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1&1 DSL FLATRATE - VORGEHENSWEISE...


26.11.2001 15:00 - Gestartet von e-move
Hallo! Ich bin auch einer der User, der seit ca. 4 Wochen die DSL FLAT zu 19,90 Euro / Monat hat. Nun habe ich auch die Schweinereien mitbekommen, die 1&1 nun mit uns vor hat. Also ich muß ehrlich sagen, daß die nicht einfach die Kunden mit solch einem Angebot ködern können (Netzwerkkarte umsonst, .de-Domain, Unified Messaging uvm.) und jetzt auf einmal den Preis um das doppelte erhöhen. Wie schauts eigentlich mit einer Sammelklage aus? Kennt sich da jemand aus? Wenn jemand interesse hat an solch einer Sammelklage oder da sonst irgendwie rechtlich weiß, was man machen kann, kann sich ja mal melden. Ich würde da auf jeden fall mitziehen, zumal ich ne Rechtsschutzversicherung hab, also wenn 1&1 mir das Schreiben schicken sollte, werde ich auf jeden fall einen Rechtsanwalt einschalten. Also wie gesagt wer Ahnung hat davon oder mitmachen möchte, meldet sich einfach mal (eMail: djpierre@gmx.de)...

Ansonsten weiß ich in Zukunft mit 1&1 Bescheid: finger weg lassen!!!
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[1] todix antwortet auf e-move
26.11.2001 15:34
Benutzer e-move schrieb:
Hallo! Ich bin auch einer der User, der seit ca. 4 Wochen die DSL FLAT zu 19,90 Euro / Monat hat. Nun habe ich auch die Schweinereien mitbekommen, die 1&1 nun mit uns vor hat. Also ich muß ehrlich sagen, daß die nicht einfach die Kunden mit solch einem Angebot ködern können (Netzwerkkarte umsonst, .de-Domain, Unified Messaging uvm.) und jetzt auf einmal den Preis um das doppelte erhöhen. Wie schauts eigentlich mit einer Sammelklage aus? Kennt sich da jemand aus? Wenn jemand interesse hat an solch einer Sammelklage oder da sonst irgendwie rechtlich weiß, was man machen kann, kann sich ja mal melden. Ich würde da auf jeden fall mitziehen, zumal ich ne Rechtsschutzversicherung hab, also wenn 1&1 mir das Schreiben schicken sollte, werde ich auf jeden fall einen Rechtsanwalt einschalten. Also wie gesagt wer Ahnung hat davon oder mitmachen möchte, meldet sich einfach mal (eMail: djpierre@gmx.de)...

Zunächst mal zu Deiner Idee mit der Sammelklage: So etwas gibt es nach deutschem Recht nicht. Jeder muss hier für sich selbst klagen.
Da Du aber wie gesagt eine Rechtsschutzversicherung hast, würde ich dir ohnehin folgendes Vorgehen empfehlen. Auf ein eventuelles Schreiben von 1&1 antwortest Du rechtzeitig (also nach spätestens 6 Wochen), dass Du mit den Änderungen nicht einverstanden bist, und den Vertrag daher zum Ende der Laufzeit kündigst, aber auf einer Vertragserfüllung seitens 1&1 bis zum Ende dieser Laufzeit bestehst.
Sollte 1&1 Dich vor Ablauf dieser Zeit abklemmen gibt es zwei Möglichkeiten:
1. Du verklagst 1&1 auf die Erfüllung des Vertrages
2. Du erstattest Strafanzeige gegen 1&1 wegen vorsätzlicher Nichterfüllung von Verträgen in mehreren tausend Fällen. Mit etwas Glück kümmert sich dann der Staatsanwalt um alles weitere und Du musst nur noch als Zeuge aussagen. In diesem Fall wäre es natürlich gut, wenn man möglichst viele weitere Zeugen benennen kann, was aber sicher kein allzugroßes Problem sein sollte. Ich wäre da gerne auch bereit :-)

Ansonsten weiß ich in Zukunft mit 1&1 Bescheid: finger weg lassen!!!
Das sowieso.
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[2] niknuk antwortet auf e-move
27.11.2001 12:57
Hallo,

habe heute das Schreiben von 1&1 bekommen. Bei mir wurde fristgerecht zum Januar 2002 gekündigt (Vertragsbeginn war im Oktober 2001, also noch vor dieser 3-Monate-gratis-Aktion. Da galten 3 Monate Mindestvertragslaufzeit). Nach diesem Zeitpunkt wird automatisch auf den Private-Tarif umgestellt, wenn der Kunde vorher keinen anderen Tarif wählt.
Das Kündigungsdatum wird wohl vertragsabhängig automatisch in ein ansonsten vorformuliertes Schreiben eingesetzt. Interessant ist allerdings der folgende Zusatz, dass die 3 Gratismonate in jedem Fall erhalten bleiben. Dieser trifft aber nur auf Kunden mit 12-Monats-Verträgen (also nicht auf mich) zu. Es würde mich interessieren, welches Kündigungsdatum bei Kunden mit 12-Monats-Verträgen in das Schreiben eingesetzt wird.

Gruß

Michael
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[2.1] hansibubi antwortet auf niknuk
27.11.2001 13:00
Ich hab eine 12-Monats-Flat und noch kein Schreiben von den Nullen (1&1=0) erkalten.
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[2.1.1] RE: Bin ich froh ...
todix antwortet auf hansibubi
27.11.2001 14:28
Benutzer hansibubi schrieb:
Ich hab eine 12-Monats-Flat und noch kein Schreiben von den Nullen (1&1=0) erkalten.

Obwohl's nicht mehr mit dem Thema zu tun hat:

1 & 1 ist nicht 0 sondern 1, zumal & üblicherweise als Zeichen für logisches UND verwendet wird.

Torsten


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[2.1.1.1] jrittmeier antwortet auf todix
27.11.2001 14:58
Benutzer todix schrieb:
Benutzer hansibubi schrieb:
Ich hab eine 12-Monats-Flat und noch kein Schreiben von den Nullen (1&1=0) erkalten.

Obwohl's nicht mehr mit dem Thema zu tun hat:

1 & 1 ist nicht 0 sondern 1, zumal & üblicherweise als
Zeichen für logisches UND verwendet wird.

