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Arbeitszeit???


08.07.2022 19:58 - Gestartet von bezzerwisser
Wer ernsthaft glaubt irgenein Vodafone Mitarbeiter würde Kontostände prüfen und dann sorgsam die nette Mahn-mail an den Kunden schreiben ist wohl auch fest davon überzeugt dass bei der Post die Briefe per Hand gestempelt werden. Es gibt hier, wie der Verbraucherschutzverein korrekt beanstandet, nahezu keine nennenswerten Aufwände da alles automatisiert.
Um Qualität und vor allem Verfügbarkeit der Vodafone Mitarbeiter zu testen: einfach mal bei der Hotline anrufen ;)
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[1] blumenwiese antwortet auf bezzerwisser
08.07.2022 20:10
Benutzer bezzerwisser schrieb:
Wer ernsthaft glaubt irgenein Vodafone Mitarbeiter würde Kontostände prüfen und dann sorgsam die nette Mahn-mail an den Kunden schreiben ist wohl auch fest davon überzeugt dass bei der Post die Briefe per Hand gestempelt werden. Es gibt hier, wie der Verbraucherschutzverein korrekt beanstandet, nahezu keine nennenswerten Aufwände da alles automatisiert. Um Qualität und vor allem Verfügbarkeit der Vodafone Mitarbeiter zu testen: einfach mal bei der Hotline anrufen ;)

Und die entsprechenden Programme und Algorithmen, um Mahnungen zu terminieren und zu überwachen und nachzuverfolgen sind selbstverständlich vollkommen umsonst und kosten keinen Cent. Ist klar.
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[1.1] basti99 antwortet auf blumenwiese
09.07.2022 08:11
Benutzer blumenwiese schrieb:
Und die entsprechenden Programme und Algorithmen, um Mahnungen zu terminieren und zu überwachen und nachzuverfolgen sind selbstverständlich vollkommen umsonst und kosten keinen Cent. Ist klar.

Es macht keinen Sinn, sich zur Sache zu äußern, wenn man von der Materie keine Ahnung hat. Mahnungen sind für Telekommunikationsunternehmen ein standardadisiertes Massenverfahren, dessen administrative Kosten gegen Null gehen. Wie im Artikel erwähnt ist tatsächlich nur die Gebühr der Bank für die Rücklastschrift (i.d.R 3 EUR) relevant.
Wenn Vodafone so ineffizient arbeitet, dass der Vorgang dort Kosten von 2,90 EUR verursacht, dann muss Vodafone künftig eben im Antragsprozess besser aufpassen und Kunden ablehnen, die mit hoher Wahrscheinlichkeit irgendwann mal die Rechnung nicht bezahlen werden.
Im Gegensatz zum Blumenmädchen werden sich die Richter mit der Materie befasst haben bzw. konnte Vodafone seine Kosten dort nicht überzeugend darlegen.
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[1.1.1] blumenwiese antwortet auf basti99
09.07.2022 14:34
Benutzer basti99 schrieb:
Es macht keinen Sinn, sich zur Sache zu äußern, wenn man von der Materie keine Ahnung hat.

Ganz grob nur, so ungefähr in welcher Abteilung bei Vodafone hast du deinen Tätigkeitsschwerpunkt?

Mahnungen sind für Telekommunikationsunternehmen ein standardadisiertes Massenverfahren, dessen administrative Kosten gegen Null gehen.

Richtig, das schrieb ich ja schon, dass diese gesamte Automation einfach vom Himmel fällt und deshalb natürlich auch keinerlei Kosten verursachen kann. Ist doch toll, oder?

Wenn Vodafone so ineffizient arbeitet, dass der Vorgang dort Kosten von 2,90 EUR verursacht, dann muss Vodafone künftig eben im Antragsprozess besser aufpassen und Kunden ablehnen, die mit hoher Wahrscheinlichkeit irgendwann mal die Rechnung nicht bezahlen werden.

Wenn bei Vodafone diese Kosten tatsächlich anfallen, können sie auch berechnet werden.

Aber deine Argumentation finde ich interessant. Lieber also auf Verdacht potentielle Kunden ablehnen, als angefallenen Kosten dort abrechnen, wo sie anfallen. Wirklich sehr interessante Argumentation. Und ich bin sicher, dir werden da ja bestimmt die allermeisten Menschen in Deutschland zustimmen. Meinst du nicht auch?
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[1.1.1.1] sushiverweigerer antwortet auf blumenwiese
09.07.2022 15:25
Wenn bei Vodafone diese Kosten tatsächlich anfallen, können sie auch berechnet werden.


Es fallen aber keine 2,90 € Kosten für eine automatisierte Mahnung an!

Arbeitest du eigentlich bei dem Laden, oder warum veteidigst du deren unseriöse, teils kriminelle Geschäftsmethoden?

Vodafone ist seit vielen Jahren für ihre Machenschaften zum Schaden der Kunden bekannt, geändert hat sich nichts.

