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Unmöglich!


30.07.2013 09:44 - Gestartet von vobe
Ob der zuständige Richter es einmal versucht hat, z.B. in Spanien, dieselbe Vielfalt und Qualität (!) an heimatlichen, deutschen Programmen via Internet zu empfangen wie sie auf Astra angeboten werden?
Meiner Meinung nach sollten Vermieter lieber versuchen die Anzahl an Schüsseln durch den Einsatz von Multi-LNBs/Schaltern zu reduzieren!
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[1] Mobilfunk-Experte antwortet auf vobe
30.07.2013 10:21
Benutzer vobe schrieb:

Ob der zuständige Richter es einmal versucht hat, z.B. in Spanien, dieselbe Vielfalt und Qualität (!) an heimatlichen, deutschen Programmen via Internet zu empfangen wie sie auf Astra angeboten werden?

Darum ging es gar nicht. Der Richter hatte nicht zu beurteilten, was für den Mieter gut oder wünschenswert wäre, sondern ab wann sein Grundrecht auf Informationsfreiheit verletzt ist.
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[1.1] peso antwortet auf Mobilfunk-Experte
30.07.2013 11:45
Benutzer Mobilfunk-Experte schrieb:

Darum ging es gar nicht. Der Richter hatte nicht zu beurteilten, was für den Mieter gut oder wünschenswert wäre, sondern ab wann sein Grundrecht auf Informationsfreiheit verletzt ist.

Vor dem Gesetz sind alle gleich. Nur unsere ausländischen Mitbürger sind gleicher. Es ist nicht einsehbar, dass ein Migrant, der seinen Lebensmittelpunkt nach Deutschland verlegt, besser behandelt wird, als ein "Deutscher". Immerhin führt das zu einer nicht unerheblichen Mehrbelastung für den Normalbürger. Er muss den Kabelanschluss bezahlen und der Migrant bekommt alle Programme kostenlos.

peso
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[1.1.1] spunk_ antwortet auf peso
30.07.2013 12:25
Benutzer peso schrieb:

Mitbürger sind gleicher. Es ist nicht einsehbar, dass ein Migrant, der seinen Lebensmittelpunkt nach Deutschland verlegt, besser behandelt wird, als ein "Deutscher". Immerhin führt das


das führt sofort zu einer Klagemöglichkeit nach dem Gleichbehandlungsgesetz. niemand darf aufgrund seiner Nationalität (also aufgrund der Tatsache kein Ausländer zu sein) benachteiligt werden.

wie ist der Fall denn bei den empfehlungen nicht zu parken - konkret also die empfehlung an Männer nicht an als Frauenparkplatz gekennzeichneten Plätzen zu parken. gibt es Fälle die gegen eine ordnungswidrigkeit auf basis dieses Gesetzes klagen?
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[1.1.1.1] peso antwortet auf spunk_
30.07.2013 12:35
Benutzer spunk_ schrieb:

das führt sofort zu einer Klagemöglichkeit nach dem Gleichbehandlungsgesetz. niemand darf aufgrund seiner Nationalität (also aufgrund der Tatsache kein Ausländer zu sein) benachteiligt werden.

Interessante Feststellung, aber wo steht das genau (außer im GG).


wie ist der Fall denn bei den empfehlungen nicht zu parken - konkret also die empfehlung an Männer nicht an als Frauenparkplatz gekennzeichneten Plätzen zu parken. gibt es Fälle die gegen eine ordnungswidrigkeit auf basis dieses Gesetzes klagen?
Das Parken auf Frauenparkplätzen ist keine Ordnungwidrigkeit. Es ist eine Empfehlung. Soweit mir bekannt, gibt aber dazu noch einige andere Varianten von "Hinweisen". Solange diese auf Privatgrund stehen, ist es egal. Im öffentlichen Verkehrsraum dürfen nur amtliche Schilder stehen. Die Anbringung etc. privater Schilder oder mit "Verwechselungsschildern" ist verboten.

peso
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[1.1.1.1.1] vobe antwortet auf peso
30.07.2013 12:55
Hmmm,

ist schon interessant, welche Wendung eine Diskussion so nehmen kann... Natürlich finde ich auch, dass es einem Mitbürger mit deutscher Staatsbürgerschaft ebenso zusteht, alle Programme in guter Qualität z.B. über Astra zu empfangen!
Die Diskussion über Parkplätze scheint mir hier recht unpassend...
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[1.1.1.1.2] spunk_ antwortet auf peso
30.07.2013 13:47
Benutzer peso schrieb:

Nationalität (also aufgrund der Tatsache kein Ausländer zu sein) benachteiligt werden.