Torsten


Angesichts der Geschäftspraktikel ist die Formel doch wohl eher so aufzulösen:
1&1=00
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[2.1.1.2] wki antwortet auf todix
27.11.2001 22:52
also wenn schon, dann 1 & 1 = na, wie viel - ja, doch 2 oder?

w.
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[2.1.1.2.1] hansibubi antwortet auf wki
27.11.2001 22:54
für mich ist 1&1=0.
Das hab ich nicht als rechenaufgabe oder Gleichung gedacht, sondern als Feststellung.
;)
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[2.1.1.2.2] Keks antwortet auf wki
28.11.2001 01:15
Benutzer wki schrieb:
also wenn schon, dann 1 & 1 = na, wie viel - ja, doch 2 oder?

1 + 1 = 2, aber 1 & 1 = 1 (logisches UND)

Gruß, Keks.
blitztarif.de
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[2.1.2] mobilpoint antwortet auf hansibubi
27.11.2001 21:29
Ich habe heute meinen Brief erhalten!
Am 02.02. läuft meine Flat aus.

Was ist nun zu tun? Wenn ich mich jetzt ganz normal in den neuen Privat stellen lasse habe ich dann auch einen Jahresvertrag an der Backe oder monatliche Kündigung?
Das steht nicht im dem Brief drin!

Hat jemand Erfahrung mit 5 GB? Ich bin ein "normalsurfer" der zwar lange online ist aber nicht besonders viel downloadet.
Laut control center habe ich in diesem Monat keine 2 GB weg.

Was soll ich nun tun???
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[2.1.2.1] hansibubi antwortet auf mobilpoint
27.11.2001 21:36
....geh lieber zu T-Online.
Wer weiss was 1&1 sich noch einfallen lässt.
Wer sowas macht, der macht noch ganz andere Sachen.
:))
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[2.1.2.1.1] Stingray antwortet auf hansibubi
28.11.2001 03:18
Leute, überlegt doch mal was ihr vor der dsl-flat bezahlt habt !? Selbst wenn ihr die "teure" nehmt kommt ihr doch alle mal besser weg als vorher. Ob mit 5gb begrenzung oder ohne ich bleibe bei 1&1. Ich war schon bei t-online kunde und hatte nix als ärger und schwierigkeiten. Also ich rate erstmal die kleine flat mit 5gb begrenzung, wenn ich merke das ich drüber komme kann ich immer noch wechseln oder seh ich da was falsch ?
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[2.1.2.1.1.1] CHEFE antwortet auf Stingray
28.11.2001 08:47
Was hattest denn bei T-Online für Probleme ?
Alles was technischer Art war, wird Dir bei 1&1 auch passieren - die nutzen nämlich die Telekom Infrastruktur. ;-)
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[2.1.2.1.1.1.1] Stingray antwortet auf CHEFE
29.11.2001 01:39
Die Probleme gingen los bei der Einwahl, es ist mir so oft passiert das ich über 15 min gebraucht habe bis eine verbindung überhaupt zustande kam.
Desweiteren brach dann die Verbindung häufig ohne erkennbaren grund ab. Zuerst hab ich noch daran geglaubt das es mein Fehler ist und ich ein Problem hätte. Irgendwamm hats mir dann gereicht und ich bin zu 1&1 gegangen und siehe da es ging alles einwandfrei ohne jegliche Probleme. Im gegenteil sogar meine Datentransferrate war höher als bei T-Online. Auch hatte ich bis jetzt, im gegensatz zu t-o keine probleme mit der beantwortung von irgendwelchen fragen sei es per tel. oder per e-mail, alles wurde schnell beantwortet. Ich muss allerdings sagen bis jetzt weil wenn ich hier das alles so lese hab ich wohl bis jetzt nur glück gehabt :)
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[2.1.2.1.1.2] Guido Klose antwortet auf Stingray
28.11.2001 09:19
Benutzer Stingray schrieb:
Also ich rate erstmal die kleine flat mit 5gb begrenzung, wenn ich merke das ich drüber komme kann ich immer noch wechseln oder seh ich da was falsch ?

Wenn du den Vertrag mit monatlicher Kündigungsfrist und nur einem Monat Mindestlaufzeit abgeschlossen hast, magst du das in deinem Fall so handhaben können. Hier haben sich aber einige Leute auf ein ganzes Jahr an den (alten) Tarif gebunden und 1&1 macht keine Aussage darüber, ob diese Bindung durch Auflösung des Vertrages und Umstufung in einen neuen Tarif aufgehoben worden ist oder nicht. Meine diesbezügliche Anfrage per FAX bei 1&1 blieb ebenfalls bisher unbeantwortet. Und da ich mein Nutzungsverhalten nach gerade mal sieben Tagen noch nicht absehen kann, werde ich mich sicher nicht für ein Jahr an diesen neuen Tarif binden, sondern im Zweifelsfall von meinem außerordentlichen Kündigungsrecht Gebrauch machen und den Vertrag zu der neuen (monatlichen) Kündigungsfrist abschließen, wenn ich in zwei Wochen noch keine klare (schriftliche) Aussage
hierzu habe.

Die viel generellere Diskussion ist aber folgende: Den Kunden ohne längere Vertragslaufzeit hat 1&1 _fristgerecht_ gekündigt. Bei Kunden mit Jahresbindung wird kein Kündigungstermin genannt, sondern nur von "zukünftig" gesprochen; die Umstellung in den neuen Tarif ist aber (zumindest bei mir) bereits erfolgt. - Soweit die Fakten. Nur: Ist das nun legal oder nicht? Bzw. welche Chance hat man, bis zum Ablauf dieses ersten Jahres in den bestellten "echten" Flatrate-Tarif zurückgestuft zu werden, wenn man Einspruch gegen die Umstellung erhebt? Bisher habe ich zwar schon die Meinung vieler "Hobby Juristen" hier gelesen (und gegen mein Rechtsempfinden verstößt dieses Vorgehen sicher auch), aber es hat noch niemand gesagt "Ich bin Anwalt und würde den Fall sofort übernehmen, weil das Verfahren mit 99% Wahrscheinlichkeit gewonnen werden kann." - Gibt es so jemanden?

