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Wer keinen computer hat . . . kann den auch kaufen genau wie ein Fernsehgerät


30.07.2013 15:36 - Gestartet von chickolino
Wer als Ausländer unbedingt sein Heimatprogramm empfangen will kann ja auch in seiner Heimat bleiben - dort sollte der Empfang auch gewährleistet sein !

... und nunja, die Aussage im Artikel das es zahlreiche ausländische Familien gibt die keinen Computer haben ist ja toll.

Wer in den Laden gehen kann und ein Fernsehgerät und eine Satelittenschüssel kaufen kann um das heimatliche Fernsehprogramm empfangen zu können, der kann auch genausogut im Laden eine PC kaufen und eine Intenetleitung bestellen.

Das man keinen PC hat, kann kein Grund sein die Parabolantenne zu erlauben. Sofern der Wohnungsmieter grundsätzlich die Möglichkeit hat einen Internetanschluss zu buchen mit dem er IP-TV schauen kann.

Tja, und da es dem Gesetz nach um Informationsplichten geht (da reciht eigentlich schon der "geschriebene Text im Internet aus) und nicht etwa um den Ball beim Kricket-Sport genau zu sehen oder den Heimischen Bolly-Wood-Streifen ruckelfrei zu sehen, muss auch ein "verwackeltes" oder "ruckelndes" Bild in Kauf genommen werden.

Wer als Ausländer nach Deutschland kommt muss sich eben an das Gesetz halten was in Deutschland gilt und hier gibt es kein Anrecht auf Ausländisches Fernsehprogramm.

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[1] kommissbrot antwortet auf chickolino
30.07.2013 19:42
Benutzer chickolino schrieb:
Wer als Ausländer unbedingt sein Heimatprogramm empfangen will kann ja auch in seiner Heimat bleiben - dort sollte der Empfang auch gewährleistet sein !



Dem ist nichts hinzuzufügen .
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[2] Zündi antwortet auf chickolino
30.07.2013 21:31
Benutzer chickolino schrieb:

Tja, und da es dem Gesetz nach um Informationsplichten geht (da reciht eigentlich schon der "geschriebene Text im Internet aus) und nicht etwa um den Ball beim Kricket-Sport genau zu sehen oder den Heimischen Bolly-Wood-Streifen ruckelfrei zu sehen, muss auch ein "verwackeltes" oder "ruckelndes" Bild in Kauf genommen werden.

Das Problem bei dem Urteil ist nur, das es genauso gut gegen Deutsche angewendet werden kann, die zwar einen Internetanschluss haben, aber keinen Kabelanschluss. Bisher konnte man nämlich auf sein Recht auf Informationsfreiheit pochen und eine Satschüssel montieren. Was aber, wenn der Vermieter in Zukunft sagt: Satschüssel? Nöö, kannst doch über Zattoo alle ÖR anschauen und das reicht ja aus, um informiert zu sein. Pro 7 oder RTL braucht man ja nicht, da nur seichte Unterhaltung.
Könnte durchaus passieren.
Es wäre besser, es gäbe ein gesetzliches Recht auf Sat-Empfang, egal ob Deutscher oder Ausländer und egal, ob ein Internet-Anschluss und/oder Kabel vorhanden ist.
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[2.1] mikiscom antwortet auf Zündi
31.07.2013 07:37
Benutzer Zündi schrieb:

Es wäre besser, es gäbe ein gesetzliches Recht auf Sat-Empfang, egal ob Deutscher oder Ausländer und egal, ob ein Internet-Anschluss und/oder Kabel vorhanden ist.

Entweder so, oder die Leute sind bereit umzuziehen und die Vermieter die keine Sat-Genehmigung erteilen, erhalten zunehmend leerstehende Wohnungen. Dann würde sich das Thema mit der Zeit von alleine erledigen.
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[3] mikiscom antwortet auf chickolino
31.07.2013 07:34
Benutzer chickolino schrieb:

Wer in den Laden gehen kann und ein Fernsehgerät und eine Satelittenschüssel kaufen kann um das heimatliche Fernsehprogramm empfangen zu können, der kann auch genausogut im Laden eine PC kaufen und eine Intenetleitung bestellen.

Es gibt aber auch Deutsche, die ihr Geld nicht zum Fenster rauswerfen wollen. Antenne kostet nur einmal, IP-TV JEDEN MONAT! Und auch wer Internet hat, kann zwar eine 3 GB-Option (15 Euro) haben, kann aber damit nicht automatisch IP-TV gucken. Denn das kostet mehr!

Das man keinen PC hat, kann kein Grund sein die Parabolantenne zu erlauben. Sofern der Wohnungsmieter grundsätzlich die Möglichkeit hat einen Internetanschluss zu buchen mit dem er IP-TV schauen kann.

