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Deutschland '21


24.03.2021 14:54 - Gestartet von Sven Dahmen
Der Versender übermittelt "Post" elektronisch an ein Druckzentrum der Post, die das Ganze dann per eMail an den Empfänger sendet...?!? Wahrscheinlich mit Ausdruck und direkt anschließendem Einscannen im Druckzentrum... :-). Was wäre es praktisch, wenn Otto, Vf und 10000de "kleine Händler" direkt eine eMail an ihre Kunden senden könnten...
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[1] hrgajek antwortet auf Sven Dahmen
24.03.2021 15:40
Hallo,

Benutzer Sven Dahmen schrieb:
Was wäre es praktisch, wenn Otto, Vf und 10000de "kleine Händler" direkt eine eMail an ihre Kunden senden könnten...

Das tun die ja meist auch. Hier geht es um die "rechtliche Sicherheit" von Briefen, beispielsweise bei Rechnungen oder Mahnungen.

Eine rechtssichere e-mail gibt's nur als proprietäres geschlossenes System, wie de-mail (gesetztlich geregelt), aber das haben die meisten Leute gar nicht.

Dass man "normale" Mails digital signieren (und ggfs. auch Ende-2-Ende verschlüsseln) könnte, ist denen noch nicht eingefallen.

Gruss

Henning Gajek
(teltarif.de)
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[1.1] Hofrat antwortet auf hrgajek
24.03.2021 16:37

einmal geändert am 24.03.2021 16:39
Benutzer hrgajek schrieb:

Eine rechtssichere e-mail gibt's nur als proprietäres geschlossenes System, wie de-mail (gesetztlich geregelt), aber das haben die meisten Leute gar nicht.

Hallo Henning,
meine Frau und ich haben jeweils eine DE Mail Adresse bei GMX, mit Verifizierung etc usw. Hast Du auch eine DE-Mail Adresse, wenn ich Fragen darf.

Zudem bin ich bei IncaMail von der Schweizer Bundespost angemeldet. Bei IncaMail kann man sich mit seinen bisherigen E-Mail Adressen anmelden. Wenn beide, Absender und Empfänger, angemeldet und verifiziert sind, ist das auch ein sicherer versandt.

Dass man "normale" Mails digital signieren (und ggfs. auch Ende-2-Ende verschlüsseln) könnte, ist denen noch nicht eingefallen.

Verschlüsselte E-Mail könnte ich auch versenden, zum Beispiel mit Mailvelope. Ich habe allerdings noch keine Firma gefunden die verschlüsselte E-Mail versenden und empfangen kann IncaMail kennt ebenfalls keine der mir bekannten Firmen. DE-Mail sind nur wenigen Firmen bekannt. Bei Privatpersonen bracht man erst gar nicht nach Verschlüsselte E-Mail versenden und Empfangen oder IncaMail oder DE-Mail zu fragen. Ich habe noch keine einzige Privatperson gefunden die darüber informiert war, von dem was ich oben geschrieben habe.

Liebe Grüße Hofrat, bin auch bei next Banking Generation
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[1.1.1] hrgajek antwortet auf Hofrat
24.03.2021 17:03
Hallo,

Benutzer Hofrat schrieb:

meine Frau und ich haben jeweils eine DE Mail Adresse bei GMX, mit Verifizierung etc usw. Hast Du auch eine DE-Mail Adresse, wenn ich Fragen darf.

Ja habe ich. Stehe sogar im de-Mai-Verzeichnis :-)

Zudem bin ich bei IncaMail von der Schweizer Bundespost angemeldet. Bei IncaMail kann man sich mit seinen bisherigen E-Mail Adressen anmelden. Wenn beide, Absender und Empfänger, angemeldet und verifiziert sind, ist das auch ein sicherer Versand.

Habe ich auch :-) Nutze es aber eigentlich nicht, bzw. mir schreibt dort niemand.

Verschlüsselte Mails sind für viele Anwender zu umständlich und lästig.
Microsoft hatte schon früh beim Outlook Express versucht zu "pushen", aber dazu musste man bei Verisign einen Schlüssel kaufen und das funktionierte dann irgendwie nur halbherzig oder nicht. Auch PGP war für viele umständlich zu bedienen - da ist es unterblieben.
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[1.2] TechNick antwortet auf hrgajek
24.03.2021 18:26
Benutzer hrgajek schrieb:
Hier geht es um die "rechtliche Sicherheit" von Briefen, beispielsweise bei Rechnungen oder Mahnungen.

Eine rechtssichere e-mail gibt's nur als proprietäres geschlossenes System, wie de-mail (gesetztlich geregelt), aber das haben die meisten Leute gar nicht.

Dass man "normale" Mails digital signieren (und ggfs. auch Ende-2-Ende verschlüsseln) könnte, ist denen noch nicht eingefallen.