Zu bedenken gebe ich außerdem mal folgendes: Angenommen jemand klagt, bekommt recht, 1&1 führt formell den alten Tarif wieder ein, erhöht dann aber umgehend die Grundgebühr auf 78 DM mit der Begründung, kostendeckend arbeiten zu müssen. Natürlich haben alle Kunden dann ein Sonderkündigungsrecht, aber was wäre gewonnen? - Auch über die Rechtmäßigkeit eines solchen Vorgehens würde mich mal eine fachkundige Meinung interessieren, aber nicht nur ein "ich denke, das ist unzulässig" sondern "aufgrund §xyz des abc-Gesetzbuches ist das ao (nicht) möglich" oder ähnliches.
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[2.1.2.1.1.2.1] Stingray antwortet auf Guido Klose
29.11.2001 01:50
Davon mal ganz abgesehen das mich das auch interessieren würde glaube ich nicht das ein derartiger Konzern so etwas macht ohne sich von ihren Anwälten beraten zulassen ob sie es denn gefahrlos machen können oder ob eventuell ein paar tausend klagen auf sie zu kommen. Interessant wäre es schon mal von einem Jurist eine eindeutige Aussage darüber zu bekommen wie man sich verhallten soll oder was man gegebenen falls dagegen unternehmen kann.
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[2.1.2.1.1.2.1.1] todix antwortet auf Stingray
29.11.2001 08:05
Benutzer Stingray schrieb:
Davon mal ganz abgesehen das mich das auch interessieren würde glaube ich nicht das ein derartiger Konzern so etwas macht ohne sich von ihren Anwälten beraten zulassen ob sie es denn gefahrlos machen können oder ob eventuell ein paar tausend klagen auf sie zu kommen. Interessant wäre es schon mal von einem Jurist eine eindeutige Aussage darüber zu bekommen wie man sich verhallten soll oder was man gegebenen falls dagegen unternehmen kann.

1&1 kann die Kündigungen in jeden Fall verschicken, ohne mit Klagen rechnen zu müssen. Wenn jedoch der Kündigung widersprochen wird, dann haben sie den Vertrag einzuhalten, sonst müssen sie in der Tat mit Klagen rechnen.
Ich gehe davon aus, dass 1&1 jetzt erstmal versucht, so viele unliebsame Flatrate-Kunden abzuschütteln. Wenn dann vielleicht 100 über bleiben, die sie nicht losgeworden sind, können sie damit sicher auch ganz gut leben, denn die machen ja nicht so viel Traffic, dass es die Firma ruinieren könnte, selbst wenn sie 24 Stunden mit voller Last die Leitung belegen.

Torsten
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[2.1.2.2] ckretschmer antwortet auf mobilpoint
27.11.2001 22:29
Benutzer mobilpoint schrieb:


Was ist nun zu tun? Wenn ich mich jetzt ganz normal in den neuen Privat stellen lasse habe ich dann auch einen Jahresvertrag an der Backe oder monatliche Kündigung? Das steht nicht im dem Brief drin!

Ich würde Dir folgendes raten: Du solltest schriftlich der Kündigung durch 1&1 widersprechen (Einschreiben/Rückschein) und auf Erfüllung des Vertrages während der gesamten Vertragslaufzeit bestehen. Die Vorgehensweise von 1&1 ist rechtlich nicht zu rechtfertigen, da 1&1 kein Sonderkündigungsrecht bzgl. des Vertrages hat.

Leute, wehrt Euch doch einfach, es ist doch wirklich ziemlich eindeutig, dass 1&1 nicht einfach Euren Vertrag nach belieben einseitig kündigen kann. Wo kämen wir denn da hin, wenn dass einfach so möglich wäre. Es gilt immer noch der Grundsatz 'Verträge sind einzuhalten'. Den Richter möchte ich sehen, bei dem 1&1 Recht bekommt.
Selbst die Telekom hat sich nach Einstellung der ISDN-Flat nicht getraut, die bestehenden 12-Monats-Verträge zu kündigen, sondern die sind weitergelaufen.
Ich denke, dass sich 1&1 rechtlich ganz schlecht - wenn überhaupt - beraten lassen hat. Aber das wird sich noch rächen.
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[2.1.2.2.1] bgerke antwortet auf ckretschmer
28.11.2001 00:01
hi erstmal,

also leute wenn ihr alle klagt passiert genau das was die telekom freut 1&1 meldet konkurs an und wird im bereich flatrate einstellen.
Das haben wir doch schon bei so vielen anbietern erlebt.
Ich habe keinen bock auf sowas.
Und zum thema 5 GB die sind in 2 tagen erledigt ;)

MfG
Bernd
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[2.1.2.2.1.1] Mainboard antwortet auf bgerke
28.11.2001 17:55
2 Tage? ne, weniger als ein Tag, denn bei DSL-Speed kann man etwas über 7,2 GB/24 Std herunterladen, was ich auch desöfteren ausnutze.

Ich bleibe bei T-Online, auch wenn ich 1&1=0 zugangsdaten schon hier habe. Die waren/sind wenigstens Fair und halten ihre Verträge (12 Monate etc)
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[2.1.2.3] todix antwortet auf mobilpoint
28.11.2001 11:22
Benutzer mobilpoint schrieb:

Hat jemand Erfahrung mit 5 GB? Ich bin ein "normalsurfer" der zwar lange online ist aber nicht besonders viel downloadet.

Also ich habe das in den letzten Tagen mal genau verfolgt. Unter Linux hat man per ifconfig ja wirklich die genauen Bytes, die wärend einer Onlinesession übertragen wurden.
Ich habe teilweise bis zu 8 Stunden am Rechner gesessen und Online gearbeitet. D.h. diverse ssh-Shells, reichlich Web-Seiten aufrufen, hin und wieder mal eine Datei up- oder downloaden, und nebenbei noch IRC am laufen.
Da komme ich auf etwas unter 10MB pro Stunde. Also im Schnitt deutlich unter 100MB pro Tag (=3GB/Monat). Von daher sollten die 5GB eigentlich (jedenfalls für mich) deutlich ausreichen.

Das Erstaunliche ist, dass der im COntrol-Center angezeigte Traffic etwas geringer ist, als der von mir mitprotokollierte.
Warum auch immer das so ist ....

Laut control center habe ich in diesem Monat keine 2 GB weg.
Wie lange geht denn "dieser Monat" bei Dir schon? :-)

Was soll ich nun tun???
Also prinzipiell halte ich den 5GB-Tarif für ein durchaus gutes Angebot. Wer sich als Neukunde für so etwas entscheidet, macht sicher nichts falsches, wenn er nicht gerade täglich 2 ISO-Images saugt.

