anders

1&1: Vorübergehend veraltete AGB im Control-Center

Was wie eine kurzfristige Änderung aussah, war in Wirklichkeit ein technischer Fehler
Von

Die letzten Freitag von teltarif.de gemeldete Umstellung der Allgemeinen Geschäftsbedingungen bei 1&1 stellt sich im Nachhinein als technischer Fehler heraus. Am 6. Dezember, und möglicherweise auch an anderen Tagen, waren im nur für DSL-Kunden zugänglichen Bereich (Control Center) der 1&1-Internetseiten veraltete AGB abrufbar gewesen. Der Fehler wurde am 7. Dezember behoben, woraufhin diverse Kunden gegen den AGB-Wechsel protestierten.

Tatsächlich wurden die AGB von 1&1 bereits am 01.10.2001 geändert. Die neue Form ist auch am 14. November 2001 im Amtsblatt der Regulierungsbehörde veröffentlicht worden, welches uns vorliegt.

Das Control Center mit den veralteten AGB ist für Neukunden nach den Angaben von 1&1 nicht einsehbar. Theoretisch möglich ist es aber, dass ein Altkunde zum Beispiel bei einer Tarifänderung (wie Umstieg von 100 Freistunden auf "Full Flat") die AGB sich im Control Center anschaute und dabei die alten AGB zu Gesicht bekam.

Auf der Homepage selber waren nach Auskunft von 1&1 hingegen ständig die richtigen AGB zu sehen. Für Kunden, die direkt die DSL-Flatrate bestellt haben, sind diese AGB damit gültig vereinbart worden. Darin behält sich 1&1 das Recht vor, den Vertrag mit einer Frist von vier Wochen einseitig zu kündigen. Eine solche Kündigung hat 1&1 vor kurzem vorgenommen, als sie Kunden der DSL-Flatrate schriftlich darüber informierten, dass diese auf einen zwar etwas günstigeren, dafür aber volumenbeschränkten Tarif umgestellt wurden.

Diese Umstellung stieß bei einigen Nutzern auf Ärger. 1&1 berichtet von 22 Fällen, die beim Service-Center aufliefen. Laut Aussage von 1&1 habe man sich aber in den meisten dieser Fälle zwischenzeitlich gütlich geeinigt.