Warum sollte ein gewöhnlicher Brief "rechtlich sicher" sein? Es gibt keinerlei Sicherheit, dass der Empfänger diesen erhalten hat. Da halte ich eine Mail mit Lesebestätigung oder ein Fax mit Übermittlungsprotokoll für sicherer. Auf dieses Level kommt ein Brief erst durch die Zusatzleistung "Einwurfeinschreiben" oder "Einschreiben", was natürlich auch mehr kostet.
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[1.2.1] kammann antwortet auf TechNick
24.03.2021 23:08
Benutzer TechNick schrieb:

Warum sollte ein gewöhnlicher Brief "rechtlich sicher" sein?
Ein gewöhnlicher Brief (und ein Fax) sind qua Gesetz "rechtssicher".
Daher gilt z.B. ein Steuerbescheid per Post auch ohne Einschreiben als rechtssicher zugestellt.
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[1.2.1.1] TechNick antwortet auf kammann
24.03.2021 23:40
Benutzer kammann schrieb:
Benutzer TechNick schrieb:

Warum sollte ein gewöhnlicher Brief "rechtlich sicher" sein?
Ein gewöhnlicher Brief (und ein Fax) sind qua Gesetz "rechtssicher".
Daher gilt z.B. ein Steuerbescheid per Post auch ohne Einschreiben als rechtssicher zugestellt.

Wenn das so ist, warum geben die Menschen dann Geld für Einschreiben aus?
Oder warum kommt ein Mahnbescheid per Einschreiben und nicht per gewöhnlichem Brief?
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[1.2.1.2] blumenwiese antwortet auf kammann
25.03.2021 09:19
Benutzer kammann schrieb:
Ein gewöhnlicher Brief (und ein Fax) sind qua Gesetz "rechtssicher".
Daher gilt z.B. ein Steuerbescheid per Post auch ohne Einschreiben als rechtssicher zugestellt.

Das ist schlicht falsch.

Rechtssicher ist die Zustellung durch den Gerichtsvollzieher. Per Einschreiben kann man aber in den meisten Fällen die Zustellung als Anscheinsbeweis nachweisen.

Normale Briefe sind nicht rechtssicher. Du kannst natürlich behaupten, du hättest den Steuerbescheid nicht erhalten. Das Finanzamt versendet dann erneut, meistens mit Postzustellungsurkunde.
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[1.2.1.2.1] kammann antwortet auf blumenwiese
25.03.2021 15:36
Benutzer blumenwiese schrieb:
>
Das ist schlicht falsch.

Rechtssicher ist die Zustellung durch den Gerichtsvollzieher. Per Einschreiben kann man aber in den meisten Fällen die Zustellung als Anscheinsbeweis nachweisen.

Normale Briefe sind nicht rechtssicher. Du kannst natürlich behaupten, du hättest den Steuerbescheid nicht erhalten. Das Finanzamt versendet dann erneut, meistens mit Postzustellungsurkunde.

Ich hatte "rechtssicher" absichtlich in Anführungszeichen gesetzt, denn letztlich kommt es auf jeden einzelnen Vorgang an, ob und wann ein Schreiben beim Empfänger im jeweils rechtlichen Sinne als zugegangen gilt. Steuerbescheide gelten beispielsweise am 3. Tag nach Versand durch das Finanzamt als zugestellt, bei Patent- und Markenangelegenheiten sind es 10 Tage nach Datum des Bescheids - für beide Vorgänge genügen einfache Briefe.
Mahnbescheide oder andere Post vom Gericht werden "förmlich" zugestellt, hier wird wie beim Einwurf-Einschreiben nur der Einwurf in einen Briefkasten festgehalten.
Bei privaten Verträgen (Abos, Arbeitsverhältnis etc), sollte man per Einwurf-Einschreiben versenden, insb. wenn es um Fristen geht, die ab Zustellung beim Empfänger laufen.
Erst wenn diese Einschreiben (warum auch immer) als unzustellbar zurückkommen, sollte man bei wirklich wichtigen Angelegenheiten und wenn aufgrund der Entfernung keine persönliche Zustellung möglich ist die Zustellung durch einen Gerichtsvollzieher in Erwägung ziehen.
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[1.2.1.2.1.1] blumenwiese antwortet auf kammann
25.03.2021 15:45
Rechtssicher bedeutet dass ein Dokument dem Empfänger zugestellt wurde. Der Empfänger kann in diesem Fall nicht behaupten, er hätte es nicht bekommen oder nichts von seinem Inhalt gewusst. Das bedeutet rechtssicher.

Einfache Briefe sind in diesem Sinne niemals rechtssicher. Denn der Absender kann nicht beweisen, dass dem Empfänger der Brief zugegangen ist. Das geht auch für Steuerbescheide. Die drei Tage Fiktion in der Abgabenordnung gilt nur, solange der Empfänger nicht darlegt, dass er das Schriftstück nicht bekommen hätte. In diesem Fall wäre das Finanzamt in Beweispflicht, was praktisch unmöglich ist.

Rechtssichere Zustellungen verlangen den Gerichtsvollzieher. Für den normalen Geschäftsverkehr kann man eingeschränkt rechtssicher auch mit einem Einschreiben zustellen. Dann bleibt im Zweifel noch die Beweispflicht, was eigentlich im Brief enthalten war.

Der Begriff rechtssicher sollte deshalb nie im Zusammenhang mit einem normalen Brief verwendet werden. Das ist auf jeden Fall irreführend.