Aber ich werde wohl trotzdem schon aus Prinzip auf der vollen Laufzeit bestehen :-))

Torsten
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[2.2] drtutz antwortet auf niknuk
27.11.2001 22:29
Hallo!

habe heute das Schreiben von 1&1 bekommen. Bei mir wurde fristgerecht zum Januar 2002 gekündigt (Vertragsbeginn war im Oktober 2001, also noch vor dieser 3-Monate-gratis-Aktion. Da galten 3 Monate Mindestvertragslaufzeit). Nach diesem Zeitpunkt wird automatisch auf den Private-Tarif umgestellt, wenn der Kunde vorher keinen anderen Tarif wählt. Das Kündigungsdatum wird wohl vertragsabhängig automatisch in ein ansonsten vorformuliertes Schreiben eingesetzt. Interessant ist allerdings der folgende Zusatz, dass die 3 Gratismonate in jedem Fall erhalten bleiben. Dieser trifft aber nur auf Kunden mit 12-Monats-Verträgen (also nicht auf mich) zu. Es würde mich interessieren, welches Kündigungsdatum bei Kunden mit 12-Monats-Verträgen in das Schreiben eingesetzt wird.

Das entsprechende Kündigungsschreiben von 1&1 ist bei mir ebenfalls schon eingetroffen und u. a. ist in diesem Folgendes nachzulesen: 'Da es ab 20.11.01 nur noch diese beiden FLAT-Tarife gibt, kündigen wir Ihren alten 1&1 Internet.DSL FLAT-Vertrag! Wir werden Sie deshalb vorsorglich in den günstigen Private-Tarif einordnen.' Also, überhaupt kein Datum! Wie es aussieht, verzichtet 1&1 auf den Hinweis darauf, bis wann der Vertrag zu den alten Bedingungen seitens 1&1 einzuhalten wäre und führt die Tarifumstellung direkt durch. Außerdem fehlt ebenfalls jeder Hinweis auf das Sonderkündigungsrecht!

Folgendes, 1 & 1 muss den Vertrag nicht zu den vereinbarten Konditionen weiterführen da es ein Unbefristeter Vertrag ist. Er hat eine Mindestlaufzeit von 12 Monaten ist aber auf unbestimmte Zeit geschlossen. Aus den AGB geht eindeutig hervor das Du eben geloost hast wenn Du damit nicht einverstanden bist...
...Aber mal ehrlich, wer wird das schon machen?

1&1 ist, genauso wie jedes andere auf dem deutschen Boden ansässige Unternehmen auch, vom Gesetzgeber dazu verpflichtet, die im Vertrag angegebene Mindestvertragslaufzeit, unabhängig davon, dass der Vertrag auf unbestimmte Zeit geschlossen wird, zu den beim Vertragsabschluss gültigen Konditionen einzuhalten. Sollte sich eine Änderung zu Ungunsten des Kunden ergeben, so kann das Vertragsverhältnis vom Kunden(!) gekündigt werden. Der Kunde(!) ist auf sein Sonderkündigungsrecht explizit hinzuweisen!

Alle, die sich mit 1&1 anlegen wollen und z. B. auf Erfüllung des Vertrages bestehen, sollten den Eingang der entsprechenden Vertragskündigung schriftlich, am besten per Einschreiben, bestätigen und dementsprechend erwähnen, dass sie die Kündigung zum Ablauf der Mindestvertragslaufzeit, also z. B. zum 01.11.2002(!), akzeptieren, und das Angebot, den Vertrag bereits jetzt im neuen Tarif fortzusetzen, ablehnen.

Beste Grüße
drtutz
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[2.2.1] niknuk antwortet auf drtutz
28.11.2001 12:17
Benutzer drtutz schrieb:

Das entsprechende Kündigungsschreiben von 1&1 ist bei mir ebenfalls schon eingetroffen und u. a. ist in diesem Folgendes nachzulesen: 'Da es ab 20.11.01 nur noch diese beiden FLAT-Tarife gibt, kündigen wir Ihren alten 1&1 Internet.DSL FLAT-Vertrag! Wir werden Sie deshalb vorsorglich in den günstigen Private-Tarif einordnen.' Also, überhaupt kein Datum!

Hallo drtutz,

bei mir steht in genau diesem Abschnitt das Kündigungsdatum drin, und zwar in der Form "...wir werden Ihren Vertrag zum 15.1.2002 vorsorglich in den günstigeren Private-Tarif umstellen." Dieses Datum ist, zumindest in meinem Fall, absolut fristgerecht (im Oktober 2001 galt noch die 3-monatige Kündigungsfrist). Es würde mich interessieren, ob Sie einen 12-Monats-Vertrag abgeschlossen haben und das Schreiben deshalb von meinem abweicht.

Ich darf in diesem Zusammenhang noch auf §3, Abs. 6 der AGB (über das ControlCenter abrufbar) hinweisen:
"1&1 ist berechtigt, die Preise jederzeit zu erhöhen. Die Änderung wird sechs Wochen nach Zugang der entsprechenden Änderungsmitteilung beim Kunden wirksam. Die Preise sind Festpreise. (...)"

Ob das rechtlich zulässig ist, kann ich nicht beurteilen. Insbesondere stellt sich die Frage, ob ein Vertrag seitens 1&1 gekündigt werden muss, um die Preise zu erhöhen, oder ob eine Preiserhöhung gar keine Vertragskündigung ist, sondern nur eine Änderung der Vertragsbedingungen. Jedem Vertrag (auch den 12-Monats-Verträgen) lagen sicher diese AGB zugrunde. Sollte die o.g. Klausel rechtmäßig sein, verstößt 1&1 m.E. nicht gegen den Vertrag, denn es werden ja "nur" die Preise erhöht (nicht gekündigt).

Beste Grüße

Michael
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[2.2.1.1] todix antwortet auf niknuk
28.11.2001 12:28
Benutzer niknuk schrieb:

Ich darf in diesem Zusammenhang noch auf §3, Abs. 6 der AGB (über das ControlCenter abrufbar) hinweisen:
"1&1 ist berechtigt, die Preise jederzeit zu erhöhen. Die Änderung wird sechs Wochen nach Zugang der entsprechenden Änderungsmitteilung beim Kunden wirksam. Die Preise sind Festpreise. (...)"
Ist ungültig, da ganz offensichtlich zu allgemeingültig. Gültig wäre beispielsweise eine Formulierung der Form "1&1 ist berechtigt die Preise innerhalb eines Jahres um bis zu 20% zu erhöhen." Die Formulierung von 1&1 dagegen stellt eindeutig eine unzumutbare Benachteiligung des Kunden dar.