Das sagst Du als Bewohner einer Großstadt mit Glasfaseranschluss. Es gibt aber trotzdem noch zahlreiche Orte in unserem "High-End-Land" wo die Leute sowas gar nicht zur Verfügung gestellt bekommen können, weil einfach nicht die Kabel liegen.

Wer als Ausländer nach Deutschland kommt muss sich eben an das Gesetz halten was in Deutschland gilt und hier gibt es kein Anrecht auf Ausländisches Fernsehprogramm.

Das sagt scheinbar ein Kabelkunde, der jeden Monat für etwas zahlt, was andere nach einmaliger Anschaffung kostenlos bekommen. Denn sonst hättest Du wohl erkannt, dass es hier auch darum geht, dass auch Deutsche wenn sie wollen, gerne eine Antenne hätten. Und dabei waren sie bisher gegenüber Ausländern im Nachteil.
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[3.1] chickolino antwortet auf mikiscom
31.07.2013 08:42
@mikiscom

Ich habe jahrelang in einem mehrfamilienhaus gewohnt - anfangs als Mieter später als Miteigentümer.

Das Wohnhaus hatte immer einen Kabelanschluss (in der hausordnung stand das wg. des vorhandenen Kabelanschlusses keine Parabolantennen angebracht werden dürfen), irgendwann wurde eine Sanierung der Aussenwände beschlossen.

Kurz danach hat eine eigentümer verkauft an eine Perssiche Familie und das erste was (noch bevor die Möbel kamen) installiert wurde war die Sat-Antenne, die Kabel wurden dann durch die frisch gedämmte Wand in Bohrungen durch die dämmung verlegt über den dachboden als stolperfallen, für alle die wäshce aufhängen wollten oder mal zu ihrem dachboden etwas unterstellen...

Daraufhin kam es dann zum klagefall - die familie beklagte das sie eben ihre heimischen programme nicht schauen konnten.

letzendlich haben sie das gemeinschafteigentum mit ihrem "umbau" beschädigt und nach 3 monaten kam dann heraus das sie keine Nebenabgaben zahlten, weitere 12 monate später hatte die Hausgemeinsschaft alle klagekosten am hals die sie nicht bereit waren zu zahlen und zusätzlich handwerkerkosten für die ordnungsgemässe verlegung der Kabel ihrer parabolantenne und die nicht bezahlten nebenabgeaben bliefen sich dann bis zur endgültigen zwangsversteigerung der wohnung auf rund 25 Tausend euro.

Der vorherige eigentümer hatte dummerweise unterschrieben beim verkauf das er ein Darlehen an die familie gab für den wohnungskaufpreis - auch davon hat er nie ewas zurückgezahlt bekommen.

Danach ging es bergab !

der Ersteher der wohnung vermietete an eine Türkische Familie und wieder ging der streit los um eine satschüssel.

Die alte war nach dem "überaschenden" auszug der persischen Familie stillgelegt und die Kabel zugunsten der Dämmung wieder herausgezogen und die bohrlöcher nachisoliert....

Ich habe dann zwischenzeitlich immer wieder längere Zeit im ausland gelebt und musste dort als deutscher aus schauen wo ich meine informationen in für mich verständlicher sprache bekommen konnte.

Meine erste wahl war dann das internet - schon 2001 - ich habe dann seit ca. 2005 internet über mobilfunk in EDGE-Speed gehabt und schon damit konnte ich über den onlinetvrekorder IP-TV herunterladen und dann am stück ruckelfrei schauen.

Nur dauert es eben - bis man einen Tatort heruntergeladen hat rund 10 stunden. Das muss man eben bereit sein in kauf zu nehmen ...

ABER mein informationsbedürfnis konnte ich damit auch im aussereuropäoischen ausland stillen.

Warum soll das heute nicht auch bei einer ausländischen Familie in deutschland möglich sein.

Letzendlich reicht für die information sogar das geschriebene Wort im internet aus - und das klappt auch per ISDN-Speed !

Wenn jemand irgendwo einziehen will, gehört es zu den Pflichten sich darüber zu informieren wie seine Bedrüfnisse am neuen Wohnort gestillt werden können.

Wenn es jemand wichtig ist, das er eine SAT-antenne aufstellen kann/darf und das nicht von dem vermieter oder der Hausgemeinschaft verboten wurde, dann darf man eben dort nicht einziehen.

Wenn man "vergessen" hat - nachzufragen, dann muss man das auf die eigene Kappe nehmen und damit leben.

ABER - es geht nicht erstmal Mietvertrag unterschreiben oder kaufen und hinterher allen anderen eine lange nase machen wollen !

