Benutzer peso schrieb:
Benutzer Mobilfunk-Experte schrieb:
Der Richter hatte nicht zu beurteilten, was für den Mieter gut oder wünschenswert wäre, sondern ab wann sein Grundrecht auf Informationsfreiheit verletzt ist.
Vor dem Gesetz sind alle gleich.
Das Bundesverfassungsgesicht sagt, wesentlich Gleiches ist gleich und wesentlich Ungleiches ungleich zu behandeln.
Nur unsere ausländischen Mitbürger sind gleicher.
Ihnen wird zugestanden, dass sie ein besonderes Informationsbedürfnis über ihr Heimatland haben.
Es ist nicht einsehbar, dass ein Migrant, der seinen Lebensmittelpunkt nach Deutschland verlegt, besser behandelt wird, als ein "Deutscher".
Auch ein Deutscher, der nachvollziehbar besondere Informationsbedürfnisse hat, kann sich in gleicher Weise auf das Grundrecht auf Informationsfreiheit berufen.
Immerhin führt das zu einer nicht unerheblichen Mehrbelastung für den Normalbürger. Er muss den Kabelanschluss bezahlen und der Migrant bekommt alle Programme kostenlos.
In vielen Wohnanlagen zahlt der Migrant per Betriebskostenumlage trotzdem seinen Anteil an Kabelanschluss oder Gemeinschaftsantenne. Wo das nicht passiert, wird auch nicht der Normalbürger mehr belastet, sondern allenfalls der Migrant weniger. Wenn wir das mal als Ungerechtigkeit gelten lassen, was sollte deiner Meinung nach dagegen unternommen werden?