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NE4-Betreiber: Zwangsbündelung und Hausnetze


24.02.2024 15:14 - Gestartet von talk
Hallo zusammen,

im Artikel heißt es u.a.:

In einem weiteren Artikel hatte teltarif.de über die Höhe der Durchleitungsgebühren berichtet, die zum Teil bis zu 17,50 Euro monatlich zusätzlich betragen, wenn der Hausbewohner weiter Internet und Telefon über das TV-Kabel beziehen möchte.

Meines Erachtens sind das keine Durchleitungsgebühren, denn es werden ja dem NE3-Betreiber keine Kosten für die Nutzung des Hausnetzes berechnet.

Es geht hier doch eher um eine Art "Zwangsbündelung" von Kabel Internet mit Kabel-TV. Eine solche Bündelung war gerade in der Anfangszeit von Kabel Internet noch bei vielen Anbietern der Fall.

Etwas ähnliches gab es früher auch bei DSL - als Resale-DSL-Kunden von 1&1, Alice und Co. auf der DSL-Plattform der Telekom anfangs auch noch einen Telekom-Festnetzanschluß brauchten (also nicht nur die Leitung an sich, sondern auch einen Vertrag über einen Analog- oder ISDN-Anschluß der Telekom) - bis dann Ende der 2000er Jahre das "entbündelte DSL" kam.

Allerdings stellt sich für Hausbesitzer oder Hausverwalter anschließend die Frage: Wie geht es mit dem Koax-Kabelnetz in meinem Haus danach weiter? Falls es Mieter gibt, die weiterhin TV über das Kabelnetz empfangen möchten, dürfte es das einfachste sein, einen Gestattungsvertrag direkt mit dem Kabelnetzbetreiber abzuschließen.

Vorsicht - eine Frage bleibt da noch offen: Wem gehört die NE4, also das Hausnetz, denn überhaupt und kann man nach der Kündigung eines NE4-Vertrags dann einfach über das bestehende NE4-Netz verfügen?

Man könnte argumentieren, daß durch den Einbau der Leitungen diese in das Eigentum des Hauseigentümers übergehen, aber die Thematik ist nicht so eindeutig, wie man das vielleicht denken würde.

Zum Beispiel in den AGBs für das Vodafone-Produkt "Kabel Anschluss Wohnung Mehrnutzer" (wo Vodafone auch die NE4 betreut bzw. aufbaut / saniert) heißt es hierzu in Punkt 4:

"Der Vertragspartner gestattet Vodafone ausdrücklich die Nutzung von Bauteilen vorhandener Hausverteilnetze. Im Rahmen der Produktvariante Express verbleibt das Eigentum am bestehenden Hausverteilnetz, auch im Falle einer Aufrüstung, beim Vertragspartner. Ist bei dieser Produktvariante die Erneuerung einer Anlage erforderlich, kann Vodafone das bestehende Hausverteilnetz ganz oder teilweise entfernen. Im Übrigen stehen sämtliche von Vodafone zur Aufrüstung eingebauten Komponenten oder eine modernisierte Anlage im Eigentum von Vodafone. Die Komponenten und die Anlage werden nur zum vorübergehenden Zweck eingebaut. Für den Fall, dass das Eigentum aus welchem Rechtsgrund auch immer auf den Vertragspartner oder einen Dritten übergeht, verbleibt das ausschließliche Nutzungs- sowie das jederzeitige Dispositionsrecht über die eingebauten Komponenten/die eingebaute Anlage bei Vodafone."

Siehe unter https://www.vodafone.de/media/downloads/pdf/AGB_KA_Wohnung_IW_KA02042C10.pdf

Ähnliche Klauseln dürfte es auch bei anderen Kabelnetzbetreibern geben, die Netze in der NE4 aufbauen bzw. betreiben.