Ich bleibe dabei - heutzutage ist es sehr wohl möglich sogar mit einem 56 Kbit Anschluss sein Informationsbedürfnis nach Nachrichten aus der Heimat zu befridiegen. Das geht entweder über lesen von internetseiten oder über herunterladen von Internetstreams die dann ruckelfrei angeschaut werden können.

ein Anrecht auf das schauen der aktuellen Kricket-Sportübertragung in Live oder des neusten bollywood-Streifens besteht nun eimal nicht.

Weder für deutsche besteht ien solcher anspruch noch für leute die aus anderen Ländern zu uns nach Deutschland kommen um hier zu leben.

Wer unbedingt einen schnellen Internetanschluss haben will - muss sich genauso vorab informieren ob das möglich ist, wie derjenige der unbedingt eine Sat-Schüssel haben möchte.

Danach kann man entscheiden ob diese wohnung in Frage kommt oder eben woanders hinziehen.

P.S.: ich wohne mittlerweile in meinem Einfamilienhaus und habe für mich selbst die Sat-Antenne - wobei ich mir das als Eigentümer eben selbst erlauben kann - es betrifft nur mich - meine Hausdämmung und mein eigentum und keinen anderen !



Es gibt aber auch Deutsche, die ihr Geld nicht zum Fenster rauswerfen wollen. Antenne kostet nur einmal, IP-TV JEDEN MONAT! Und auch wer Internet hat, kann zwar eine 3 GB-Option (15 Euro) haben, kann aber damit nicht automatisch IP-TV gucken. Denn das kostet mehr!

wie shcon geschrieben- es geht darum ob es möglich ist, nicht darum was es kostet.

und grundsätzlich ist es auch möglich mit einem 56 K/Bit isdn modem IP-Streams herunterzuladen und dann anzuschauen.

Man braucht dazu eben nur etwas mehr zeit.


Das sagt scheinbar ein Kabelkunde, der jeden Monat für etwas zahlt, was andere nach einmaliger Anschaffung kostenlos bekommen. Denn sonst hättest Du wohl erkannt, dass es hier auch darum geht, dass auch Deutsche wenn sie wollen, gerne eine Antenne hätten. Und dabei waren sie bisher gegenüber Ausländern im Nachteil.

wie schon gesagt, ich finde das man sich vorab informieren muss wo man hinzieht und was dort möglich ist.

Ggf. muss man ja nicht dorthin ziehen.

Vor allem darf man aber nicht seine eigenen Bedrüfnisse über die von allen annderen stellen und ein einzelner darf nicht einer "eingewachsenen" Hausgemeinschaft seinen Willen aufdrücken !

. . . und nochmal - ich selbst habe keinen Kabelanschluss mehr, freue mich auch darüber das ich nciht mehr mtl. kabelgebühren zahlen muss, Aber ich habe mir eben auch die wohngegend ausgesucht und mich nach den dortigen möglichkeiten dafür entschieden. Ich hätte das haus ja auch nicht kaufen müssen !
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[3.1.1] mikiscom antwortet auf chickolino
31.07.2013 09:54
Benutzer chickolino schrieb:

Kurz danach hat eine eigentümer verkauft an eine Perssiche Familie und das erste was (noch bevor die Möbel kamen) installiert wurde war die Sat-Antenne, die Kabel wurden dann durch die frisch gedämmte Wand in Bohrungen durch die dämmung verlegt über den dachboden als stolperfallen, für alle die wäshce aufhängen wollten oder mal zu ihrem dachboden etwas unterstellen...

Ja, dass ist natürlich der Extremfall, wo ich voll und ganz nachvollziehen kann, wenn sich andere ärgern. Aber wie hier schon geschrieben: https://www.teltarif.de/forum/s51960/1-12.html
lässt sich sowas auch vernünftig installieren. Und zum Thema Wärmedämmung gibt es schon seit vielen Jahren Fensterdurchführungen.

Meine erste wahl war dann das internet - schon 2001 - ich habe dann seit ca. 2005 internet über mobilfunk in EDGE-Speed gehabt und schon damit konnte ich über den onlinetvrekorder IP-TV herunterladen und dann am stück ruckelfrei schauen.

Nur dauert es eben - bis man einen Tatort heruntergeladen hat rund 10 stunden. Das muss man eben bereit sein in kauf zu nehmen ...

Das erinnert mich jetzt an sowas wie "schafft alle benzinbetriebenen Fahrzeuge ab, denn sie verpesten die Umwelt. Wir haben zwar keine richtigen Alternativen, aber früher sind wir auch mit dem Pferd geritten. Das dauert zwar sehr lange, geht aber auch".