Selbst der BGH hat entschieden, dass für Mahnungen nur verauslagte Kosten, aber ohne eigene Verwaltungskosten, berechnet werden dürfen, also Porto, Briefpapier, Kuvert und das wars.

Hier gab es aber gar keine schriftliche Mahnung, sondern nur ne automatisierte Email, also null Kosten im Sinne der BGH-Rechtsprechung, die weitergegeben werden dürfen.
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[1.1.1.1.1] blumenwiese antwortet auf sushiverweigerer
09.07.2022 16:21
Benutzer sushiverweigerer schrieb:
Es fallen aber keine 2,90 € Kosten für eine automatisierte Mahnung an!

Also ich weiß nicht, wie viel Kosten anfallen. Woher sollte ich das auch wissen? Aber wenn du es scheinbar weißt, könntest du doch hier mal die tatsächlichen Kosten aufschlüsseln.

Vodafone ist seit vielen Jahren für ihre Machenschaften zum Schaden der Kunden bekannt, geändert hat sich nichts.

Also wenn jemand Zahlungsziele nicht einhält und gemahnt werden muss, dann empfinde ich €2,90 absolut nicht als Abzocke oder ähnliches. Mir ist es selbst schon ein oder zweimal passiert, dass ich eine Arztrechnung nicht pünktlich bezahlt habe. Das Abrechnungszentrum hat mir dann pauschal fünf Euro in Rechnung gestellt. Das empfand ich als absolut angemessen. Schließlich war es auch meine Schuld. Ich hätte besser drauf achten sollen. Und in meinem Fall hatte ich nicht einmal die Chance, die Kosten vorher zu kennen. Bei einem Mobilfunkunternehmen kann ich pauschalisierte Mahnkosten jederzeit im Preisverzeichnis nachschlagen.

Selbst der BGH hat entschieden, dass für Mahnungen nur verauslagte Kosten, aber ohne eigene Verwaltungskosten, berechnet werden dürfen, also Porto, Briefpapier, Kuvert und das wars.

Das mag so sein. Das bedeutet aber natürlich nicht, dass ich das in Ordnung finden muss. Wenn ein Unternehmen aufgrund eines säumig Gonzalez Aufwendungen hat, sollte dies auch von dem sonnigen Zahler bezahlt werden und nicht vom gesamten Kundenstamm.

Und wenn für die Verwaltung von Mahnungen, das Anfertigen der Schreiben oder was auch immer gewisse Verwaltungskosten anfallen, womit ja auch zu rechnen ist, dann sollten auch solche Kosten von dem sonnigen Zahler und nicht vom allgemeinen Kundenstamm bezahlt werden.

Es kann gut sein, dass dies der BGH anders sieht. Das steht ihm ja frei. Genauso wie es mir freisteht, so etwas als falsch zu bezeichnen.

Hier gab es aber gar keine schriftliche Mahnung, sondern nur ne automatisierte Email, also null Kosten im Sinne der BGH-Rechtsprechung, die weitergegeben werden dürfen.

Das sieht das beteiligte Gericht aber offenbar anders. Dem Artikel entnehme ich nämlich, dass die konkret veranschlagte Höhe der Kosten als überzogen bezeichnet wurde. Das Gericht hat offenbar nicht behauptet, dass Vodafone keine Kosten für die Mahnung abrechnen darf. Und ich meine jetzt nicht die Rücklastschrift. Die Kosten können ja unstrittigerweise auf jeden Fall abgerechnet werden.

Und nur mal nebenbei: Wenn ich eine Steuervorauszahlung zu spät leiste oder eine entsprechende Steuernachzahlung zu spät leiste, möchte das Finanzamt, also der Staat, Säumniszuschläge von mir. Und nein, diese beinhalten selbstverständlich nicht nur direkt angefallenen Kosten für beispielsweise das Porto einer Mahnung oder ähnliches. Man sieht also, manche sind gleicher.
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[1.1.1.1.1.1] gs33Z5JOQRCtwMfPGcp2 antwortet auf blumenwiese
10.07.2022 01:12
Vodafone ist seit vielen Jahren für ihre Machenschaften zum Schaden der Kunden bekannt, geändert hat sich nichts.

Also wenn jemand Zahlungsziele nicht einhält und gemahnt werden muss, dann empfinde ich €2,90 absolut nicht als Abzocke oder ähnliches.

... weil?

Schließlich war es auch meine Schuld.

Nein, war es nicht. Deine Schuld waren die Kosten, die dem Unternehmen entstanden sind. Diese ersetzt zu verlangen, ist das Recht des Unternehmens. Dass das Unternehmen sich darüber hinaus bereichern möchte, ist nicht Deine Schuld - dass Du das trotzdem gutheißt, zeugt primär von einer autoritären Einstellung, ergibt sonst aber eher wenig Sinn.