Ob das rechtlich zulässig ist, kann ich nicht beurteilen. Insbesondere stellt sich die Frage, ob ein Vertrag seitens 1&1 gekündigt werden muss, um die Preise zu erhöhen, oder ob eine Preiserhöhung gar keine Vertragskündigung ist, sondern nur eine Änderung der Vertragsbedingungen. Jedem Vertrag (auch den 12-Monats-Verträgen) lagen sicher diese AGB zugrunde.
Kündigen darf 1&1 schon gar nicht, da für diesen Vertrag eine 12-monatige Mindestlaufzeit zugrunde liegt, an die sich beide Seiten zu halten haben. Eine vorzeitige Beendigung des Vertragsverhältnisses ist nur im beiderseitigen Einvernehmen möglich.

Sollte die o.g. Klausel rechtmäßig sein, verstößt 1&1 m.E. nicht gegen den Vertrag, denn es werden ja "nur" die Preise erhöht (nicht gekündigt).
a) Ist die Klausel ungültig.
b) Kündigt 1&1 sehr wohl. Steht ja sogar wörtlich in dem Brief.

Torsten
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[2.2.1.2] bjk antwortet auf niknuk
28.11.2001 12:36
Benutzer niknuk schrieb:
Benutzer drtutz schrieb:

Das entsprechende Kündigungsschreiben von 1&1 ist bei mir ebenfalls schon eingetroffen und u. a. ist in diesem Folgendes nachzulesen: 'Da es ab 20.11.01 nur noch diese beiden FLAT-Tarife gibt, kündigen wir Ihren alten 1&1 Internet.DSL FLAT-Vertrag! Wir werden Sie deshalb vorsorglich in den günstigen Private-Tarif einordnen.' Also, überhaupt kein Datum!

Hallo drtutz,

bei mir steht in genau diesem Abschnitt das Kündigungsdatum drin, und zwar in der Form '...wir werden Ihren Vertrag zum 15.1.2002 vorsorglich in den günstigeren Private-Tarif umstellen.' Dieses Datum ist, zumindest in meinem Fall, absolut fristgerecht (im Oktober 2001 galt noch die 3-monatige Kündigungsfrist). Es würde mich interessieren, ob Sie einen 12-Monats-Vertrag abgeschlossen haben und das Schreiben deshalb von meinem abweicht.

Ich darf in diesem Zusammenhang noch auf §3, Abs. 6 der AGB (über das ControlCenter abrufbar) hinweisen:
'1&1 ist berechtigt, die Preise jederzeit zu erhöhen. Die Änderung wird sechs Wochen nach Zugang der entsprechenden Änderungsmitteilung beim Kunden wirksam. Die Preise sind Festpreise. (...)'

Ob das rechtlich zulässig ist, kann ich nicht beurteilen. Insbesondere stellt sich die Frage, ob ein Vertrag seitens 1&1 gekündigt werden muss, um die Preise zu erhöhen, oder ob eine Preiserhöhung gar keine Vertragskündigung ist, sondern nur eine Änderung der Vertragsbedingungen. Jedem Vertrag (auch den 12-Monats-Verträgen) lagen sicher diese AGB zugrunde. Sollte die o.g. Klausel rechtmäßig sein, verstößt 1&1 m.E.
nicht gegen den Vertrag, denn es werden ja 'nur' die Preise erhöht (nicht gekündigt).

Beste Grüße

Michael

Wenn das so, wie oben beschrieben in den AGBs §3 Abs 6 steht, ist das nach meiner Meinung rechtlich nicht zulässig. Siehe folgenden Text, der sich auf - https://www.teltarif.de/i/kuendigung.html - findet.

Bernd

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Frage: Ich möchte nicht kündigen, mir wäre es viel lieber, wenn ich den Vertag unverändert behalten könnte. Ist dies möglich?
Antwort: Grundsätzlich Ja. Allerdings verwenden viele Anbieter Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB). Meist sind darin auch Regelungen enthalten, die dem Anbieter erlauben, 'die Preise anzupassen'. In diesem Fall ist genaue Rechtskunde gefragt, denn nicht alles, was in AGB steht, ist nach AGB-Gesetz auch zulässig. §10 AGB-Gesetz führt beispielsweise aus, dass einseitige Änderungen am Vertrag nur dann zulässig sind, wenn diese für den Kunden zumutbar sind. Pikant: Nach dem AGB-Gesetz wird nicht die konkrete Tarifänderung auf Zumutbarkeit untersucht, sondern die Änderungsklausel in den AGB des Anbieters. Eine Änderung, die durchaus zumutbar wäre, könnte also trotzdem durchfallen, weil die Änderungsklausel in den AGB zu allgemein war.
Grundsätzlich ist eine Klausel zulässig, wonach Preiserhöhungen weitergegeben werden können, wenn sich auch die Einkaufspreise oder die Lohnkosten der Telefonfirma erhöhen.
===> Sicher nicht zulässig sind aber pauschale Klauseln,
===> wonach allgemeine Preiserhöhungen möglich sind.
Ergibt sich nach Prüfung der AGB, dass der Anbieter nicht zur Erhöhung berechtigt war, so haben Sie ein Recht auf Erfüllung Ihres alten Vertrages zu den alten Konditionen. Viele Anbieter werden Ihnen dieses auch gewähren, insbesondere dann, wenn die Preiserhöhung mit einer Preissenkung in einem anderen Bereich gekoppelt war, und Sie damit auch nicht in den Genuss der Preissenkung kommen.
Ist der Anbieter aber nicht bereit, den Vertrag zu den alten Bedingungen weiterzuführen, kann es zu einem langwierigen und teuren Rechtsstreit kommen. Darüber hinaus droht Ihnen in diesem Fall die Kündigung durch den Anbieter, auch wenn dieser dieselben Kündigungsfristen und Mindestlaufzeiten beachten muss wie Sie.
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[2.2.1.2.1] AGB und Verbraucherschutz
jupilde antwortet auf bjk
28.11.2001 13:13
1&1 argumentiert doch, dass sie kuendigen, weil es die Tarife nicht mehr gibt - aber eigentlich gibt es doch nach wie vor alle Traife.
Der DSL.flat war laut AGBs des Vertrages schon immer mehrplatzfaehig. Es wurden nur die Preise erhoeht und zwar auf das doppelte - ich glaube wir sollten mal den Verbraucherschutz einschalten.
Wie schauts, macht jemand mit - soviel ich weiss wollen die 20 DM fuer Ihre Arbeit - wenn wir 20 Leute sind muesste jeder ne Mark zahlen - wer mitmachen will: Mail an: chaloupka@web.de

