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nein nein nein neeeeeeeein


30.09.2015 11:58 - Gestartet von LtotheH
ein Gesetzt zur Abschaffung des Routerzwangs das die Kabelanbieter außen vor lässt? Mal ganz ehrlich es sind doch gerade die Kabelanbieter bei denen es diese Problematik gibt. Da kann man das Gesetz gleich in die Tonne kloppen.
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[1] IMHO antwortet auf LtotheH
30.09.2015 12:16

einmal geändert am 30.09.2015 12:27
Benutzer LtotheH schrieb:
ein Gesetzt zur Abschaffung des Routerzwangs das die Kabelanbieter außen vor lässt? Mal ganz ehrlich es sind doch gerade die Kabelanbieter bei denen es diese Problematik gibt. Da kann man das Gesetz gleich in die Tonne kloppen.

Och, verbissen würde ich das nicht sehen wollen. Sollen Sie doch in erster Runde Call-by-Cyll-Zwang für Kabelnetzbetreiber einführen, weil die Kabelnetzbetreiber behaupten, der Routerzwang sei nicht aufhebbar.
Plötzlich geht es dann. Es geht nicht darum sich phantasielos das zu wünschen, was man gerne hätte. Ein bisschen strategisch Denken, wo es den Kabelnetzbetreibern weh tut, aus welcher Ecke ihr Widerstand tatsächlich kommt, und schon kann man sich einigen.

Freilich hilft CbC nicht gegen die schlechte Sicherheitswartung der Kabelnetzbetreiber. Die Kabelnetzbetreiber sind es ja selbst, die bekannte Sicherheitslücken ihrer Endgeräte offen lassen, weil es Geld kostet, sie abzustellen. Stück um Stück muss man dann eben die Haftungsprivilegien der Kabelnetzbetreiber abschaffen. Wenn die Original-WLAN-Router der Kabelnetzbetreiber Sicherheitslücken offenlassen und "fremde User" reinlassen, sollen die Kabelnetzbetreiber sich mit der Urheberrechtsmafia streiten, nicht der Anschlussbezahler, der ein minderwertig gewarteten Zwangsrouter bekommen hat. Auch dann werden die Kabelnetzbetreiber plötzlich flink werden.

Freie Routerwahl klingt griffig, ist aber zu kurz gedacht. So phantasielos sind die BWLer nicht, dass sie tatenlos zuschauen, wie ihnen die Umsatzrendite durch fehlende Wucherabrechnungen halbiert werden. (19ct/Min zum deutschen Mobilfunk und kein CbC ist einfach nur noch Wucher, auch wenn es keine juristisch definierte Notlage ist, die da ausgenutzt wird.) Mit einer gewissen Gegenwehr muss man rechnen.

Wenn die Kabelnetzbetreiber ihre Router nicht freigeben wollen, müssen sie Call-by-Call anbieten und müssen sie für Urheberrechtsverstöße haften. Sie sind Telefonieanbieter mit Monopolcharkter, ganz ähnlich wie es die Telekom im Teilnehmeranschlussletungsnetz ist. - Die Telekom muss CbC anbieten, die Kabelnetzbetreiber auch - basta. Wer für die Wartung des Routers zuständig ist muss ihn auch verantwortlich warten. Kein Haftungsprivileg für WLAN-Zwangsrouter-Anbieter.

Wetten, wenn man diese Drohung ernst meint, tut sich was? Plötzlich wollen dann die Urheberrechtsverletzer die schlecht gewarteten Router :) und die Contentindustrie ist dann gegen Zwangsrouter.
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[2] EpsilonAlpha antwortet auf LtotheH
01.10.2015 07:46

einmal geändert am 01.10.2015 07:47
Benutzer LtotheH schrieb:
ein Gesetzt zur Abschaffung des Routerzwangs das die Kabelanbieter außen vor lässt? Mal ganz ehrlich es sind doch gerade die Kabelanbieter bei denen es diese Problematik gibt. Da kann man das Gesetz gleich in die Tonne kloppen.

Genau meine Worte, gerade die sind die die man damit erwischen will. Ein normaler DSL-Provider wird es bei der Konkurrenz nicht wagen mir Vorschriften zu machen sonst gehe ich zu jemand anderem.

Aber die Kabelnetz-Betreiber sind die ersten die keiner reguliert in Sachen Bandbreiten-Begrenzung und Router-Zwang!