourfone andererseits auf der Webseite den Unterschied zwischen Kauf und Miete relativ transparent sichtbar macht. Ein fader Beigeschmack bleibt aber trotzdem, weil Handykäufer ohne Grund nicht von Tarif-Aktionen profitieren und einen (zum Teil hohen) Hardware-Aufschlag bezahlen müsen, obwohl das eigentliche Produkt (Tarif plus Gerät) äußerlich für alle Kunden prinzipiell das gleiche ist.
Erst heute hat yourfone übrigens für viele Tarife die Preise erhöht - mehr dazu in einer separaten Meldung.

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