Wie bereits berichtet haben Vodafone und die Deutsche Telekom Informationsseiten, mit denen sie bewusst die NE4-Betreiber ansprechen. Hier kann man als Hausbesitzer oder Hausverwalter Kontakt aufnehmen und über eine Signallieferung verhandeln.

Die verlinkten NE4-Infoseiten richten sich (logischerweise) an NE4-Betreiber, aber weniger an Immobilieneigentümer, die ihre Kabel-TV-Versorgung neu regeln wollen.

Stattdessen würde ich eher folgende Seiten empfehlen:

Vodafone:
https://www.vodafone.de/immobilienwirtschaft/produkte/tv-versorgung/index.html

Telekom:
https://wohnungswirtschaft.telekom.de/zuhause-kabel-fernsehen/

Im Falle von Vodafone dürfte in vielen Fällen die sogenannte "Versorgungsvereinbarung" eine Überlegung wert sein. Diese ist eine Art Rahmenvereinbarung, daß Vodafone in den betreffenden Gebäuden seine Dienste anbieten darf. Dafür gibt es für Vodafone Kabel-TV auch einen reduzierten Grundpreis.

Die Zuständigkeit für die NE4 kann in diesem Fall dann entweder bei Vodafone ("Versorgungsvereinbarung") oder beim Immobilienbesitzer ("Versorgungsvereinbarung Express") liegen, siehe hierzu auch https://www.vodafone.de/immobilienwirtschaft/media/pdf/Infoblatt_Versorgungsvereinbarung.pdf

cu talk
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[1] flatburger antwortet auf talk
25.02.2024 20:08

einmal geändert am 25.02.2024 20:14
Benutzer talk schrieb:
Hallo zusammen,

Allerdings stellt sich für Hausbesitzer oder Hausverwalter anschließend die Frage: Wie geht es mit dem Koax-Kabelnetz in meinem Haus danach weiter? Falls es Mieter gibt, die weiterhin TV über das Kabelnetz empfangen möchten, dürfte es das einfachste sein, einen Gestattungsvertrag direkt mit dem Kabelnetzbetreiber abzuschließen.

Das mag zwar einfach sein aber nicht günstig. Wir als WEG haben das NE4 Koax-Netz vom Haus-Elektriker installieren lassen. Kosten insgesamt ca. 2400€
Kosten nach Gestattungs-Vertrag
10€/Monat * 12WE *12 Monate *10 Jahre =14400€ das ist wirklich sehr teuer.
Des weiteren gibt die Hausgemeinschaft die Hoheit über die Hausinfrastruktur aus der Hand und in eine unnötige Abhängigkeit. Also alles nicht Vorteilhaft.
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[1.1] talk antwortet auf flatburger
26.02.2024 18:48
Hallo zusammen,

Benutzer flatburger schrieb:

Das mag zwar einfach sein aber nicht günstig. Wir als WEG haben das NE4 Koax-Netz vom Haus-Elektriker installieren lassen.
Kosten insgesamt ca. 2400€
Kosten nach Gestattungs-Vertrag 10€/Monat * 12WE *12 Monate *10 Jahre =14400€ das ist wirklich sehr teuer.

Ist mit "Haus-Elektriker" ein Angestellter der WEG gemeint oder ein selbständiger regionaler Elektrobetrieb, der von der WEG regelmäßig für verschiedene Aufgaben beauftragt wird?

Zu den Kosten mit Gestattungsvertrag: Die NE4 alleine kostet doch nicht 10 EUR/Monat? Ich vermute mal, daß das ein Kombi-Preis für Kabel-TV + NE4-Service ist? In diesem Fall müßte man bei der vom Elektriker verlegten und "selbst betriebenen" NE4 noch die Preise berücksichtigen, die Kabelbetreiber wie Vodafone für das reine Kabel-TV ohne NE4-Service berechnen.