Wenn es jemand wichtig ist, das er eine SAT-antenne aufstellen kann/darf und das nicht von dem vermieter oder der Hausgemeinschaft verboten wurde, dann darf man eben dort nicht einziehen.

Wenn es NICHT verboten wurde, darf er die doch aufstellen. Sonst wäre es doch verboten. Natürlich kann das Verbot (falls keine Regelung besteht) auch nachträglich erlassen werden.

ABER - es geht nicht erstmal Mietvertrag unterschreiben oder kaufen und hinterher allen anderen eine lange nase machen wollen !

Habe ich bei meiner aktuellen Mietwohnung gelernt. Steht im Vertrag ich darf ne eigene Antenne auf's Dach stellen. :-) Bis so eine Klage-Prozedur vorbei ist, bin ich schon 2-3 mal umgezogen. Das ist eines der großen Vorteile von Mietwohnungen.

P.S.: ich wohne mittlerweile in meinem Einfamilienhaus und habe für mich selbst die Sat-Antenne - wobei ich mir das als Eigentümer eben selbst erlauben kann - es betrifft nur mich - meine Hausdämmung und mein eigentum und keinen anderen !

Die Vorteile (wenn man die denn vernünftig installiert) hast Du also erkannt.

wie shcon geschrieben- es geht darum ob es möglich ist, nicht darum was es kostet.

Dann solltest Du auch nicht mit benzinbetriebenen Fahrzeugen fahren, sondern mit Elektroautos. Halten zwar nicht lange, aber kannst Du ja nachladen. Dauert zwar, aber es ist möglich.
Oder mehrere kaufen. Ist eins gerade am laden, nimmst Du das nächste.
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[3.1.1.1] chickolino antwortet auf mikiscom
31.07.2013 11:55
@mikiscom

ich finde ein Gericht sollte andere wichtigere dinge entscheiden müssen.

solche "pille-palle" sollte doch ganz einfach klar zu entscheiden sein.

Wenn sich 2 erwachsene menschen treffen und einen Vertag untereinander aushandeln und in dem Vertrag wird auf die Hausordnung verwiesen in der jeder lesen kann (bevor er den vertrag unterschreibt), das er keine sat-Antenne aufstellen darf, dann sollten sich auch alle daran halten müssen.

Selbst wenn sich "nachträglich" die Situation ändert - z.b. ein Journalist zum Auslandsmoderator befördert wird, dann muss er entweder damit leben was er vor Jahren unterschrieben hat oder eben umziehen, dorthin wo es erlaubt ist.

Wobei jeder "normale" Mensch vor einem Umzug sicher mal "lieb die Nachbarn fragen" würde ! Denn wie man in den Wald hineinruft so schallt es auch wieder heraus !

Oder um es mal "auf einen Swingerclub" umzumünzen . . .

Wer fi.... will muss freundlich sein !

Technisch ist es heutzutage möglich sich selbst mit langsamen Internet zu informieren. Insofern - ist alles weitere keine Frage mehr die ein Gericht entscheiden müßte sondern nur noch von privaten vertraglichen Regelungen.

Manher Vermieter wird ggf. sogar einen langjärigen Mieter, von dem er weiss das er seit jahren die Miete pünktlich bekommen hat, eine solche Erlaubnis geben das dieser eine SAT-Antenne aufstellen darf.

Auch hier trifft wieder Angebot und Nachfrage.

Wenn eine Wohnung jeden Monat 15-20 euro mehr fixkosten verursacht weil dort ein Kabelanschluss vorhanden ist, dann ist das sicherlich auch ein Argument gegenüber einer Wohnung wo eine SAT-Gemeinschaftsanlage auf dem Dach steht.

Tja, und ein Indischer Mitbürger muss dann eben "in Kauf nehmen" sich nur in Schriftform im Internet mit einem Analogen Internetzugang langsam über seine Heimat informieren zu können.

Wenn er das nicht will - muss er halt woanders hinziehen.

Es kann kein Grund sein, das man lieber einen anderen Satelitten eingerichtet haben will, als der Rest der Hausgemeinschaft.

Das Informationsbedrüfnis ist einfach auch mit einem (langsamen) Internetzugang ausreichend befriedigt. Das hat ein deutsches Gericht jetzt so entschieden - ENDE ! Man benötigt dazu keinen Satelliten-Zugang und kein schnelles Internet !

