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Angaben im Artikel sind falsch


05.02.2018 18:03 - Gestartet von Oetker
2x geändert, zuletzt am 05.02.2018 18:17
Die UM WifiSpots (SSID: "Unitymedia WifiSpot"), also die, die auf den Routern beim Kunden zu Hause laufen, können entgegen der Angaben im Artikel übrigens nur von anderen UM-Kunden genutzt werden und sind nicht öffentlich. Die Bandbreite beträgt immer 10 MBit down und 1 MBit up. Die Frage der Störerhaftung stellt sich gar nicht, denn der jeweilige Nutzer hat sich am Hotspot ja als UM Kunde zu identifizieren. UM sind also zu jeder Zeit alle Nutzer namentlich bekannt.

Die öffentlichen UM Wifispots (SSID:"Unitymedia Public WifiSpot“), die z.B. in Einkaufspassagen und Fußgängerzonen mit professionellen Outdoor-Routern installiert sind, dürfen öffentlich mit 10 Mbit genutzt werden und stehen für andere UM Kunden mit 150 MBit zur Verfügung.