Und in meinem Fall hatte ich nicht einmal die Chance, die Kosten vorher zu kennen.

Dann wurden sie ohne Rechtsgrundlage erhoben und Du hättest die Zahlung einfach verweigern können. Private Unternehmen haben kein Recht, Strafen zu verhängen.

Das sieht das beteiligte Gericht aber offenbar anders. Dem Artikel entnehme ich nämlich, dass die konkret veranschlagte Höhe der Kosten als überzogen bezeichnet wurde. Das Gericht hat offenbar nicht behauptet, dass Vodafone keine Kosten für die Mahnung abrechnen darf

Korrekt - aber sie dürfen eben nur Kosten ersetzt verlangen, und beim Versand von E-Mails fallen keine Kosten an. Bzw. wenn man den Datenverkehr berechnen wollen würde, halt Bruchteile von Cents, also praktisch keine. Aber ein Gericht macht dazu halt keine Aussagen, weil es nicht die Aufgabe des Gerichtes ist, hier irgendwelche Sachverhalte zu ermitteln: Das Gericht fordert lediglich die Partei mit der Beweislast auf, den erforderlichen Beweis zu erbringen, also in diesem Fall Vodafone, den Beweis zu erbringen, dass Kosten in der verlangten Höhe angefallen sind. Den Beweis konnten sie nicht erbringen, und deshalb sind sie gescheitert.

Und nur mal nebenbei: Wenn ich eine Steuervorauszahlung zu spät leiste oder eine entsprechende Steuernachzahlung zu spät leiste, möchte das Finanzamt, also der Staat, Säumniszuschläge von mir. Und nein, diese beinhalten selbstverständlich nicht nur direkt angefallenen Kosten für beispielsweise das Porto einer Mahnung oder ähnliches. Man sieht also, manche sind gleicher.

Dir ist schon bekannt, dass "der Staat" nicht ein Unternehmen ist, sondern unser Gemeinwesen?

Ob die konkrete Form nun sinnvoll ist, kann man sich sicher drüber streiten - aber die Implikation, dass hier irgendjemand Vorrechte hätte, ist irgendwie halt schon selten dämlich ...
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[1.1.1.1.1.1.1] blumenwiese antwortet auf gs33Z5JOQRCtwMfPGcp2
10.07.2022 08:16
Benutzer gs33Z5JOQRCtwMfPGcp2 schrieb:
Nein, war es nicht. Deine Schuld waren die Kosten, die dem Unternehmen entstanden sind. Diese ersetzt zu verlangen, ist das Recht des Unternehmens. Dass das Unternehmen sich darüber hinaus bereichern möchte, ist nicht Deine Schuld - dass Du das trotzdem gutheißt, zeugt primär von einer autoritären Einstellung, ergibt sonst aber eher wenig Sinn.

Es macht für mich in durchaus einen Sinn, das Unternehmen natürlich erreichen möchten, dass ihre Kunden Zahlungsziele einhalten. Natürlich dürfen Unternehmen nicht selbst willkürliche Strafen festlegen. Wobei man selbst hier durch eine entsprechende vertragliche Regelung in der Lage sein sollte, dies zu vereinbaren. Aber das führt jetzt zu weit.

Aber eine pauschalisierte Kostenerstattung bei Mahnungen, die im unteren einstelligen Euro Bereich liegt, sehe ich als betroffener Kunde als absolut legitim und nachvollziehbar an.

Und in meinem Fall hatte ich nicht einmal die Chance, die Kosten vorher zu kennen.

Dann wurden sie ohne Rechtsgrundlage erhoben und Du hättest die Zahlung einfach verweigern können. Private Unternehmen haben kein Recht, Strafen zu verhängen.

Das ist natürlich korrekt, insbesondere, wenn es keine vertragliche Vereinbarung gab. Die Abrechnungsstelle hat die Forderung des Arztes aufgekauft und stellt sie in Rechnung. Aber wie gesagt, eine pauschale Kostenerstattung im unteren einstelligen Bereich halte ich für absolut angemessen. Und ich wage sogar zu behaupten, dass dies die Mehrheit der deutschen so sehen würde.

Dir ist schon bekannt, dass "der Staat" nicht ein Unternehmen ist, sondern unser Gemeinwesen?

Ob die konkrete Form nun sinnvoll ist, kann man sich sicher drüber streiten - aber die Implikation, dass hier irgendjemand Vorrechte hätte, ist irgendwie halt schon selten dämlich ...

Nein, das ist der Staat, das ist die Regierung und nicht die Gemeinschaft der Menschen, mit denen ich zusammen lebe. Wenn man so etwas miteinander vermischt, so zeugt das für mich schon viel eher von der typischen deutschen Obrigkeitshörigkeit.