Ausserdem stehen in allen Vertraegen bis auf die 12-monats Vertraege KEIN Datum drinnen - ich werde per Einschreiben die Kuendigung auf den 27.10.2002 bestaetigen und Ihnen mitteilen, dass ich an einer Weiterfuehrung zu neuen Kontition nicht interessiert bin - und dazu halte ich die Frist von 4 Wochen ein und schick den Brief per Einschreiben mit Rueckschein.

Gruss,
Jupide
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[2.2.1.2.1.1] drtutz antwortet auf jupilde
28.11.2001 13:39
Benutzer jupilde schrieb:
1&1 argumentiert doch, dass sie kuendigen, weil es die Tarife nicht mehr gibt - aber eigentlich gibt es doch nach wie vor alle Traife.
Der DSL.flat war laut AGBs des Vertrages schon immer mehrplatzfaehig. Es wurden nur die Preise erhoeht und zwar auf das doppelte

Meiner Ansicht nach, handelt es sich in diesem Fall tatsächlich um eine Erweiterung des Angebots um einen weiteren Tarif. Der alte Internet.DSL FLAT-Tarif wurde dementsprechend zwar in den Internet.DSL BUSINESS umbenannt, die Rahmenbedingungen blieben, abgesehen von der Grundgebühr, jedoch unverändert. Dies ist dann aber eindeutig als eine Änderung der Konditionen zu Ungunsten des Kunden zu deuten.

drtutz
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[2.2.1.2.2] AGB's vom 10.11.? Zur Vorlage beim Rechtsanwalt!
johnnyt antwortet auf bjk
28.11.2001 13:18
Hallo!

Kann mir jemand die AGB's schicken, die am 10.11. in Kraft waren. Dies ist das Datum an dem mein DSL Flat Zugang konnektiert, dh ich die Zugangsdaten zum ersten mal genutzt habe, wurde. Habe die AGB'S vor der Änderung leider nicht gespeichert, möchte die in diesem Zeitpunkt gültigen aber auch meinem Anwalt mit übergeben, sobald das Kündigungsschreiben (oder ist es eher ein Angebot zu einem erneuten Vertragsschluß?) von 1&1 bei mir eingeht. Bin zur Zeit immer noch im control-center als DSL-Flat Kunde registriert (was auch ganz gut ist, weil ich bis zum 26. 5,6 GB Traffic hatte) und bin auch sehr daran interessiert das bis zum Ablauf der 12 Monate zu bleiben....

Gruss JohnnyT
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[2.2.1.2.2.1] jtsn antwortet auf johnnyt
28.11.2001 14:56
http://jtsn.de/1u1agb.html
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[2.2.1.2.2.1.1] johnnyt antwortet auf jtsn
28.11.2001 15:09
vielen Dank!

gruss JohnnyT
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[2.2.1.2.2.1.2] physicus antwortet auf jtsn
28.11.2001 15:44
Interessant ist der Punkt 7.4 der AGB's: In der Fassung vom 10.11. fehlt der Satz

"1&1 ist bei Verträgen, die auf bestimmte Zeit geschlossen wurden oder in denen für den Kunden eine Mindestlaufzeit gilt, berechtigt, den Vertrag mit einer Frist von vier Wochen zu kündigen."

Das heisst, das 1&1 seine AGB's geändert hat. Das bedeutet, dass der Punkt 1.3 in Kraft tritt (sofern nicht rechtsunwirksam):

"Änderungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingung werden 14 Tage nach der Veröffentlichung auf der Homepage von 1&1 wirksam, sofern der Kunde der jeweiligen Änderung nicht spätestens 14 Tage nach der Veröffentlichung widerspricht. "

Vorsorglich sollten wir daher den Änderungen der AGB's widersprechen.

jtsn: Vielen Dank für das Einstellen der 1&1 AGB's. An welchem Tag genau hast Du die AGB's abgespeichert, die Du unter http://jtsn.de/1u1agb.html veröffentlicht hast? Dieser Punkt ist sehr wichtig, da ich mich ggf. mit 1&1 auseinandersetzen werde.

1&1 hat mir soeben meinen 12-Monats-Vertrag per Email gekündigt:

--- Zitat ---

"1. Neuer Tarif

Da es seit 20.11.01 nur noch diese beiden FLAT-Tarife gibt, kündigen wir
Ihren alten 1&1 Internet.DSL FLAT-Vertrag! Wir werden Ihren Vertrag zum >>12.02.2002<< vorsorglich in den günstigeren Private-Tarif umstellen.

Falls Sie in einen anderen Tarif wechseln möchten, nehmen Sie bitte den
Tarifwechsel im Control-Center innerhalb der nächsten 4 Wochen selbst
vor (http://www.control-center.de > Kontakt&SelfCare > Tarifwechsel).
Sie werden dann zum nächsten Abrechnungszeitraum automatisch auf diesen
Tarif umgestellt.

2. Versprochen ist versprochen

Wenn Sie sich bei Ihrer Bestellung für die 1&1 DSL-Initiative
entschieden hatten (d. h.: 3 Monate umsonst surfen), so gelten die "3
Monate kostenlos" auch für die neuen Private-und Business Tarife. Ihr
Vorteil: Während dieser 3 Monate zahlen Sie keine Grundgebühr und keine
Kosten für das Übertragungsvolumen!

Bei weiteren Fragen wenden Sie sich bitte unter 0180/5001374
(24PF./Min.) an die Mitarbeiter unseres Vertragskundenservice. "


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[2.2.1.2.2.1.2.1] jtsn antwortet auf physicus
28.11.2001 22:14
Benutzer physicus schrieb:
Vorsorglich sollten wir daher den Änderungen der AGB's widersprechen.

