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Kündigung für 12-Monats-Vertrag


28.11.2001 15:54 - Gestartet von todix
Hallo zusammen,

1&1 hat mir nun gerade die Kündigung für meinen Vertrag mit 12 Monaten Laufzeit per EMail zugeschickt.
Die haben doch glatt die Frechheit mir tatsächlich zum 13.2.2002 zu kündigen. Das entspricht exakt drei Monaten seit meiner ersten Einwahl am 13.11.2001 ...

Intererssant ist auch die Absenderadresse: no.reply@einsundeins.com
Wollen die damit dafür sorgen, dass ein direkter Widerspruch unwirksam ist? :-))

Torsten
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[1] Guido Klose antwortet auf todix
28.11.2001 15:58
Benutzer todix schrieb:

1&1 hat mir nun gerade die Kündigung für meinen Vertrag mit 12 Monaten Laufzeit per EMail zugeschickt.

Kündigung per E-Mail??? - Glaube nicht das dass überhaupt rechtskräftig ist!
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[2] Mikk881 antwortet auf todix
28.11.2001 16:16
ich habe diese E-Mail Kündigung auch erhalten... was soll man machen? Der Kündigung wiedersprechen?
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[2.1] todix antwortet auf Mikk881
28.11.2001 16:35
Benutzer Mikk881 schrieb:
ich habe diese E-Mail Kündigung auch erhalten... was soll man machen? Der Kündigung wiedersprechen?

Also im ersten Schritt werde ich mich mal ganz blöd stellen, und denen in ein paar Wochen mitteilen, dass sie sich wohl vertan haben, da ich ja einen Vertrag mit einer Mindestlaufzeit von 12 Monaten habe, an die sich auch 1&1 zu halten hat. Ob ich sie gleich darauf hinweise, dass ihnen wohl bekannt sein sollte, dass anderslautende Passagen ihrer AGB ohnehin nicht rechtswirksam sind, überlege ich mir bis dahin noch :-)

Genaugenommen bin ich ja noch am Überlegen, wie ich da dann weiter verfahre. Als staatlich geprüfter Dickschädel will ich ja auf meiner Flatrate bestehen. Andererseits komme ich eh nie über diese 5GB raus.
Nur wenn ich erstmal in dem Private-Tarif stecke habe ich auch 1 Monat Kündigungsfrist, und wer sagt mir, dass 1&1 diesen Tarif nicht auch in 3 Monaten auf 19,90 EUR oder höher anhebt?

Torsten
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[2.1.1] DaKek antwortet auf todix
28.11.2001 19:53
Benutzer todix schrieb:
Benutzer Mikk881 schrieb:
ich habe diese E-Mail Kündigung auch erhalten... was soll man machen? Der Kündigung wiedersprechen?

Also im ersten Schritt werde ich mich mal ganz blöd stellen, und denen in ein paar Wochen mitteilen, dass sie sich wohl vertan haben, da ich ja einen Vertrag mit einer Mindestlaufzeit von 12 Monaten habe, an die sich auch 1&1 zu halten hat. Ob ich sie gleich darauf hinweise, dass ihnen wohl bekannt sein sollte, dass anderslautende Passagen ihrer AGB ohnehin nicht rechtswirksam sind, überlege ich mir bis dahin noch :-)

Genaugenommen bin ich ja noch am Überlegen, wie ich da dann weiter verfahre. Als staatlich geprüfter Dickschädel will ich ja auf meiner Flatrate bestehen. Andererseits komme ich eh nie über diese 5GB raus.
Nur wenn ich erstmal in dem Private-Tarif stecke habe ich auch 1 Monat Kündigungsfrist, und wer sagt mir, dass 1&1 diesen Tarif nicht auch in 3 Monaten auf 19,90 EUR oder höher anhebt?

Torsten

hi,

habe ebenfalls diese e-mail erhalten.
da ich in den ersten drei Tagen bereits einen Traffic von über fünf GB habe (wundere mich selbst darüber), bin ich mit der Umstellung natürlich auch nicht einverstanden.
Die aktuellen AGB von 1&1 besagen eindeutig, dass sie uns kündigen können. Allerdings sind diese AGB geändert worden, d.h. dass wir alle bei unserem Vertragsabschluss (wie diese übrigens auch heute noch im Control Center stehen) eine andere Fassung hatten, in der die Klausel, dass 1&1 uns kündigen darf noch nicht drinstand.
Dies eröffnet die Möglichkeit, den Änderungen der AGB innerhalb von vier Wochen (am besten per Einschreiben) zu widersprechen, und dadurch wenigstens die 12 Monate im alten Tarif behalten zu können Hier im Forum hat schon jemand ein entsprechendes Schreiben verfasst, geht einfach mal auf die Suche.

Gruß DaKek
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[2.1.1.1] andreas-online antwortet auf DaKek
28.11.2001 21:01
Wie bereits 2 Beiträge zuvor von mir geschrieben, gelten ausschliesslich die amtlich veröffentlichten AGB von 1&1. Zudem sollte jeder sich mal anschauen:
"Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Verträge zwischen 1&1 und ihren Kunden, durch die der Kunde berechtigt wird, den 1&1 Internet-Zugang zu nutzen. Diese Geschäftsbedingungen gelten jedoch nicht für den Tarif 1&1 Internet.pc. Ebenfalls ausgenommen sind alle weiteren Tarife des 1&1 Internet-Zugangs, sofern für diese eigene Geschäftsbedingungen existieren."

Daher gelten die AGB
"Allgemeine Geschäftsbedingungen der 1&1 Internet-Zugänge", die im Amtsblatt der Regulierungsbehörde am 14.11.2001 (22/2001)veröffentlich wurden.

Derzeit ist mir nicht bekannt, welchen Wortlaut diese AGB haben.
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[2.1.1.2] Keks antwortet auf DaKek
28.11.2001 22:32
Benutzer DaKek schrieb:
Die aktuellen AGB von 1&1 besagen eindeutig, dass sie uns kündigen können. Allerdings sind diese AGB geändert worden, d.h. dass wir alle bei unserem Vertragsabschluss (wie diese übrigens auch heute noch im Control Center stehen) eine andere Fassung hatten, in der die Klausel, dass 1&1 uns kündigen darf noch nicht drinstand.

Der neue Absatz mit der 4-wöchigen Kündigungsfrist kann aber auch eine Mindestlaufzeit nicht aushebeln. Wenn eine vereinbart wurde, gilt diese für beide Seiten!

Gruß, Keks.
blitztarif.de