Wer aber als Ausländer lieber sein Heimatliches Fernsehprogramm schauen will, der muss dann eben dorthin ziehen wo entweder eine Sat-Gemeinschaftsantenne mit Ausrichtung auf den gewünschten Satelliten vorhanden ist oder aber selbst für schnelles Internet sorgen bzw. sich vorab versichern das internet in der Gewünschten geschwindigkeit dort auch lieferbar ist - oder eben woanders hinziehen.
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[4] Mobilfunk-Experte antwortet auf chickolino
31.07.2013 11:16
Benutzer chickolino schrieb:

Wer in den Laden gehen kann und ein Fernsehgerät und eine Satelittenschüssel kaufen kann um das heimatliche Fernsehprogramm empfangen zu können, der kann auch genausogut im Laden eine PC kaufen und eine Intenetleitung bestellen.

Das mag für dich und mich gelten. Für manche ältere Herrschaften ist das aber durchaus ein großer Unterschied.
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[4.1] Zündi antwortet auf Mobilfunk-Experte
31.07.2013 12:02
Benutzer Mobilfunk-Experte schrieb:
Benutzer chickolino schrieb:

Wer in den Laden gehen kann und ein Fernsehgerät und eine Satelittenschüssel kaufen kann um das heimatliche Fernsehprogramm empfangen zu können, der kann auch genausogut im Laden eine PC kaufen und eine Intenetleitung bestellen.

Das mag für dich und mich gelten. Für manche ältere Herrschaften ist das aber durchaus ein großer Unterschied.

Das mit der Internetleitung bestellen ist auch nicht so einfach. Wenn man nun schon einen Vertrag bei einem Anbieter ohne IP-TV hat und umzieht, hat man ja deshalb kein Kündigungsrecht. Und wenn am neuen Wohnort nur 6000 kbit/s verfügbar sind, dann wirds schon eng mit IP-TV. Webstreaming kann man wohl kaum als vollwertigen Fernseh-Ersatz bezeichnen, zumal die Telekom auch noch plant, ab 75 GB zu drosseln. Ich bin auch gegen ein Sonderrecht für Ausländer, aber wie ich schonmal geschrieben habe, von solchen Urteilen können auch Deutsche betroffen sein, die keinen Kabelanschluss haben, dafür aber einen (möglicherweise langsamen) Internetanschluss. Das dürfte auf dem Land sogar die Regel sein. Bisher mussten die Vermieter dann eine Sat-Schüssel dulden.
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[4.1.1] chickolino antwortet auf Zündi
31.07.2013 12:16
@Zündi

. . . Und wenn am neuen Wohnort nur 6000 kbit/s verfügbar sind, dann wirds schon eng mit IP-TV. Webstreaming kann man wohl kaum als vollwertigen Fernseh-Ersatz bezeichnen,

genau darum geht es ja !

Es soll ja auch kein Ersatz für vollwertiges Fernsehen sein, sondern es soll nur das grundbeürfnis nach information damit befriedigt werden können.

Dafür reicht es sich (in worten auf einer Internetseite) den sachstand durchlesen zu können.

Dafür muss man eben nicht einen Film ruckelfrei und in HD anschauen können.

Wer irgendwohin zieht und dort einen Mietvertrag unterschreibt in dem steht das eben keine eigene Sat-antenne aufgestellt werden darf, der darf sich nicht hinterher beschweren.

Wenn der vermieter dann keine Mieter mehr bekommt, weil jeder nur noch hier schneller und dort besser haben will, dann muss der vermieter über modernisierung nachdenken um seine immobilie überhaupt noch vermarkten zu können oder eben er erlaubt den mietern das aufstellen der eigenen Sat-antennen und muss dann damit leben das sein haus (wegen der vielen SAT-Antennen) nicht mehr als Haus mit hohem Marktwert wahrgenommen wird und er deshalb eben nicht mehr die "Top-"Mieten bekommt die er gerne hätte.

letztenendes ist die entscheidung zur befridigung des informationsbedürfnisses vom Gericht getroffen worden und rechtskräftig. Alles andere müssen jetzt mieter und vermieter untereinander aushandeln.

Wie schon mal geschrieben, wenn der vermieter einen "langjährigen" immer pünktlich zahlenden Mieter behalten will kann er es Ihm ja erlauben. Wenn der Vemieter ärger mit anderen im Haus vermeiden will, dann erlaubt er es nur unter der Auflage, das der Mieter auf seinem Balkon einen "Fake-" Gartenstuhl mit integrierter Sat-Antenne aufstellt damit es die anderen Mitmieter nicht mitbekommen und verpflichtet den mieter zum schweigen unter Hinweis darauf das er im Falle, das es herauskommt sein Einverständnis widerrufen kann zugunsten des "Hausfriedens".

Der Mieter muss dann zusammen mit dem Vermieter "aushandeln" ob er die Mehrkosten für den Fake-Gartenstuhl auf seinem Balkon gegenüber einer normalen sat-antenne dann alleine übernehmen muss (und es ihm den mehrpreis auch wert ist) oder ob er den Vermieter (der ja den Hausfrieden erhalten will) mit ins boot nimmt für diesen Mehraufwand.