1.3 ist vermutlich unwirksam, da die Form der Kenntnisnahme nicht zumutbar ist.

jtsn: Vielen Dank für das Einstellen der 1&1 AGB's. An welchem Tag genau hast Du die AGB's abgespeichert, die Du unter http://jtsn.de/1u1agb.html veröffentlicht hast? Dieser Punkt ist sehr wichtig, da ich mich ggf. mit 1&1 auseinandersetzen werde.

Ich habe das auch vor. Ich habe die AGB am 3.11. (einen Tag nach Vertragsabschluß) so aus dem Control-Center abgespeichert und ausgedruckt. Soweit ich erkennen kann, stehen sie in dieser Form immer noch drin. Die Leistungsbeschreibung sowie die Preisliste habe ich ebenfalls auf Platte. Soweit mir bekannt ist, hat Eins und eins die AGB ebenfalls amtlich veröffentlich lassen.

1&1 hat mir soeben meinen 12-Monats-Vertrag per Email gekündigt:

Die E-Mail habe ich auch gerade bekommen. Sowas ist natürlich nicht rechtswirksam, selbst in den AGB von Eins und eins steht etwas anderes drin (Schriftform). Daher in keinem Fall auf diese E-Mail reagieren.

Noch einen Punkt zu den AGB von Eins und eins. An der Gesamtwirksamkeit dieser AGB läßt sich zweifeln, da

1. Die Datumsangabe fehlt.
2. Es mehrere "AGB" gibt, die sich geringfügig unterscheiden
3. Auf der Rückseite des Willkommen-Schreibens sind nochmal AGB.
4. Bei Online-Bestellungen muß die AGB angezeigt werden und darf nicht zu lang sein, um wirksamer Vertragsbestandteil zu werden (Beispiel: http://www.mitsumishop.de/agb.htm).

Alles in allem bewegt sich Eins und eins auf sehr dünnem Eis. Leider lassen sich viele diese Geschäftsgebahren gefallen oder spielen noch Hobbyjuristen für Eins und eins.

ciao, jtsn
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[2.2.1.2.2.1.2.1.1] Nachtrag zu Punkt 1.3
jtsn antwortet auf jtsn
28.11.2001 22:18
Wenn die Zumutbarkeit der Form der Kenntnisnahme der AGB festgestellt wird (Veröffentlichung auf Webseite), läuft die 14tägige Frist des Widerspruchs ab dem Zeitpunkt, ab dem man die Änderung das erste Mal auf der Internetseite gelesen hat.

Das heimliche Einstellen von Änderung durch Eins und eins bewirkt keine Widerspruchsfrist.

ciao, jtsn
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[2.2.1.3] drtutz antwortet auf niknuk
28.11.2001 13:35
Benutzer niknuk schrieb:

bei mir steht in genau diesem Abschnitt das Kündigungsdatum drin, und zwar in der Form "...wir werden Ihren Vertrag zum 15.1.2002 vorsorglich in den günstigeren Private-Tarif umstellen." Dieses Datum ist, zumindest in meinem Fall, absolut fristgerecht (im Oktober 2001 galt noch die 3-monatige Kündigungsfrist). Es würde mich interessieren, ob Sie einen 12-Monats-Vertrag abgeschlossen haben und das Schreiben deshalb von meinem abweicht.

Hallo Michael!

Es ist zu vermuten, dass diese Abweichung genau auf diese Tatsache zurückzuführen ist, da der Abschluss meines Vertrags mit einer Mindestvertragslaufzeit von zwölf Monaten tatsächlich erst Mitte November erfolgte.

Ich darf in diesem Zusammenhang noch auf §3, Abs. 6 der AGB (über das ControlCenter abrufbar) hinweisen:
"1&1 ist berechtigt, die Preise jederzeit zu erhöhen. Die Änderung wird sechs Wochen nach Zugang der entsprechenden Änderungsmitteilung beim Kunden wirksam. Die Preise sind Festpreise. (...)"

Angenommen, dass dies rechtlich zulässig wäre, dürfte dementsprechend die Umstellung seitens 1&1 erst sechs Wochen nach Zugang der Mitteilung über die Änderung erfolgen. Laut ControlCenter ist jedoch diese bereits vollzogen worden! Allerdings ist auch zu beachten, dass 1&1 während der ersten drei Monate weiterhin keine Kosten für das Übertragungsvolumen berechnet. Die vorzeitige Umstellung wird damit allerdings trotzdem noch nicht rechtfertigt.

Sollte die o.g. Klausel rechtmäßig sein, verstößt 1&1 m.E. nicht gegen den Vertrag, denn es werden ja "nur" die Preise erhöht (nicht gekündigt).

Man sollte auch u. a. genau auf die Formulierung des Kündigungsschreibens von 1&1 achten. Während bei Ihnen offensichtlich von einer Umstellung(!) gesprochen wird, heißt es in an mich gerichtetem Schreiben: „(…) kündigen wir Ihren alten (…) Vertrag! Wir werden Sie deshalb vorsorglich in den günstigen Private-Tarif einordnen(!).“ Dies bedarf jedoch meiner Zustimmung.

Beste Grüße,
drtutz
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[2.2.1.3.1] niknuk antwortet auf drtutz
28.11.2001 14:41
Benutzer drtutz schrieb:

(...)

Man sollte auch u. a. genau auf die Formulierung des Kündigungsschreibens von 1&1 achten. Während bei Ihnen offensichtlich von einer Umstellung(!) gesprochen wird, heißt es in an mich gerichtetem Schreiben: „(…) kündigen wir Ihren alten (…) Vertrag! Wir werden Sie deshalb vorsorglich in den günstigen Private-Tarif einordnen(!).“

Hallo,

der erste Satz steht auch genau so in meinem Anschreiben. Beim 2. Satz ist bei mir tatsächlich von "umstellen" die Rede, nicht von "einordnen".