Und es wäre absolut problemlos, wenn sich das Finanzamt auf den entstandenen Schaden beschränkt. Wenn ich das von Unternehmen und von meinen Bürgern allgemein erwarte, aber selbst mich nicht daran halte, so spricht das Bände.
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[1.1.1.1.1.1.1.1] gs33Z5JOQRCtwMfPGcp2 antwortet auf blumenwiese
10.07.2022 16:35
Benutzer blumenwiese schrieb:
Es macht für mich in durchaus einen Sinn, das Unternehmen natürlich erreichen möchten, dass ihre Kunden Zahlungsziele einhalten. Natürlich dürfen Unternehmen nicht selbst willkürliche Strafen festlegen. Wobei man selbst hier durch eine entsprechende vertragliche Regelung in der Lage sein sollte, dies zu vereinbaren. Aber das führt jetzt zu weit.

Nach Gesetzslage dürfte das mit Endkunden praktisch unmöglich sein.

Aber eine pauschalisierte Kostenerstattung bei Mahnungen, die im unteren einstelligen Euro Bereich liegt, sehe ich als betroffener Kunde als absolut legitim und nachvollziehbar an.

Die ganze Formulierung ist unsinnig. Entweder es ist eine Kostenerstattung - dann ist es überlüssig, irgendetwas weiter über die Höhe zu sagen, denn die ergibt sich dann ja aus den Kosten, die zu erstatten sind, eben wie es derzeit Gesetzeslage ist. Oder man sagt, dass man "einen unteren einstelligen Euro-Bereich" OK findet - dann hat man sich aber von der Kostenerstattung gelöst und bewegt sich im Bereich der (Vertrags-)Strafen.

Die gesetzliche Regelung ist, dass Recht auf Kostenerstattung besteht. Wenn Du für die Mahnung 100 EUR Kosten hast, dann hast Du auch ein Recht, 100 EUR erstattet zu bekommen. Du müsstest aber halt im Zweifel vor Gericht belegen können, dass Du tatsächlich 100 EUR Kosten hattest, also 100 EUR dafür bezahlt hast, die Mahnung zu verschicken. Oder bei einem pauschalisierten Schadensersatz jedenfalls, dass das die üblichen Kosten sind, die Dir entstehen. Aber daraus folgt halt auch, dass, wenn Du nur 1 EUR Kosten hast, Du nicht 2 EUR "ersetzt" verlangen kannst.

Das ist natürlich korrekt, insbesondere, wenn es keine vertragliche Vereinbarung gab. Die Abrechnungsstelle hat die Forderung des Arztes aufgekauft und stellt sie in Rechnung. Aber wie gesagt, eine pauschale Kostenerstattung im unteren einstelligen Bereich halte ich für absolut angemessen. Und ich wage sogar zu behaupten, dass dies die Mehrheit der deutschen so sehen würde.

Ja, mag schon sein, dass die Mehrheit der Deutschen so konfus ist, dass sie nichtmal Schadensersatz und Vertragsstrafe auseinandergehalten kriegen.

Was war da jetzt das Argument?

Nein, das ist der Staat, das ist die Regierung und nicht die Gemeinschaft der Menschen, mit denen ich zusammen lebe. Wenn man so etwas miteinander vermischt, so zeugt das für mich schon viel eher von der typischen deutschen Obrigkeitshörigkeit.

Äh ... ja, genau!

Und es wäre absolut problemlos, wenn sich das Finanzamt auf den entstandenen Schaden beschränkt. Wenn ich das von Unternehmen und von meinen Bürgern allgemein erwarte, aber selbst mich nicht daran halte, so spricht das Bände.

Also, mal abgesehen von Deinen wirren Staatsverständnis, ignorierst Du hast auch solche Dinge wie dass der Staat sich eben auch seine "Kunden" nicht aussuchen kann, dass der Staat nicht zur Reduktion des Ausfallrisikos nur auf Vorkasse liefern kann, ... - ob die aktuelle Gestaltung so optimal ist, sei einmal dahingestellt, aber die Annahme, dass es per se keine Rechtfertigung für einen Unterschied in der Herangehensweise geben kann, ist halt schon primär ein Indiz für Ahnungslosigkeit.
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[1.1.1.1.1.1.1.1.1] blumenwiese antwortet auf gs33Z5JOQRCtwMfPGcp2
10.07.2022 19:56
Benutzer gs33Z5JOQRCtwMfPGcp2 schrieb:
Also, mal abgesehen von Deinen wirren Staatsverständnis, ignorierst Du hast auch solche Dinge wie dass der Staat sich eben auch seine "Kunden" nicht aussuchen kann, dass der Staat nicht zur Reduktion des Ausfallrisikos nur auf Vorkasse liefern kann, ... - ob die aktuelle Gestaltung so optimal ist, sei einmal dahingestellt, aber die Annahme, dass es per se keine Rechtfertigung für einen Unterschied in der Herangehensweise geben kann, ist halt schon primär ein Indiz für Ahnungslosigkeit.