ABER letzendlich sind das alles private Regelungen - die Grundregelung des gerichtes sagt einfach internetzugang (wie langsam auch immer) ersetzt das anrecht auf eine SAT-Schüssel . . .

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[4.1.1.1] Zündi antwortet auf chickolino
31.07.2013 13:30
Benutzer chickolino schrieb:
@Zündi

. . . Und wenn am neuen Wohnort nur 6000 kbit/s verfügbar sind, dann wirds schon eng mit IP-TV. Webstreaming kann man wohl kaum als vollwertigen Fernseh-Ersatz bezeichnen,

genau darum geht es ja !

Es soll ja auch kein Ersatz für vollwertiges Fernsehen sein, sondern es soll nur das grundbeürfnis nach information damit befriedigt werden können.

Dafür reicht es sich (in worten auf einer Internetseite) den sachstand durchlesen zu können.

Dafür muss man eben nicht einen Film ruckelfrei und in HD anschauen können.

Vielleicht hat man keinen Anspruch auf HD und auch nicht auf einzelne Sender, aber durchaus auf SD-Qualität und eine gewisse Programmvielfalt.


Wer irgendwohin zieht und dort einen Mietvertrag unterschreibt in dem steht das eben keine eigene Sat-antenne aufgestellt werden darf, der darf sich nicht hinterher beschweren.

Wenn der vermieter dann keine Mieter mehr bekommt, weil jeder nur noch hier schneller und dort besser haben will, dann muss der vermieter über modernisierung nachdenken um seine immobilie überhaupt noch vermarkten zu können oder eben er erlaubt den mietern das aufstellen der eigenen Sat-antennen und muss dann damit leben das sein haus (wegen der vielen SAT-Antennen) nicht mehr als Haus mit hohem Marktwert wahrgenommen wird und er deshalb eben nicht mehr die "Top-"Mieten bekommt die er gerne hätte.

Gegen die "vielen" Sat-Antennen hilft eine Gemeinschaftsantenne auf dem Dach. Eine Sat-Schüssel führt auch nicht zu einem geringeren Marktwert oder berechtigt Mieter dazu, geringere Mieten zu zahlen.

letztenendes ist die entscheidung zur befridigung des informationsbedürfnisses vom Gericht getroffen worden und rechtskräftig. Alles andere müssen jetzt mieter und vermieter untereinander aushandeln.

Naja, es sind auch nur Amtsgerichtsurteile und es gibt auch anderslautende Urteile, ebenfalls von Amtsgerichten. Endgültig entschieden wäre es erst, wenn der BGH ein Grundsatzurteil fällt.

Wie schon mal geschrieben, wenn der vermieter einen "langjährigen" immer pünktlich zahlenden Mieter behalten will kann er es Ihm ja erlauben. Wenn der Vemieter ärger mit anderen im Haus vermeiden will, dann erlaubt er es nur unter der Auflage, das der Mieter auf seinem Balkon einen "Fake-" Gartenstuhl mit integrierter Sat-Antenne aufstellt damit es die anderen Mitmieter nicht mitbekommen und verpflichtet den mieter zum schweigen unter Hinweis darauf das er im Falle, das es herauskommt sein Einverständnis widerrufen kann zugunsten des "Hausfriedens".

Wenn man einen Balkon in die richtige Richtung hat und vorhat eine kleine Sat-Schüssel aufzustellen (nicht zu montieren), dann braucht man dafür aber keine Erlaubnis des Vermieters. Bei den Urteilen war es aber wohl so, das kein Balkon vorhanden war oder eben auf der falschen Hausseite. Genauso wenig kann der Vermieter vorschreiben, das man keine Wäscheständer oder Sonnenschirme aufstellen darf oder auf dem Balkom (oder in der Wohnung) nicht rauchen darf. Was der Vermieter z.B. verbieten kann, ist grillen auf dem Balkon (außer mit Elektrogrill).
Nicht alles, was in einer Hausordnung steht, ist legal. Natürlich ist es besser, einen Vermieter zu finden, der alles duldet, was man gerne machen möchte, aber leider ist das auch nicht überall möglich. In vielen Gegenden ist (bezahlbarer) Wohnraum knapp, da muss man holen, was man kriegen kann. In wie weit man sich dann mit dem Vermieter anlegt, bezüglich nicht erlaubter Klauseln, das muss halt jeder selbst entscheiden, obs die Sache wert ist oder nicht.

