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Störerhaftung liegt ganz allein bei UM


05.02.2018 01:27 - Gestartet von hotte70
einmal geändert am 05.02.2018 01:28
"Zwar dürfte das Abmahnrisiko wegen illegaler Downloads vom WifiSpot für den jeweiligen Unitymedia-Kunden gering sein, da Unitymedia hierfür andere IP-Adressen als für die privaten Kundenzugänge verwendet"


Müsste es nicht eher augeschlossen als nur gering heißen? Leztlich würde hinter der ermittelten IP doch Unitymedia als Anschlußinhaber stehen und diese hätten das Problem der Störerhaftung dann ausschließlich alleine zu verantworten. Und zum Thema Zeugenbefragung dürfte UM die Kundendaten gegenüber einer ermittelnden Behörde auch komplett außen vor lassen, da der Kunde ja nun mal sicher nicht wissen kann und schon gar nicht muss, wer so schon alles über den seperat geschalteten Zugang seines Routers online war.

UM bietet den Dienst auch schon knapp 2 Jahre an und ich habe noch von keinem Fall gehört, wo bei illegalen Vorgängen über einen WIFI Spot der Kunde selbst später Unannehmlichkeiten erfahren hat.