Benutzer Ne551 schrieb:
Da ich noch unter der gleichen Kundennummer mein Mobilfunkvertrag habe, war eine einfache Rückbuchung nicht möglich. LG die Unbeholfene !
Das ist eine nachvollziehbare Begründung. Theoretisch (das heißt rechtlich gesehen) wäre es aber auch hier möglich gewesen, rückzubuchen und nur den unstrittigen Betrag zu überweisen. Mir ist klar, dass sich O2 hier dann wahrscheinlich nicht über die in diesem Fall klare Rechtslage gekümmert und dennoch auch den Mobilanschluss gesperrt hätte.
Genauso klar ist, dass sich O2 damit natürlich schadensersatzpflichtig gemacht hätte. Dass sie dann hier erstmal auf die ganzen Schwierigkeiten verzichten wollten, ist nachvollziehbar. Leider, und das ist der unerwünschte Nebeneffekt, spielt man dadurch unseriösen Anbietern in die Hände. Und in diesem Fall sehe ich O2 als absolut unseriös an. Die Kündigung war unstrittig und sogar bereits bestätigt. O2 weigerte sich schlicht, sie im System zu buchen.