Benutzer SkyFly schrieb:
Demnach wäre der Mitbewohner das Problem des Kunden, der ja die Regeln vor Vertragsschluss gelesen und akzeptiert hat.
Im Leben nicht bin ich dafür zuständig mich mit meinen unfreundlichen Nachbarn anzulegen um UM die Leitung legen zu lassen wenn die mir vorher versichern das da schon ein Anschluss liegt ?!
Vertrag unter falschen Tatsachen in meinen Augen.
Dann darf man bzw. frau den Vertrag samt AGBs nicht unterschreiben.
AGB
4.1 Der Kunde stellt die Räumlichkeiten, Einrichtungen und die in der jeweiligen Leistungsbeschreibung dargestellten technischen Voraussetzungen zur Verfügung und ermöglicht dem Kabelnetzbetreiber oder von diesem beauftragten Personen nach vorheriger Absprache den Zugang zu diesen, insbesondere zu Installations-, Prüf-, Wartungs- und Reparaturzwecken.
BesGB
1.6 Die Hausverteilanlage (Verkabelung) gehört in der Regel nicht zu der technischen Einrichtung des Kabelnetzbetreibers.