Benutzer Leiter Kundenverarsche³ schrieb:
Benutzer garfield schrieb:
Richtiger Hinweis (BGB § 309, 9.).
Nein, eigentlich nicht. Der Hinweis ist falsch. Im BGB selbst muss überhaupt nichts geändert werden. Seit Jahrhunderten gilt in der römisch-germanischen Rechtstradition; lex specialis vor lex generalis!
Außerdem wäre das ästhetisch äußerst unschön an der Stelle. Die haben das letzte Jahrzehnt über im BGB schon genug Flickenschusterei betrieben. Nein, nein... das sollen die ruhig ins TKG oder sonst wo reinkrickeln, denn da gehört es auch hin.
Dann wäre es immer noch ein Widerspruch zum o.g. Paragraphen, so wie er momentan formuliert ist. Dein genannter Grundsatz gilt für die Konkretisierung speziellerer Fälle in einem anderen Gesetz, deckt aber kaum einen Widerspruch des einen zum anderen ab, würde ich meinen.
Wenn der § 309 lauten würde: "Ausnahmen regelt das Gesetz XYZ", dann ja, aber dazu muss der Paragraph eben auch geändert werden.
Aber das schaffen die schon.
Wo ein Wille ist, ist auch ein Weg. Gesetzgeberisch ist dies Minivorhaben für sich genommen ohnehin trivial. Aber das wird wohl eher in einem Paket mit anderen Regelungen (Netzneutralität, Routerzwang etc.) kommen, damit die Herrschaften zu Berlin nur eine Sammelabnickung machen müssen.
Ja, so würde das wohl kommen.
Grundsätzlich halte ich dieses Vorhaben für gut. Auch der angepeilte Zeitrahmen. 4 Jahre sind wohl optimal. Dass schafft für den Netzinvestor einen hinreichenden Planungs- und Kalkulationshorizont.
Ich verstehe und akzeptiere die gewünschte Sicherheit des Netzinvestors. Mein vorheriger Beitrag zeigt aber auf etwas ironisch formulierte Weise, dass dazu eigentlich keine längeren Laufzeiten nötig wären.
Bisher war es schon etwas bitter. Einer (meist die DTAG) baut für teuer Geld aus und schon ein Jahr später stehen dann die Aasgeier der Konkurrenz vor den Haustüren der Kunden mit bunten Prospektchen und Lockvogelangeboten...
Das lässt sich mit zeitlichen Grenzen regeln, WANN die DTAG die Zugänge für Konkurrenten öffnen muss - und wird doch wohl auch schon so gemacht. Dazu muss man nicht den Endkunden knebeln.