Natürlich gibt es einen Unterschied. Das bestreite ich doch gar nicht. Der Unterschied besteht zwischen einem Politiker und allen anderen Menschen. Politiker dürfen auch vollkommen ohne jegliche Strafe zum Beispiel die Verfassung brechen. Das wird dann vielleicht, wenn man Glück hat, irgendwann vom Bundesverfassungsgericht festgestellt, sollten die Richter nicht gerade wieder zum Abendessen im Kanzleramt eingeladen gewesen sein. Irgendwelche Konsequenzen für den oder die Politiker, der oder die das zu verantworten haben, ergeben sich dadurch nicht. Selbst ein Rücktritt wäre komplett freiwillig.

Sollte ich allerdings mal ein Parkticket über €15 nicht bezahlen, lande ich dafür in der letzten Konsequenz sogar im Knast.

Und ja, deshalb hast du recht. Ich sehe da sehr wohl einen großen unterschied. Der Politiker ist gleicher als der Rest der Bevölkerung.
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[1.1.1.1.1.1.1.1.1.1] gs33Z5JOQRCtwMfPGcp2 antwortet auf blumenwiese
10.07.2022 20:39
Ich ahne, es wird Dich überraschen, aber: Die Mitarbeiter beim Finanzamt sind keine Politiker, und das Konto des Finanzamtes ist auch nicht das Konto eines Politikers. Weshalb Deine Auslassungen für das Thema hier schlicht irrelevant sind.

Außerdem ist es natürlich schon lustig, wie Du einerseits wohl nicht damit zufrieden bist, dass manche Leute manchmal ungerechtfertigte Privilegien haben ... andererseits aber immerfort forderst, große Konzerne sollten unbedingt mehr autoritäre Sonderrechte eingeräumt kriegen, um gegen Kunden, die verspätet Zahlen, Strafen verhängen zu dürfen, statt sich an das Zivilrecht halten zu müssen, das für alle anderen auch gilt.
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[1.1.1.1.1.1.1.1.1.1.1] blumenwiese antwortet auf gs33Z5JOQRCtwMfPGcp2
11.07.2022 07:37
Benutzer gs33Z5JOQRCtwMfPGcp2 schrieb:
Ich ahne, es wird Dich überraschen, aber: Die Mitarbeiter beim Finanzamt sind keine Politiker, und das Konto des Finanzamtes ist auch nicht das Konto eines Politikers. Weshalb Deine Auslassungen für das Thema hier schlicht irrelevant sind.

Die Mitarbeiter des Finanzamts sind vollkommen Irland. Das sind Gehilfen des Staates. Sie führen das aus, was in die jeweilige Regierung vorgeht. Es ist ihre Aufgabe. Ihre persönliche Meinung und Einstellung zu was auch immer, sind vollkommen irrelevant in diesem Zusammenhang. Deshalb sprach ich auch vom Finanzamt und nicht von Finanzbeamten.

Außerdem ist es natürlich schon lustig, wie Du einerseits wohl nicht damit zufrieden bist, dass manche Leute manchmal ungerechtfertigte Privilegien haben ... andererseits aber immerfort forderst, große Konzerne sollten unbedingt mehr autoritäre Sonderrechte eingeräumt kriegen, um gegen Kunden, die verspätet Zahlen, Strafen verhängen zu dürfen, statt sich an das Zivilrecht halten zu müssen, das für alle anderen auch gilt.

In erster Linie bin ich für Gleichbehandlung. Alle sollten vor dem Gesetz gleich sein. Das gilt auch für Politiker. Und das auch ganz abseits von dem hier konkret angesprochenen Beispiel, was ja nur eines von Millionen ist.

Außerdem halte ich eine vertraglich vereinbarte Vertragsstrafe nicht für ein Privileg. Generell sollte man in Verträgen grundsätzlich erst mal alles vereinbaren können, worauf sich beide Vertragsparteien einigen. Dass dies natürlich entsprechend transparent geschehen muss, steht außer Frage.

Ebenso steht es außer Frage, dass solche Vereinbarungen nicht sittenwidrig sein dürfen. Dafür gelten allerdings relativ hohe Hürden, die im normalen Alltag nur sehr selten berührt werden.
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[1.1.1.1.1.1.1.1.1.1.1.1] gs33Z5JOQRCtwMfPGcp2 antwortet auf blumenwiese
12.07.2022 04:44

einmal geändert am 12.07.2022 04:44
Die Mitarbeiter des Finanzamts sind vollkommen Irland. Das sind Gehilfen des Staates. Sie führen das aus, was in die jeweilige Regierung vorgeht. Es ist ihre Aufgabe. Ihre persönliche Meinung und Einstellung zu was auch immer, sind vollkommen irrelevant in diesem Zusammenhang. Deshalb sprach ich auch vom Finanzamt und nicht von Finanzbeamten.

... was hier immernoch alles irrelevant ist?

