Aufregung

Immer noch große Diskussionen um DSL-Flatrate von 1&1

1&1 kappt Kunden, die der Umstellung widersprochen haben, die Leitungen
Von Karin Müller

Heute erreichten uns einige Meldungen von aufgebrachten 1&1-Kunden, deren Zugang zum Internet vom Anbieter gekappt worden war. Nach und nach kristallisierte sich heraus, dass die meisten Kunden der Umstellung von der volumenunabhängigen Flatrate für 19,90 Euro auf dem mit 5 GB pro Monat beschränkten DSL-Zugang für 16,90 Euro widersprochen hatten.

Michael Frenzel, Pressesprecher von 1&1, räumte gegenüber teltarif ein, dass diese automatischen Abschaltungen ein Fehler gewesen seien, auch wenn "ein Widerspruch juristisch einer Kündigung" entspricht. Die Fälle, die 1&1 bereits vorliegen, werden spätestens morgen wieder freigeschaltet. Alle anderen Kunden, die von der Abschaltung betroffen sind, können sich bei der Hotline-Nummer 01805/00 13 74 melden. Auch diese werden dann wieder aktiviert.

Herr Frenzel betont in diesem Zusammenhang noch einmal, dass alle betroffenen Kunden nur die Möglichkeit zwischen drei Alternativen haben: Die Umstellung zu akzeptieren, zu kündigen oder den Tarif zu wechseln. Die erneute Freischaltung entbindet die Kunden demzufolge nicht, eine dieser drei Alternativen zu wählen. Wenn keine weitere Reaktion erfolgt, werden die Kunden auf den volumenbegrenzten Tarif umgeschaltet. Bezüglich der Frage, ob die Umstellung überhaupt rechtens sei, nannte uns die Pressestelle ein entsprechendes BGH-Urteil, das die unterschiedliche Fristsetzung zur Kündigung bei den einzelnen Vertragspartnern ausdrücklich erlaube.

Um weitere Missverständnisse zu vermeiden, bittet Herr Frenzel darum, dass im Kündigungsfall klar formuliert wird, auf welche Weise dies geschehen soll, ob die Kündigung also sofort oder per AGB (zum nächsten Abrechnungszeitraum) erfolgen soll. Entscheidet man sich für einen Tarifwechsel, ist darauf zu achten, dass man diesen innerhalb der letzten vier Wochen vor Ablauf der dreimonatigen Grundgebührbefreiung einreicht. Ansonsten kann aus abrechnungstechnischen Gründen die Gutschrift der vollen drei Monate leider nicht gewährleistet werden.

Fraglich ist in diesem Zusammenhang, ob die Rechtsauffassung von 1&1 auch richtig ist und gegebenenfalls vor Gericht Bestand hat. Denn ein einseitiges Recht zur Änderungen der Vertragsbedingungen besteht laut AGB-Gesetz nur unter sehr eingeschränkten Bedingungen. Immerhin erkennt 1&1 aber das Recht zur außerordentlichen Kündigung an.