Benutzer spezi10 schrieb:
Benutzer abittner schrieb:
wieso keine versorgungspflicht mehr? wurde die dtag entlassen daraus? also mindestens TAL und analogprodukt hatte sie doch eh und jeh in der pflicht zu liefern.
Kann sie ja und tut sie auch, wie auch im Artikel steht.
Ja. Da war noch was. Nämlich dass mit dem
Hochschrauben der Mindestversorgung auf
10 Mbit/s die Telekom nicht mehr automatisch der Grundversorger ist.
Bis zur Abschaltung durch "net services" haben die ja die Breitbandgrundversorgung geliefert.
Anscheinend gibt es aber keine gesetzliche Verpflichtung zur Aufrechterhaltung der Grundversorgung, wenn diese nicht explizit angeordnet wurde.
Diese Verpflichtung gibt es wohl nur, wenn die Netzagentur einen Anbieter zur Grundversorgung verpflichtet. War hier aber nicht nötig, da es ja jemanden gab der schon die Mindestbandbreite geliefert hat.
Somit konnte nun der einzige Anbieter, der die Mindestbandbreite liefern konnte, seinen Dienst unter Einhaltung der Kündigungsfristen (meist ja nur 1 Monat nach Ablauf der Mindestmiertzeit) einstellen.
Wenn aber in einigen Wochen (wie im Artikel erwähnt) sowieso ein neues FTTH-Netz im Ort verfügbar wird ....
Somit wird sich nix tun, bis das neue Netz gebaut ist.
Daumen drücken, dass die wirklich ausbauen.