Interessante Feststellung, aber wo steht das genau (außer im GG).

http://www.allgemeines-gleichbehandlungsgesetz.de/index.php?option=com_content&view=category&layout=blog&id=44&Itemid=71

Rasse bzw. ethnische Herkunft.


Das Parken auf Frauenparkplätzen ist keine Ordnungwidrigkeit. Es ist eine Empfehlung. Soweit mir bekannt, gibt aber dazu noch


eben: Empfehlung.

aber gabs dahingehend schonmal eine Klage (bzw. gegenklage)?

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[1.1.2] Mobilfunk-Experte antwortet auf peso
30.07.2013 13:09
Benutzer peso schrieb:

Benutzer Mobilfunk-Experte schrieb:

Der Richter hatte nicht zu beurteilten, was für den Mieter gut oder wünschenswert wäre, sondern ab wann sein Grundrecht auf Informationsfreiheit verletzt ist.

Vor dem Gesetz sind alle gleich.

Das Bundesverfassungsgesicht sagt, wesentlich Gleiches ist gleich und wesentlich Ungleiches ungleich zu behandeln.

Nur unsere ausländischen Mitbürger sind gleicher.

Ihnen wird zugestanden, dass sie ein besonderes Informationsbedürfnis über ihr Heimatland haben.

Es ist nicht einsehbar, dass ein Migrant, der seinen Lebensmittelpunkt nach Deutschland verlegt, besser behandelt wird, als ein "Deutscher".

Auch ein Deutscher, der nachvollziehbar besondere Informationsbedürfnisse hat, kann sich in gleicher Weise auf das Grundrecht auf Informationsfreiheit berufen.

Immerhin führt das zu einer nicht unerheblichen Mehrbelastung für den Normalbürger. Er muss den Kabelanschluss bezahlen und der Migrant bekommt alle Programme kostenlos.

In vielen Wohnanlagen zahlt der Migrant per Betriebskostenumlage trotzdem seinen Anteil an Kabelanschluss oder Gemeinschaftsantenne. Wo das nicht passiert, wird auch nicht der Normalbürger mehr belastet, sondern allenfalls der Migrant weniger. Wenn wir das mal als Ungerechtigkeit gelten lassen, was sollte deiner Meinung nach dagegen unternommen werden?
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[1.1.2.1] peso antwortet auf Mobilfunk-Experte
30.07.2013 15:05
Benutzer Mobilfunk-Experte schrieb:

In vielen Wohnanlagen zahlt der Migrant per Betriebskostenumlage trotzdem seinen Anteil an Kabelanschluss oder Gemeinschaftsantenne. Wo das nicht passiert, wird auch nicht der Normalbürger mehr belastet, sondern allenfalls der Migrant weniger. Wenn wir das mal als Ungerechtigkeit gelten lassen, was sollte deiner Meinung nach dagegen unternommen werden?

So gesehen, gebe ich Dir Recht. Ich finde aber, im Rahmen der Gleichberechtigung, sollte dann auch jeder "Deutsche" das grundsätzliche "Schüsselrecht" haben. Wieso muss denn der "Deutsche" sein besonderes Informationsbedürfnis nachweisen? Es gibt z.B. Regionalsender, die nicht ins Kabel eingespeist werden.

peso
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[1.1.2.2] Ali.As antwortet auf Mobilfunk-Experte
03.08.2013 14:18
Benutzer Mobilfunk-Experte schrieb:


Vielen Dank für diesen
https://www.teltarif.de/forum/s51960/1-7.html
und diesen
https://www.teltarif.de/forum/s51960/6-2.html
Beitrag,

die sich beide überaus wohltuend abheben
von der dumpfen, kackbraunen Brühe :-( in so manch anderen Beiträgen hier
(https://www.teltarif.de/forum/s51960/1-3.html
https://www.teltarif.de/forum/s51960/5-1.html
https://www.teltarif.de/forum/s51960/5-3.html).

