Benutzer blumenwiese schrieb:
Benutzer basti99 schrieb:
Was soll man denn mit diesen „Plappermäulchen“ besprechen, die in der Regel - und häufig aus gutem Grund - mit keinerlei Handlungsvollmacht ausgestattet sind?
Die brauchen auch keine besondere Handlungsvollmacht. Sie müssen nur das entsprechende Anliegen des Kunden an diejenigen Mitarbeiter weitergeben, die Handlungsvollmacht haben. Du brauchst aber bei Problemen oder Rückfragen selbstverständlich mit niemandem sprechen. Nur solltest du dich dann natürlich auch nicht wundern, wenn dann auf jeden Fall dein Problem nie gelöst wird.
Ich habe zunehmend das Gefühl, Unternehmen wollen die Probleme der 0,5% Kunden gar nicht lösen, weil ihnen das nicht wirtschaftlich erscheint. Man verzichtet lieber auf diese (aus Sicht der Unternehmen) „Problem-Kunden“.