Thread
Menü

Wienholt und Horstmann


24.02.2024 22:06 - Gestartet von hruprecht
Ein interessanter Artikel. Den Fall von "Wienholt und Horstmann" aus dem Artikel kann ich aus eigener Erfahrung bestätigen und sagen, daß es um die "Kleinstadt Lünen" (ca. 80.000 Einwohner) und sicherlich um die "Wohnungsbaugenossenschaft Lünen" (WBG Lünen) als Vermieter handelt. Die Verteilerdose fürs Kabel ist für den Techniker ohne Zugang zur Wohnung im Keller offen zugänglich und der Verteilerschrank per Schloss gegen Mieter gesichert.

Man weist im Schreiben der WBG/Wienholt und Horstmann übrigens daraufhin, daß Modifikationen messtechnisch nachweisbar seien und Veränderungen am Kabelnetz nur durch Wienholt und Horstmann zulässig seien. Das ist sicher der Hinweis, dass eine eigenmächtige "Abzweigung" von einem Nachbar zu einem anderen zur Kostenvermeidung verfolgt werden. Da ich DSL nutze, bin ich ab Sommer die 13 Euro Nebenkosten los und werde nicht zu Kabelinternet wechseln. Ich wünsche viele würden das tun. Denn die im Artikel genannten 5 Euro für Glasfaser sind mit 13 Euro bei weitem überschritten.