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*Bis* zu 10 Wochen?


26.12.2016 13:43 - Gestartet von helmut-wk
In Deutschland verpflichtet ein Gesetz von 2015 Telekommunikationsanbieter, Daten bis zu zehn Wochen aufzubewahren.

Also wenn ich das wörtlich nehme, dann dürfen die Anbieter auch kürzer als 10 Wochen speichern (9 zählt auch zu "bis zu 10", im Extremfall sogar 1!), aber auf keine Fall länger.

Ich gehe davon aus, dass "mindestens 10 Wochen" gemeint war - oder?
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[1] tosho antwortet auf helmut-wk
27.12.2016 17:30

einmal geändert am 27.12.2016 17:31
Benutzer helmut-wk schrieb:
In Deutschland verpflichtet ein Gesetz von 2015 Telekommunikationsanbieter,
Daten bis zu zehn Wochen aufzubewahren.

Also wenn ich das wörtlich nehme, dann dürfen die Anbieter auch kürzer als 10 Wochen speichern (9 zählt auch zu "bis zu 10", im Extremfall sogar 1!), aber auf keine Fall länger.

Ich gehe davon aus, dass "mindestens 10 Wochen" gemeint war - oder?

Wie auch immer; geh davon aus, dass sich nichts ändern wird. Die werden entweder absichtlich oder mangels Fachkenntnissen eine Regelung verabschieden die tatsächlich oder scheinbar dem EU-Recht entspricht, aber im Grunde nichts ändert.

Auch, als wir noch ein Speicherverbot hatten hat das die Telekom nicht davon abgehalten, Verbindungsdaten zu speichern (vorgeblich zu Netzsicherungszwecken) und diese auf Anfrage auch unbekümmert an Anwälte der Abmahnindustrie weiter zu geben. Und das, obwohl Filesharing eindeutig nicht zum Kreis der "schweren Straftaten" gehört. Richter und Telekom hat's nicht interessiert, und die Betroffenen hatten keine Chance zur Gegenwehr. Bei Privatsachen dürfen nämlich, im Gegensatz zu Strafsachen, auch illegal gewonnene Erkenntnisse ausgewertet werden.