In erster Linie bin ich für Gleichbehandlung. Alle sollten vor dem Gesetz gleich sein. Das gilt auch für Politiker. Und das auch ganz abseits von dem hier konkret angesprochenen Beispiel, was ja nur eines von Millionen ist.

Außerdem halte ich eine vertraglich vereinbarte Vertragsstrafe nicht für ein Privileg. Generell sollte man in Verträgen grundsätzlich erst mal alles vereinbaren können, worauf sich beide Vertragsparteien einigen. Dass dies natürlich entsprechend transparent geschehen muss, steht außer Frage.

Ebenso steht es außer Frage, dass solche Vereinbarungen nicht sittenwidrig sein dürfen. Dafür gelten allerdings relativ hohe Hürden, die im normalen Alltag nur sehr selten berührt werden.

Oder kurz gesagt: Du wünscht Dir Privilege für große Unternehmen.

Also, vielleicht merkst Du das tatsächlich selber nicht, aber das ist effektiv genau das was Du da schreibst.

Dass man generell in Verträgen grundsätzlich erstmal alles vereinbaren kann, worauf sich die Vertragsparteien einigen, ist ja schließlich genau die Gesetzeslage, die wir haben. Und das schließt auch Vertragsstrafen mit ein, sogar für Zahlungsverzug.

Das Problem entsteht dann, wenn eine Regelung im Vertrag eben nicht auf eine Weise entsteht, die man sinnvoll als eine "Einigung der Parteien" bezeichnen könnte. Denn als normaler Kunde von Vodafone (o.ä.) findet da eben nicht viel Einigung statt: Vodafone setzt Dir einen Vertrag vor, den kannst Du nehmen oder sein lassen, verhandeln kann man da nichts. Und solange 90% der potentiellen Kunden sich die Vertragsbedingungen überhaupt nicht angucken, bevor sie einen Vertrag abschließen, hat Vodafone auch genau null Anreiz, nicht maximal kundenfeindliche Regelungen in den Vertrag zu schreiben. Und Transparenz ist dafür auch praktisch irrelevant. Wenn 90% der potentiellen Kunden die total transparente Information ignorieren, dann hat Vodafone auch mit noch so viel Transparenz keinen Anreiz. Und Dir als dem einen Kunden, der Verträge liest, bevor er sie abschließt, hilft die Transparenz damit auch genau gar nichts, weil dadurch für Dich keine echten Handlungsoptionen entstehen: Du kannst halt auf Mobilfunk verzichten - aber wenn Du auf Mobilfunk verzichtest, ist Vodafone das scheißegal, die werden nicht ihre kundenfeindlichen Vertragsbedingungen ändern, um Dich als Kunden zu gewinnen, sondern sie werden einfach auf Dich als Kunden verzichten, weil die ganzen anderen Kunden, die sich alles gefallen lassen, deutlich lukrativer sind.

Naja, und genau dieses Machtungleichgewicht und die daraus erfahrungsgemäß resultierenden Unverschämtheiten, die sich ibs. große Unternehmen herausnehmen, wenn man nichts dagegen tut, sind der Grund, weshalb es die AGB-Kontrolle gibt. Und damit, weshalb es *in AGB* u.a. nicht möglich ist, Vertragsstrafen für Mahnungsversand zu vereinbaren, aber eben *ausschließlich in AGB*. In individuell ausgehandelten Vertragsbedingungen ist das immernoch problemlos möglich.

Und beachte ibs., wie die Bedingungen von Vodafone hier offensichtlich einseitig zu Gunsten von Vodafone sind, also ein Privileg für das Großunternehmen: Die Mahnungs-Vertragsstrafe ist nämlich aus unerfindlichen Gründen nur für Zahlungsverzug des Kunden festgelegt, nicht für Zahlungsverzug von Vodafone. Oder auch sonst für Leistungsverzug. Wenn es angemessen sein soll, für das Versenden einer Mahn-E-Mail 2,80 EUR zu berechnen, vermeintlich wohl auch, um einen Anreiz für fristgerechte Zahlung zu setzen ... warum hat dann nicht auch der Kunde das Recht, Vodafone 2,80 EUR zu berechnen, wenn der Kunde bei einer Störung des Anschlusses Vodafone zur mangelfreien Leistungserbringung mahnt? Im Gegensatz zu Vodafone hat der Kunde da nämlich sogar noch manuellen Aufwand mit.

Und wenn es die Vorschriften zur AGB-Kontrolle nicht gäbe, dann wäre die Situation für Kunden ja ohnehin noch viel wilder als diese 2,80 EUR Mahnpauschale. Die AGB-Kontrolle wegen der 2,80 EUR einzuführen, wäre vermutlich übertrieben - aber dass nur noch diese 2,80 EUR an Kundenfeindlichkeit übrig sind, ist ja bereits ein Ergebnis der AGB-Kontrolle.
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[1.1.1.1.1.1.2] helmut-wk antwortet auf gs33Z5JOQRCtwMfPGcp2
18.07.2022 15:23
Benutzer gs33Z5JOQRCtwMfPGcp2 schrieb:
Und in meinem Fall hatte ich nicht einmal die Chance, die Kosten vorher zu kennen.

