Benutzer spaghettimonster schrieb:
Wenn dir etwas unmöglich ist, kannst du das im Zwangsgeldverfahren vorbringen.
Was gegebenenfalls wohl geschehen wird.
O2 ist der Netzausbau aber möglich.
Unter der gegebenen Prämisse bin ich natürlich bei dir.
Wenn dem objektiv so ist und das dann auch für die anderen Betreiber zutrifft, wundert es jedoch, dass dann offensichtlich keiner der Anbieter die Vorgaben rechtzeitig erfüllt hatte.
Zwangsvollstreckung, wobei die Pflicht nicht in einer Geldzahlung, sondern in einer Handlung, hier eben im Netzausbau besteht.
... was zumindest aktuell wohl doch wieder auf eine ersatzweise Geldzahlung hinausläuft.
Wir wollen ja nicht, dass O2 sich ausrechnet, dass die Inkaufnahme eines einmaligen Bußgelds günstiger als die Erfüllung der Auflage ist.
Gerade wenn so ein Zwangsgeld in Anzahl und damit letztlich auch Höhe unbegrenzt ist, kann bei objektiv zumutbarer Umsetzung ja nur die Spekulation gegeben sein, solche Gelder würden letztlich doch nicht verhängt werden.
Wie willst du O2 sonst dazu zwingen, die Lizenzauflagen zu erfüllen? Die BNetzA kann nicht eigenmächtig in fremden Netzen herumbauen.
Da das Kind natürlich längst im Brunnen ist, könnte man da allenfalls für die Zukunft das gesamte Prozedere hinterfragen. Irgendwie schon ein sonderbared Geschäftsmodell, das aus Betreibersicht offenbar immer noch attraktiv genug ist, um sich für viel Geld gnädig die Erlaubnis zu holen, etwas aufzubauen und betreiben zu dürfen, um dann nochmal abgewatscht zu werden, wenn das doch nicht so klappt wie angedacht.
Anflüge von Mitleid sind vermutlich dennoch verfehlt, da betriebswirtschaftlich einkalkuliert. Andernfalls hätte man der Regulierungsbehörde ja auch schon längst entgegnet "wisst ihr was? Baut euren Scheíß doch selber auf!".
Die Lizenzauflagen waren ja nicht nur zum Jahreswechsel zu erfüllen, sondern dauerhaft.
Ich bezog mich hier natürlich lediglich auf den derzeit im Raum stehenden Stichtag Ende dieses Monats.