_______________­__________­__________­_______________
Dieser Beitrag antwortet auf:
https://www.teltarif.de/forum/s51960/1-7.html
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[2] Zeitgemäßes Urteil ( RE: Unmöglich! )
spandauer antwortet auf vobe
30.07.2013 13:11

2x geändert, zuletzt am 30.07.2013 13:15
Benutzer vobe schrieb:

Meiner Meinung nach sollten Vermieter lieber versuchen die Anzahl an Schüsseln durch den Einsatz von Multi-LNBs/Schaltern zu reduzieren!

Das tun sie ja. Allerdings gibt es dann ja sicher Streit bezüglich der Kapazitäten des Switches, Auswahl der Satelliten oder ähnlichen. Deshalb gab es ja bislang immer den Ausweg über die eigene Schüssel.

Ein Streit wie in diesem Fall kommt ja nur dann auf, wenn mit Mieter und Vermieter zwei Sturköpfe aufeinandertreffen. In den allermeisten Fällen kommt es ja wohl zu gütlichen Einigungen - sonst hätte das Urteil nicht zwei Jahre bis zur Erwähung auf Teltarif gebraucht. So ähnlich beschrieb es ja auch Mikiscom in seinem Kommentar zu diesem Beitrag: https://www.teltarif.de/forum/s51960/2-1.html

Ich kann dieses spezifische Urteil allerdings ganz gut aus persönlicher Erfahrung nachvollziehen. Ich habe selber einen Migrationshintergrund und wohne in einem Haus, welches sowohl eine Satellitenschüssel wie auch Kabelanschluss hat. Und worüber bekomme ich meine Informationen? Terrestrisches TV und Internet-Streaming.

Daher verstehe ich, dass das Gericht zu der Bewertung kam, dass dem Kläger die InformationsFREIHEIT nicht dadurch genommen wurde, dass er keine Schüssel am Haus installieren durfte. Der technische Fortschritt hat hier einfach genug Alternativen geliefert. Dem muss eben auch ein Gericht Rechnung tragen, wenn es eine Güterabwägung vorzunehmen hat. Die wird nie absolut für jede Zeit gelten können - aber eben für den Zeitpunkt der Entscheidung.

Man darf auch nicht vergessen, dass der Mieter ja die Freiheit der Wahl seines Wohnortes hat. Bis auf einen ganz kleinen Teil der Bevölkerung kann er sich frei aussuchen, was ihm wichtiger ist - TV über Satellit oder dieser spezielle Wohnort. Und wenn dann das TV-Programm gewinnt, dann kann er sich eben eine Wohnung oder ein Haus suchen, in dem er das Dach oder eine gedämmte Außenwand dafür anbohren darf.
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[2.1] peso antwortet auf spandauer
30.07.2013 15:08
Benutzer spandauer schrieb:

**viel Interessantes geschrieben**

Man sollte hier aber die Interessen des Vermieters sehr hoch ansetzen. Wenn ich in ein Haus mit zig Balkonschüsseln sehe, betrachte ich den Wohnwert als gering.

peso
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[2.1.1] mikiscom antwortet auf peso
31.07.2013 07:19
Benutzer peso schrieb:

Man sollte hier aber die Interessen des Vermieters sehr hoch ansetzen. Wenn ich in ein Haus mit zig Balkonschüsseln sehe, betrachte ich den Wohnwert als gering.

Dann dürftest Du aber wohl meistens so Häuser gesehen haben, wo die Schüsseln vom Aussehen her so hängen, als ob sie kurz vorm runterfallen wären, Kabel wild über 3 Etagen am Haus entlang gehen und das Haus sonst auch nicht besonders gepflegt aussieht.
Zugegeben, habe ich auch schon gesehen und ähnliches gedacht.

Man kann die Antennen und Kabel aber auch ordentlich installieren wenn man sich denn Mühe gibt. Oder eben die Gemeinschaftsantenne mit z. B. 3 LNBs und ausreichend vielen Anschlüssen am Multi-Switch.
Wegen der Verkabelung gibt es zur Not ja auch noch die Unicable-Lösung.