Thread
Menü

Verpflichtung


02.01.2017 10:03 - Gestartet von flyer213
Ich denke die Kundin wird ihr Geld erhalten, das Unternehmem´ muß natürlich die technischen Voraussetzungen schaffen ggf. kontrollieren und auch dafür haften, nicht die Kundin.
Menü
[1] andiling antwortet auf flyer213
04.01.2017 10:02
Benutzer flyer213 schrieb:
Ich denke die Kundin wird ihr Geld erhalten, das Unternehmem´ muß natürlich die technischen Voraussetzungen schaffen ggf. kontrollieren und auch dafür haften, nicht die Kundin.

Grundsätzlich gilt bei solchen Verträgen auch § 286 BGB wonach Verzug nur durch Mahnung eintritt. Eine besondere Überwachungspflicht und sich hieraus ergebende Haftung ergibt sich nicht. Hier könnte u.U. auch § 286 Abs. 4 BGB greifen, denn der Anbieter wollte ja die technischen Voraussetzungen schaffen, wurde aber daran gehindert. In den Unitymedia AGBs gibt es zudem m.E. eine Klausel, dass der Kunde dem Anbieter den Zugang zu den technischen Einheiten sicherstellen muss. Demnach wäre der Mitbewohner das Problem des Kunden, der ja die Regeln vor Vertragsschluss gelesen und akzeptiert hat.

Vom Prozessrisiko her gesehen fährt der Kunde mit 50/50 sicherlich sehr gut.
Menü
[1.1] SkyFly antwortet auf andiling
04.01.2017 11:24

Demnach wäre der Mitbewohner das Problem des Kunden, der ja die Regeln vor Vertragsschluss gelesen und akzeptiert hat.


Im Leben nicht bin ich dafür zuständig mich mit meinen unfreundlichen Nachbarn anzulegen um UM die Leitung legen zu lassen wenn die mir vorher versichern das da schon ein Anschluss liegt ?!
Vertrag unter falschen Tatsachen in meinen Augen.
Menü
[1.1.1] daGiz antwortet auf SkyFly
04.01.2017 11:37
Benutzer SkyFly schrieb:

Im Leben nicht bin ich dafür zuständig mich mit meinen unfreundlichen Nachbarn anzulegen um UM die Leitung legen zu lassen wenn die mir vorher versichern das da schon ein Anschluss liegt ?!
Vertrag unter falschen Tatsachen in meinen Augen.

Wenn ein Techniker vor Ort an den Anschluss muss (egal ob Prüfung oder nötige Arbeit) und dieser nur durch eine weitere Person im Haus zugänglich ist, dann liegt es in der Tat NICHT an UM, wenn dem Techniker der Zutritt verwehrt wird. Das muss natürlich hausintern geklärt sein und das erfordert nunmal Kooperation mit Nachbarn o.ä. Demnach Sache des Kunden
Menü
[1.1.2] andiling antwortet auf SkyFly
04.01.2017 12:48
Benutzer SkyFly schrieb:

Demnach wäre der Mitbewohner das Problem des Kunden, der ja die Regeln vor Vertragsschluss gelesen und akzeptiert hat.


Im Leben nicht bin ich dafür zuständig mich mit meinen unfreundlichen Nachbarn anzulegen um UM die Leitung legen zu lassen wenn die mir vorher versichern das da schon ein Anschluss liegt ?!
Vertrag unter falschen Tatsachen in meinen Augen.

Dann darf man bzw. frau den Vertrag samt AGBs nicht unterschreiben.

AGB
4.1 Der Kunde stellt die Räumlichkeiten, Einrichtungen und die in der jeweiligen Leistungsbeschreibung dargestellten technischen Voraussetzungen zur Verfügung und ermöglicht dem Kabelnetzbetreiber oder von diesem beauftragten Personen nach vorheriger Absprache den Zugang zu diesen, insbesondere zu Installations-, Prüf-, Wartungs- und Reparaturzwecken.
BesGB
1.6 Die Hausverteilanlage (Verkabelung) gehört in der Regel nicht zu der technischen Einrichtung des Kabelnetzbetreibers.

Menü
[1.1.2.1] SkyFly antwortet auf andiling
04.01.2017 13:25

Dann darf man bzw. frau den Vertrag samt AGBs nicht unterschreiben.

AGB 4.1 Der Kunde stellt die Räumlichkeiten, Einrichtungen und die in der jeweiligen Leistungsbeschreibung dargestellten technischen Voraussetzungen zur Verfügung und ermöglicht dem Kabelnetzbetreiber oder von diesem beauftragten Personen nach vorheriger Absprache den Zugang zu diesen, insbesondere zu Installations-, Prüf-, Wartungs- und Reparaturzwecken.
BesGB 1.6 Die Hausverteilanlage (Verkabelung) gehört in der Regel nicht zu der technischen Einrichtung des Kabelnetzbetreibers.


Richtig aber das schliesst bei mir nicht ein das ich als Mieter für andere Mieter zuständig bin.
Ich sorge dafür das Techniker in meine Whg kommt u an den Hausverteiler aber nicht das noch irgendwo durchs Haus u andere Mietwohnungen beansprucht werden um neue Leitungen zu verlegen ;)))