Und dann müßte man sich noch überlegen, wie hoch das Risiko ist, daß es in der NE4 mal zu einem Defekt kommt (z.B. durch einen kaputten Verstärker), denn bei eigener NE4 müßte man diese Kosten selbst tragen, bei NE4-Servicevertrag wären sie eher Kosten des Kabelbetreibers, sofern keine mutwillige Beschädigung o.ä. vorliegt...

cu talk
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[1.1.1] flatburger antwortet auf talk
26.02.2024 19:56

einmal geändert am 26.02.2024 20:00

Ist mit "Haus-Elektriker" ein Angestellter der WEG gemeint oder ein selbständiger regionaler Elektrobetrieb.
Die Elektro-Firma (Hauselektriker) hat für den kompletten Wohnblock mit 12 Wohnungen alles elektrische geplant und verkabelt. Und natürlich auch ein Leerrohrkonzept erstellt.

Zu den Kosten mit Gestattungsvertrag: Die NE4 alleine kostet doch nicht 10 EUR/Monat? Ich vermute mal, daß das ein Kombi-Preis für Kabel-TV + NE4-Service ist?
Vodafone wollte exakt 9,99€ pro Wohnung haben. Das steht im "geheimen Vertrag" welcher uns zugesandt wurde und das bei 3 Wohnungen welche überhaupt nur das Kabelfernsehen nutzen. Der Rest ist bei einem anderen T-Anbieter.
Vodafone darf unser selbst bezahltes NE4 Koaxnetz kostenfrei nutzen. Und es bleibt in unserem Eigentum.

Und dann müßte man sich noch überlegen, wie hoch das Risiko ist, daß es in der NE4 mal zu einem Defekt kommt.

Der Hauselektriker hat von der Starkstromverkabelung, Wallbox, bis zum smart home alles nach Wunsch installiert. Der bekommt auch einen Verstärker ausgewechselt. Ansonsten handelt es sich um eine Sternverkabelung 6-fach geschirmt.
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[1.1.1.1] talk antwortet auf flatburger
27.02.2024 17:48
Hallo,

Benutzer flatburger schrieb:

Vodafone wollte exakt 9,99€ pro Wohnung haben. Das steht im "geheimen Vertrag" welcher uns zugesandt wurde und das bei 3 Wohnungen welche überhaupt nur das Kabelfernsehen nutzen. Der Rest ist bei einem anderen T-Anbieter.

Ich vermute mal, daß Vodafone verschiedene Angebote gemacht hat (mit und ohne NE4)? Die 9,99 EUR/Monat waren wohl mit NE4-Service? Wieviel berechnet Vodafone denn Euch nun für einen "NE3-Vertrag" (also Kabelfernsehen ohne NE4-Service)?

Diese Kosten muß man bei der Gesamtrechnung doch auch berücksichtigen...

Und dann müßte man sich noch überlegen, wie hoch das Risiko ist, daß es in der NE4 mal zu einem Defekt kommt.

Der Hauselektriker hat von der Starkstromverkabelung, Wallbox, bis zum smart home alles nach Wunsch installiert. Der bekommt auch einen Verstärker ausgewechselt.

Falls die TV-Versorgung im Gebäude aufgrund eines Defektes in der NE4 ausfällt, kommt der Hauselektriker dann auch zeitnah (ggf. auch an Wochenenden oder Feiertagen)? :-)

cu talk
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[1.1.1.1.1] flatburger antwortet auf talk
27.02.2024 21:23
Benutzer talk schrieb:
Hallo, Falls die TV-Versorgung im Gebäude aufgrund eines Defektes in der NE4 ausfällt, kommt der Hauselektriker dann auch zeitnah (ggf. auch an Wochenenden oder Feiertagen)? :-)

Nochmal:
Vodafone bekommt keinen Vertrag für NE4 weil dies einer Enteignung entspricht.
Wenn man in Foren so liest was bei Vodafone nicht klappt sind wir so besser dran.
Im "Notfall" geht dann auch DVB-T2 mit Zimmerantenne.