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Französische Verfassungsrichter kippen Internetsperre (aktualisiert)

Umstrittenes Gesetz gegen Raubkopierer damit vorerst vom Tisch
Von AFP / Steffen Herget

Frankreichs oberste Verfassungshüter haben die umstrittene Internetsperre für Raubkopierer gekippt. Die Strafe widerspreche der Kommunikationsfreiheit, die in der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte festgelegt sei und heute auch die Nutzung des Internet umfasse, erklärten der Verfassungsrat. Über einen solch schweren Eingriff dürfe nur ein Richter entscheiden und nicht eine von der Pariser Regierung geplante Kontrollbehörde.

Das französische Parlament hatte das umstrittene Gesetz nach monatelangen Diskussionen Mitte Mai beschlossen. Die oppositionellen Sozialisten waren darauf vor den Verfassungsrat gezogen. Der entschied nun ähnlich wie die Abgeordneten des Europaparlaments, die für Sperrungen gleichfalls eine richterlicher Anweisung fordern.

Gesetz untergräbt die Unschuldsvermutung

Die französischen Verfassungshüter verwiesen zudem darauf, dass das französische Gesetz zu den Raubkopierern die Unschuldsvermutung untergrabe, weil der Besitzer des Anschlusses und nicht unbedingt der Raubkopierer bestraft werde. Der Anschlussinhaber müsse beweisen, dass er nicht illegal heruntergeladen habe. Diese Beweislastumkehr sei nicht verfassungsgemäß.

Nach dem französischen Gesetz hätte eine Kontrollstelle Raubkopierern zunächst Abmahnungen verschickt. Bei mehr als zwei Verstößen drohte die Sperrung des Anschlusses für bis zu einem Jahr; die Internet-Gebühren hätten dennoch weitergezahlt werden müssen. Im Gegenzug für die verschärfte Verfolgung der Raubkopierer hatte sich die Musik- und Filmindustrie verpflichtet, ihre Angebote künftig ohne Kopierschutz auf den Markt zu bringen.

Update: Regierung will an Plänen festhalten

Trotz des Vetos der Verfassungshüter will die französische Regierung an der umstrittenen Internetsperre für Raubkopierer festhalten. Das Gesetz werde so geändert, dass nicht mehr eine Behörde, sondern ein Richter über die Sperre entscheide, sagte Kulturministerin Christine Albanel heute im Radiosender Europe 1. Trotz des Rückschlags seien "90 Prozent des Gesetzes" durch den Verfassungsrat gebilligt worden, sagte Albanel. Jetzt werde der Gesetzestext entweder sofort ohne die abgelehnten Bestimmungen in Kraft gesetzt und vom Parlament dann nachgebessert oder das Gesetz gehe nochmals als Ganzes ins Parlament. Darüber werde die Regierung zusammen mit Sarkozy entscheiden.