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wieso keine versorgungspflicht mehr? wurde die dtag entlassen....


14.11.2023 09:26 - Gestartet von abittner
... daraus? also mindestens TAL und analogprodukt hatte sie doch eh und jeh in der pflicht zu liefern. und hat nicht "neulich" noch die letzte groko? oder war das schon die ampel, diese zwar laecherliche? paar hunderte kilobit "breitband" vorgeschrieben oder war das dann nicht im letzten schritt sogar so auf 8 oder 12megabit sei breitband als pflicht hochgeschraubt? irgendwas war da noch......
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[1] spezi10 antwortet auf abittner
14.11.2023 10:42
Benutzer abittner schrieb:
... daraus? also mindestens TAL und analogprodukt hatte sie doch eh und jeh in der pflicht zu liefern. und hat nicht "neulich" noch die letzte groko? oder war das schon die ampel, diese zwar laecherliche? paar hunderte kilobit "breitband" vorgeschrieben oder war das dann nicht im letzten schritt sogar so auf 8 oder 12megabit sei breitband als pflicht hochgeschraubt? irgendwas war da noch......

Ja. Da war noch was. Nämlich dass mit dem Hochschrauben der Mindestversorgung auf 10 Mbit/s die Telekom nicht mehr automatisch der Grundversorger ist. D.h. die Gemeinde oder die Bürger müssten sich, wenn niemand mindestens 10 Mbit/s anbietet, an die Bundesnetzagentur wenden, die dann für die Adressen einen Anbieter verpflichten kann.

Wenn aber in einigen Wochen (wie im Artikel erwähnt) sowieso ein neues FTTH-Netz im Ort verfügbar wird lohnt es sich nicht die Bundesnetzagentur anzurufen. Die würde sowieso erstmal abfragen ob sich ein Anbieter findet der bereit wäre den Missstand abzuschaffen. Und dieser Anbieter steht ja anscheinend sowieso schon fest.
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[1.1] trzuno antwortet auf spezi10
14.11.2023 13:30
Benutzer spezi10 schrieb:
Benutzer abittner schrieb:
wieso keine versorgungspflicht mehr? wurde die dtag entlassen daraus? also mindestens TAL und analogprodukt hatte sie doch eh und jeh in der pflicht zu liefern.

Kann sie ja und tut sie auch, wie auch im Artikel steht.


Ja. Da war noch was. Nämlich dass mit dem
Hochschrauben der Mindestversorgung auf
10 Mbit/s die Telekom nicht mehr automatisch der Grundversorger ist.

Bis zur Abschaltung durch "net services" haben die ja die Breitbandgrundversorgung geliefert.

Anscheinend gibt es aber keine gesetzliche Verpflichtung zur Aufrechterhaltung der Grundversorgung, wenn diese nicht explizit angeordnet wurde.
Diese Verpflichtung gibt es wohl nur, wenn die Netzagentur einen Anbieter zur Grundversorgung verpflichtet. War hier aber nicht nötig, da es ja jemanden gab der schon die Mindestbandbreite geliefert hat.

Somit konnte nun der einzige Anbieter, der die Mindestbandbreite liefern konnte, seinen Dienst unter Einhaltung der Kündigungsfristen (meist ja nur 1 Monat nach Ablauf der Mindestmiertzeit) einstellen.

Wenn aber in einigen Wochen (wie im Artikel erwähnt) sowieso ein neues FTTH-Netz im Ort verfügbar wird ....

Somit wird sich nix tun, bis das neue Netz gebaut ist.
Daumen drücken, dass die wirklich ausbauen.