abgewiesen

Gericht bestätigt Widerruf der UMTS-Lizenz von Quam

Revision nicht zugelassen, nur noch Beschwerde möglich
Von dpa / Marie-Anne Winter

Dem Mobilfunk-Unternehmen Quam ist nach einem Urteil des Oberverwaltungsgerichts (OVG) in Münster die UMTS-Lizenz zu Recht entzogen worden. Das OVG wies laut einer Mitteilung vom Dienstag eine Klage von Quam gegen den Widerruf der im Sommer 2000 ersteigerten UMTS-Lizenz ab. Das Unternehmen könne auch nicht den Zuschlagpreis von etwa 8,5 Milliarden Euro zurückverlangen.

Quam hatte eine der begehrten Lizenzen ersteigert. Bedingung war, dass bis Ende 2003 ein Versorgungsgrad der Bevölkerung von 25 Prozent erreicht werde. Da bei einer Prüfung durch die Bundesnetzagentur keine Aktivität festgestellt wurde, wurden Lizenz und Frequenzzuteilung Ende 2004 widerrufen (Az.: 13 A 2969/07). Der Mobilfunker Quam hatte im November 2001 den Betrieb aufgenommen, gab aber kaum ein Jahr später wieder auf. Bereits die Vorinstanz hatte die Klage 2007 abgewiesen.

Das OVG urteilte, der Widerruf sei gerechtfertigt, weil die Klägerin ihre Verpflichtung zum Aufbau eines UMTS-Netzes nicht erfüllt habe. Den milliardenschweren Zuschlagpreis könne sie nicht zurückverlangen, da sie in Kenntnis ihrer aus der Lizenz folgenden Verpflichtung kein Netz aufgebaut habe. Das OVG hat eine Revision nicht zugelassen, jedoch ist dagegen eine Beschwerde möglich.

Das Unternehmen hatte argumentiert, dass die Versteigerung selbst wegen Verstößen gegen die Verfassung und gegen europäisches Gemeinschaftsrecht rechtswidrig gewesen sei.