Generell verstärkt sich bei mir der Eindruck, dass man bei 1&1 entweder sehr dreist ist oder keine sehr fähige Rechtsabteilung besitzt. Ich habe noch nie eine derart schwammige Kundeninformation beim Abschluss eines Internet-Providervertrages erlebt. Dies könnte für 1&1 nach hinten losgehen. Bei mir hat sich 1&1 allerdings an die Vertragsbedingungen gehalten, denn die Mindestvertragslaufzeit wird eingehalten. Dass diese in meinem Fall 3 Monate beträgt, weiß ich allerdings nicht etwa aus meinen Vertragsunterlagen (da steht's nicht drin!), sondern habe es seinerzeit bei der Online-Anmeldung auf der Website gelesen. Da diese Bedingungen recht bald nach meiner Anmeldung geändert wurden (1 bzw. 12 Monate Mindestvertragslaufzeit), habe ich jetzt keinen Zugriff mehr auf diese Klauseln.
Ich möchte allerdings den Anbieter trotzdem nicht wechseln, da ich die Angebote der Mitbewerber nicht attraktiv genug finde. Letzteres vor allem deshalb, weil Konkurrenz-Flatrates für mich entscheidende Features nicht besitzen, allen voran die eigene Domain incl. zugehöriger E-Mail-Adressen. Außerdem dürfte es nur noch eine Frage der Zeit sein, bis die Konkurrenz ihre Angebote auch "überarbeitet". Das große Flatrate-Sterben der letzten Zeit zeigt nämlich, dass solche Angebote alles andere als rentabel sind.
Ich werde versuchen, mit den 5 GB klarzukommen. Für den Preis der BusinessFlat bekomme ich im Private-Tarif sogar 7,3 GB. Sollte das immer noch nicht reichen, so gibt's ja auch noch den Tarif mit unbegrenztem Traffic und 100 Freistunden für EUR 14,90. Erst wenn ich (mittelfristig) Mehrplatzfähigkeit brauche, wäre ich gezwungen, über einen Wechsel nachzudenken.

Gruß

Michael
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[2.2.1.3.1.1] johnnyt antwortet auf niknuk
28.11.2001 15:07
...genau auf Leute wie Dich (Vorteil eigene Domain etc.) hat 1&1 bei der großartig organisierten "Kunden-Einfang-Abzock-Aktion" spekuliert. Verstehe mich jetzt nicht falsch, aber der Verdacht erhärtet sich immer mehr, dass das ganze von 1&1 von vornherein durch lange Hand so geplant und gnadenlos durchgezogen worden ist. Haben ja auf diesem Wege auch so ca 30.000 Kunden mit komplettem Screening (Adresse, Surfverhalten, Alter, etc.) "gewonnen", die jetzt entweder abgezockt werden oder den Anbieter wechseln (was wiederum viele nicht tun werden, aufgrund der von Dir genannten Gründe!). Gehen wir mal davon aus, dass von den 30.000 so ca. 10% der Kündigung widersprechen, den Vertrag kündigen (wobei 1&1 da auch schon vorgesorgt hat, weil der Großteil die Domain für teures Geld bei denen weiterhosten lassen wird und man ja zudem noch die Adressdatensätze verökern kann!) werden, hat 1&1 lockere 27.000 gut kalkulierbare (da 5GB begrenzt) Kunden eingesackt und dazu noch eine Menge kostenlose publicity (durch die allumfassende Berichterstattung über diesen "Narrenstreich") so ganz nebenbei bekommen.

In diesem Sinne, einer der 10%, die sich nicht an der Nase herumführen lassen werden,

Gruss Johnnyt
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[2.2.1.3.1.2] Guido Klose antwortet auf niknuk
28.11.2001 16:05
Benutzer niknuk schrieb:

Ich werde versuchen, mit den 5 GB klarzukommen. Für den Preis der BusinessFlat bekomme ich im Private-Tarif sogar 7,3 GB.

Da kommt mir gerade ein ganz anderer Gedanke: Wenn 1&1 wirklich um eine faire Lösung bemüht war, wie das im Kündigungsschreiben so schön hingestellt wird, warum hat man dann nicht zumindest eine Deckelung eingeführt?

Der (einzige) Tarif hätte dann so ausgesehen: 19,90 Euro pro Monat, 5 GB Übertragungsvolumen inklusive, jedes weitere MB 1 Cent, bei Erreichen von insgesamt 39,90 Euro durch diesen weiteren Traffic keine weitere Erhöhung.

Dass der neue "Private"-Tarif nicht mehrplatzfähig sein soll, macht doch gar keinen Sinn, wenn das Übertragungsvolumen eh beschränkt ist. Das klingt mehr nach Augenwischerei, um die beiden Nutzergruppen plakativer auseinander dividieren zu können. So aber verhärtet sich der Eindruck, dass man Nutzer mit großem Übertragungsvolumen einfach generell abschieben will.
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[2.2.1.4] Keks antwortet auf niknuk
28.11.2001 15:21
Benutzer niknuk schrieb:
Insbesondere stellt sich die Frage, ob ein Vertrag seitens 1&1 gekündigt werden muss, um die Preise zu erhöhen, oder ob eine Preiserhöhung gar keine Vertragskündigung ist, sondern nur eine Änderung der Vertragsbedingungen. Jedem Vertrag (auch den 12-Monats-Verträgen) lagen sicher diese AGB zugrunde. Sollte die o.g. Klausel rechtmäßig sein, verstößt 1&1 m.E.
nicht gegen den Vertrag, denn es werden ja "nur" die Preise erhöht (nicht gekündigt).

Nein, der alte Tarif wird/wurde eingestellt und es wurden zwei neue Tarife eingeführt. 1&1 spricht ja selber von "Kündigung" der alten Flat und Einordnung in einen der neuen Tarife. Daraus folgere ich, dass logischerweise dann auch die Mindestlaufzeit von nur 1 Monat gilt - egal, was man vorher hatte (Gruß an Guido K.), da diese nunmal zu dem neuen Tarif gehört.

Gruß, Keks.
blitztarif.de
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[2.2.1.4.1] Guido Klose antwortet auf Keks
28.11.2001 15:52
Benutzer Keks schrieb:

1&1 spricht ja selber von "Kündigung" der alten Flat und Einordnung in einen der neuen Tarife. Daraus folgere ich, dass logischerweise dann auch die Mindestlaufzeit von nur 1 Monat gilt - egal, was man vorher hatte (Gruß an Guido K.), da diese nunmal zu dem neuen Tarif gehört.

Mein "gesunder Menschenverstand" sagt mir das auch. 1&1 wollte mir
dies auf meine konkrete Anfrage hin bisher aber leider nicht bestätigen.