Dann wurden sie ohne Rechtsgrundlage erhoben und Du hättest die Zahlung einfach verweigern können. Private Unternehmen haben kein Recht, Strafen zu verhängen.

Bei den von der Blumenwiese genannten Fall, wo ich keine Details kenne, könnte ich mit schon vorstellen, dass u.U. die Mahnung tatsächlich von einem Menschen erstellf wurde, der sich erst die säumigen Zahler aus ner Datei rausgefiltert hat, dann diese Leute in der Kundendatei sucht

Hängt ja vor allem davon ab, ob Mahnungen (bei kleinen Unternehmen) die Ausnahme sind, oder ob bei so vielen Kunden irgendwo jemand sitzt, der nur solche Mahnungen erstellt (das ist dann meist kein Mensch ).

Ansonsten stimme ich dir zu.
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[1.1.1.1.1.2] sushiverweigerer antwortet auf blumenwiese
14.07.2022 21:38
Benutzer blumenwiese schrieb:
Benutzer sushiverweigerer schrieb:
Es fallen aber keine 2,90 € Kosten für eine automatisierte Mahnung an!

Also ich weiß nicht, wie viel Kosten anfallen. Woher sollte ich das auch wissen? Aber wenn du es scheinbar weißt, könntest du doch hier mal die tatsächlichen Kosten aufschlüsseln.

Für ne automatisierte Email-Mahnung fallen überhaupt keine Kosten an, die laut BGH auf den Kunden umgelegt werden können.

Also wenn jemand Zahlungsziele nicht einhält und gemahnt werden muss, dann empfinde ich €2,90 absolut nicht als Abzocke oder ähnliches.

Deine Meinung hat juristisch aber keinerlei Relevanz! Da zählen Gesetze und, wie hier, das Urteil des obersten deutschen Zivilgerichts.


dass ich eine Arztrechnung nicht pünktlich bezahlt habe.

Das kann mir nicht passieren, da ich wie fast 90% der Menschen in Deutschland bei einer GKV versichert bin.

Aber das erklärt natürlich deine Arroganz, Besserwisserei und Empathielosigkeit, du bist natürlich was besseres, vermutlich auch noch FDP-Wähler *lacht*.


Abrechnungszentrum hat mir dann pauschal fünf Euro in Rechnung gestellt. Das empfand ich als absolut angemessen.

Ist aber trotzdem rechtswidrig, laut BGH. Aber OK, wenn du zu viel Geld hast und dich gerne ab.z.ocken lässt, soll mir recht sein.

Du bist in jedem Fall ein seltsamer und unangenehmer Mensch. Bin froh, dass ich auf solche komischen Leute immer nur im Internet treffe.
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[1.1.1.1.1.2.1] blumenwiese antwortet auf sushiverweigerer
15.07.2022 05:46
Benutzer sushiverweigerer schrieb:
Das kann mir nicht passieren, da ich wie fast 90% der Menschen in Deutschland bei einer GKV versichert bin.

Aber das erklärt natürlich deine Arroganz, Besserwisserei und Empathielosigkeit, du bist natürlich was besseres, vermutlich auch noch FDP-Wähler *lacht*.

Wer nicht in der Sache diskutieren kann sondern auf persönliche Angriffe ausweichen muss, für den bleibt nur: *plonk*
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[1.1.1.1.1.2.1.1] helmut-wk antwortet auf blumenwiese
18.07.2022 15:26
Benutzer blumenwiese schrieb:

Wer nicht in der Sache diskutieren kann sondern auf persönliche Angriffe ausweichen muss, für den bleibt nur: *plonk*

der wird die Sachargumente des sushiverweigerers mit Stillschweigen übergehen und sich auf dessen Vermutungen bezüglich der eigenen Person konzentrieren - genau.
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[1.2] helmut-wk antwortet auf blumenwiese
18.07.2022 15:07
Benutzer blumenwiese schrieb:
Und die entsprechenden Programme und Algorithmen, um Mahnungen zu terminieren und zu überwachen und nachzuverfolgen sind selbstverständlich vollkommen umsonst und kosten keinen Cent. Ist klar.

Die werden einmal erstellt, das sind einmalige Kosten, die nicht bei jeder Mahnung anfallen. Da fallen nur die (zusätzlichen!) Stromkosten an, die pro Mahnung in den Computern entstehen, in denen diese Programme laufen
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[1.2.1] blumenwiese antwortet auf helmut-wk
18.07.2022 15:24
Benutzer helmut-wk schrieb:
Die werden einmal erstellt, das sind einmalige Kosten, die nicht bei jeder Mahnung anfallen. Da fallen nur die (zusätzlichen!) Stromkosten an, die pro Mahnung in den Computern entstehen, in denen diese Programme laufen

Einmalige Kosten müssen aber irgendwo umgelegt werden. Und Programme und Prozesse müssen auch ständig aktualisiert und angepasst werden.
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[1.2.1.1] helmut-wk antwortet auf blumenwiese
18.07.2022 15:43
Benutzer blumenwiese schrieb:
Einmalige Kosten müssen aber irgendwo umgelegt werden. Und Programme und Prozesse müssen auch ständig aktualisiert und angepasst werden.

