Benutzer sleepyjoe schrieb:
Woher kennen wir die Kosten für eine automatisch oder halbautomatisch erstellte Mahnung? Es ist denkbar, dass eine solche Software Lizenzgebühren kostet sowie die Implementierung aufwendig und teuer ist.
Die dazu notwendige Software gabs schon in Word 5.5 für DOS, in den 80-ern.
Es gibt genügend Systeme, die sowieso schon vorhanden sind, auf die man nur aufsetzen muss, und was da noch dazu zu schreiben ist macht der Hauseigene Systemadministrator. Wenn der das nicht kann, taugt er nix.
Dabei geht es ja wohl nur nebenbei um die Erstellung eines Mahnschreibens. Erstmal muss die Nichtzahlung festgestellt werden.
Na, wenn die Zahlungseingänge automatisch ins System gespeist werden (das ist bei großen Häusern so), kann nebenbei eingetragen werden, wer gezahlt hat. _Ein_ Datenbankzugriff, und du hast die säumigen Zahler in einer schönen Liste. Sag mir die Struktur der Datenbank, und ich sage dir, was für einen SQL-Befehl ist dafür anwenden würde (wg. Hausinterna, die ich nicht kenne, könnte der nicht völlig optimal sein, aber ein interner Programmierer kennt sie natürlich).
Meist sind sog. Billing-Systeme im Einsatz, die auch die regulären Zahlungsflüsse bearbeiten - also die dafür notwendigen Lizenzgebühren sind sogar dann notwendig, wenn es überhaupt keine Mahnungen gibt.
Privatinsolvenz, Säumige Schuldner, Schuldner unbekannt verzogen, Kriminelle, usw. Man kann ja nicht davon ausgehen, dass im Regelfall "in der Hektik des Alltags die Zahlung vergessen" wurde.
Die durchschnittlichen Kosten sind mit 2,80 Euro vermutlich nicht annähernd gedeckt.
Wenn das der Fall ist: Wieso konnte das VF dem Gericht nicht erläutern? Wenn es so ist, wie du (auf gut Glück!) behauptest ...
Kosten haben, aber vor Gericht nicht gelten machen - selber schuld (bzw. die doofen Anwälte, die das nicht auf die Reihe bekommen haben).