Der Mieter muss dann zusammen mit dem Vermieter "aushandeln" ob er die Mehrkosten für den Fake-Gartenstuhl auf seinem Balkon gegenüber einer normalen sat-antenne dann alleine übernehmen muss (und es ihm den mehrpreis auch wert ist) oder ob er den Vermieter (der ja den Hausfrieden erhalten will) mit ins boot nimmt für diesen Mehraufwand.

Für einen Fake-Gartenstuhl aufzustellen, braucht man ganz sicher keine Genehmigung des Vermieters.

ABER letzendlich sind das alles private Regelungen - die Grundregelung des gerichtes sagt einfach internetzugang (wie langsam auch immer) ersetzt das anrecht auf eine SAT-Schüssel . . .
Zum Glück ist das kein Grundsatzurteil.
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[4.2] chickolino antwortet auf Mobilfunk-Experte
31.07.2013 12:02
@Mobilfunk-Experte

Das mag für dich und mich gelten. Für manche ältere Herrschaften ist das aber durchaus ein großer Unterschied.

Natürlich wobei ich bei älteren Herrschaften auch immer wieder erlebe - - -

Nein ARD und ZDF und mein drittes Programm.

Mehr hatten wir vor 40 jahren auch nicht und damals sogar nur in schwaz-weiss . . .

Ich brauche doch keine 250 Kanäle und finde dann die von mir genutzten nicht mehr.... (weil es niemand gescheit eingestllt hat nach den wünsches des - älteren - Nutzers....)
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[4.2.1] telekomflüchtling antwortet auf chickolino
01.08.2013 09:19
Was ist eigentlich an Sat-Schüsseln so schlimm, dass sie, bzw. die Anbringung an Mietshäusern verboten werden müssen?
An jedem Haus gibt es eine Menge technischer Einrichtungen wie Schornsteine, Überdachentlüftungen, Dachfenster und -rinnen. Warum wird gerade die Anbringung von Sat-Antennen beschränkt?

Als meine Tochter vor ca. 4 Jahren ihre Wohnung bezog, wurde ihr die Installation einer Sat-Antenne per Mietvertrag untersagt. Angeblich würde so eine Antenne die Fassade verschandeln. Dazu muss man wissen, dass in dem Haus ca. 75% der Mieter, die dort schon länger wohnen, so eine Antenne an ihrer Balkonbrüstung angebracht haben und der Passus nur in den neuen Verträgen aufgenommen worden war. Hinzu kommt, dass das Haus aus den 80iger Jahren mit Klinkern verblendet ist, die wie Ausschussware aussehen. Balkonbrüstungen und Geländer der Laubengänge bestehen aus Vierkantstahl und Schichtstoffplatten, von denen die Farbe blättert. Verschandelung?
Kurz nach dem Einzug kam dann Kabeldeutschland, um das gesamte Haus neu (digitaltauglich)zu verkabeln. Quer durch die Wohnungen, auf Putz: Die Durchgangsleitungen wurden in einer Zimmerecke verlegt und mit einer Dreiecksleiste abgedeckt. Verschandelung?

Ich denke mal, dass diese Maßnahme nicht zum Schaden des Vermieters gewesen ist und erklärt sicher auch das Sat-Verbot.

An meiner eigenen Hütte prangt übrigens auch so eine Antenne, ca. 90cm groß. Das Haus sieht dadurch nicht besser aus, mit Sicherheit aber auch nicht schlechter ...
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[4.2.1.1] diddi88 antwortet auf telekomflüchtling
07.08.2013 00:46

Was ist eigentlich an Sat-Schüsseln so schlimm, dass sie, bzw. die Anbringung an Mietshäusern verboten werden müssen?

Wäre ich Vermieter wäre es mir vollkommen egal, wahrscheinlich wäre ich sogar noch froh, denn so sind die Mieter mit fernsehen beschäftigt und randalieren nicht im Treppenhaus ;)

Spaß beiseite, ich kann es jedenfalls auch nicht nachvollziehen und würde daher auch in kein Haus ziehen wo so etwas im Mietvertrag verboten ist. Unwichtig ob ich es benötige oder nicht aber wenn sowas schon verboten wird, dann ist das Rauchen auf dem Balkon auch bald untersagt ;)
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[5] RE: Wer keinen computer hat ... kann den auch kaufen genau wie einen Fernseher
Ali.As antwortet auf chickolino
03.08.2013 14:29
Benutzer chickolino schrieb:
Wer als Ausländer unbedingt sein Heimatprogramm empfangen will kann ja auch in seiner Heimat
bleiben - dort sollte der Empfang auch gewährleistet sein !


Also Chickolino,

gerade von Dir hätte ich eine solche Einstellung ja nun überhaupt nicht erwartet, denn schließlich bist Du doch selbst das halbe Jahr lang Ausländer (Überwinterung in Thailand).