Wie viele Mahnschreiben werden zwischen zwei Wartungszyklen abgeschickt?

Für Mahnschreiben reicht meist ein Skript (z.B. Makro in der TextVerarbeitung) aus, um es zu automatisieren. Da fällt dann jahrelang Null Wartung an - höchstens muss mal der Text des Anschreibens geändert werden, das wars denn auch.

Evtl. auch ne Kombination von Skripten (angefangen mit SQL ), aber auch da hält sich der Aufwand in Grenzen. So was kann ein einzelner Mann programmieren, ein Team ist nicht nötig. Wenn das Ganze einschließlich Testen mehr als einen Arbeitstag brauchen sollte, frage ich mich schon: Warum?

(Klar, wenn jemand wie ich drangesetzt wird, der programmiertechnisch aus der Übung ist, können es auch drei Tage werden ;) wenn der Fall etwas komplizierter ist).
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[2] Uwe 64 antwortet auf bezzerwisser
15.07.2022 08:09
Du wirst lachen, bei uns wird bei der Post vor Ort die Briefe per Hand gestempelt. Mehrfach selbst gesehen. Ist zwar nicht deutscher Standard, kommt aber noch vor.
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[2.1] Uwe 64 antwortet auf Uwe 64
15.07.2022 10:02
Da gibt es zahllose Beispiele für.

Wundert dich das? Schließlich leben wir doch in dem besten Deutschland was es je gab.
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[2.2] helmut-wk antwortet auf Uwe 64
18.07.2022 15:29
Benutzer Uwe 64 schrieb:
Du wirst lachen, bei uns wird bei der Post vor Ort die Briefe per Hand gestempelt. Mehrfach selbst gesehen. Ist zwar nicht deutscher Standard, kommt aber noch vor.

Das bezieht sich wohl auf Briefe, die der Kunde am Schalter abgibt - der Angestellte (beinahe hätte ich »Beamter« geschrieben) klebt die Marke drauf und stempelt sie ab. Hab ich auch schon in Berlin erlebt.

Aber Post, die vom Briefkasten abgeholt wird, wird doch sicher maschinell gestempelt.
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[2.2.1] Uwe 64 antwortet auf helmut-wk
20.07.2022 08:38
Das mit dem Beamten, bei der Post ist nicht so ganz falsch. Ein Kumpel von mir ist Posthauptschaffner (A 4) als Brief und Paketbote. Er hat eine 3-jährige Ausbildung gemacht bei der Post. Ende der 1980ger Jahre. Auch mit Schalterdienst.
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[2.2.1.1] sleepyjoe antwortet auf Uwe 64
20.07.2022 11:14
Da kommt mir folgender Schwank aus der bunten Republik in den Sinn:
https://www.tichyseinblick.de/daili-es-sentials/trotz-corona-bund-schickt-4-000-beamte-vorzeitig-in-den-ruhestand/

Postbeamte gehen abschlagsfrei ab 55 in Rente. Wer wäre da nicht gerne Schalterdienst machen. Was waren das noch Zeiten als Stempeln gehen noch Wohlstand bedeutete.
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[2.2.1.1.1] Quasi Falschmeldung
helmut-wk antwortet auf sleepyjoe
20.07.2022 14:46
Benutzer sleepyjoe schrieb:
Da kommt mir folgender Schwank aus der bunten Republik in den Sinn:
https://www.tichyseinblick.de/daili-es-sentials/trotz-corona-bund-schickt-4-000-beamte-vorzeitig-in-den-ruhestand/

Ich hab mir ein paar Kommentare durchgelesen und gemerkt, dass der Artikel offenbar schlecht recherchiert ist. Tichys Einblick scheint keine seriöse Quelle zu sein.

Zitate:
»Die Idee, die Beamten nach Köln zu schicken, ist nett, würde aber noch mehr Geld (Trennungsgeld, Unterkunft) kosten und wenig bringen.«

»„In der Regel dauert der Bundesfreiwilligendienst zwölf Monate, Für Freiwillige über 27 Jahren ist aber auch ein Teilzeitdienst von mehr als 20 Stunden wöchentlich möglich.“ Nichts mit ein paar Stunden in der Woche als Messdiener oder so.«

Natürlich überwiegen dort Kommentare, die das einfach so glauben und entsprechend reagieren, aber ein paar hatten Ahnung und entsprechend kommentiert.