Sind Verträge über 24 Monate überhaupt erlaubt? Beim Mobilfunk will man doch die Anbieter demnächst auch zwingen, zusätzlich 12-Monats-Verträge anzubieten, wie ich hörte
Früher war es durchaus erlaubt (insbesondere unter Kaufleuten), die erste Vertragslaufzeit auf über 2 Jahre festzusetzen. (Ich kannte Beratungsverträge, die über 3 Jahre liefen und dann je um 1 Jahr verlängert wurden.)
Die erste Vertragslaufzeit ist bei Verbrauchern auf maximal 2 Jahre festgelegt, wenn es sich um einen Vertrag über regelmäßige Dienstleistungen handelt.
§ 309 BGB (Klauselverbote ohne Wertungsmöglichkeit), Nr. 9a