Gut, die Erklärung sind die schlechten Erfahrungen Deiner (ehemaligen) Eigentümergemeinschaft mit einer neuen Eigentümerfamilie
(https://www.teltarif.de/forum/s51960/3-6.html).

Nach meinem Verständnis waren diese schlechten Erfahrungen aber
nicht dadurch verursacht, daß die Neueigentümer Perser waren,
sondern dadurch, daß sie Asis waren -
und die gibt es nunmal in jedem Volk.

_______________­__________­__________­_______________
Dieser Beitrag antwortet auf:
https://www.teltarif.de/forum/s51960/3-1.html
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[5.1] chickolino antwortet auf Ali.As
03.08.2013 15:45
@Ali.As
Benutzer chickolino schrieb:
Wer als Ausländer unbedingt sein Heimatprogramm empfangen will kann ja auch in seiner Heimat bleiben - dort sollte der Empfang auch gewährleistet sein !

Das zitat ist leider etwas aus dem zusammenhang herausgerissen . . .

Nochmal klargestellt.

Egal, wer - ob Deutscher oder in Deutschland lebender Ausländer - niemand hat mehr einen Rechtsnaspruch aus Informationspflichten eine Sat-Antenne aufzustellen.

Dieses "Informationsbedürfnis" (das bei Ausländern in Deutschland generell unterstellt wird - daher eben die "Fokussierung" auf in Deutschland lebende Ausländer . . . ) kann lt. Richterspruch bereits mit einem Analogen Internetzugang (in Wort bzw. Schrift) befriedigt werden.

Aus diesem Grund gilt hier eben die seit dem Urteil die Privatrechtliche Vereinbarung zwischen dem Vermieter der das Interesse hat sein Haus gut instand zu halten, ggf. den Wohnwert zu verbessern und dem Mieter der sich eben meistens (nicht nur informieren - sondern eben auch) einen Fernsehzugang in seiner Heimatsprache "gönnen" möchte.

Es ist grundsätzlich möglich mit Analogem Internet vom 56 kbit/s Modem auch längere Fernsehsendungen über einen längeren Zeitraum herunterzuladen und dann auch komplett und ruckelfrei anzuschauen - das habe ich bis vor weningen Jahren in Thailand ja auch immer getan. Ein 90 Minuten Tatort dauert dann mit Mobilfunk in EDGE-Speed etwa 8 - 10 Stunden Downloadzeit und dann kann man ihn anschauen. Dem aktuellen Stand der Technik wurde mit diesem Urteil eben Rechnung getragen.

Wer also eine Informationssendung wie die Nachrichten von einem Ausländischen Sender schauen will, kann durchaus auch mit Modemspeed diese rund 10-15 Minuten täglich mit rund 90 Minuten Versatz fürs runterladen wegen mit einem langsamen 56 kbit/s Modem noch "zeitnah" anschauen. Er muss sich also noch nicht einmal auf Wort und Schrift beschränken . . .

Es besteht lt. deutschem Recht aber eben keine Verpflichtung für Vermieter einem Mieter (sei er Deutscher oder in Deutschland lebender Ausländer) einen schnelleren Internetzugang vorzuhalten oder möglich zu machen oder eine Möglichkeit Filme oder Sportveranstaltungen aus seinem Heimatland schauen zu können.

Der Vermieter wird aber sicherlich an dauerhaft pünktlich zahlenden Mietern interessiert sein. Wenn man also z.b. seine Kaution auf eine Jahresmiete "erhöht" anstatt der "üblichen" 3 Monate - dann kann man dadurch sicherlich ein gewisses sicherheitsbedürfnis des Vermieters gegenüber seinem (noch Unbekannten) Mieter wettmachen und so bekommt man dann mit diesem "Vertauensvorschuss" auch manche schöne zusätzliche "Lorbeere" in seinem Vertags eingefügt. Das ist zumindest meine "Erfahrung" als deutscher Mieter einer Wohnung im Ausland.

Grundsätzlich kann jeder in Deutschland seinen Wohnsitz frei wählen (mal abgesehen von Asylbewerbern die sich nur innerhalb eines Bezikes aufhalten dürfen weil nur dort ihre Gestattung gilt und evtl. noch Straftätern in Haft - wobei das für diese Gruppen dann ja auch sicherlich Sinn macht).

Wer also Wert darauf legt eine Sat-Schüssel mit der Ausrichtung auf einen besstimmten Satelitten im Haus zu haben oder wenn diese nicht vorhanden ist unbedingt eine installieren möchte, der muss dies nun vor Abschluss des Mietvertrages oder vor dem Kauf einer Wohnung prüfen und kann sich (seit dem Urteil) nicht mehr beschweren wenn er diese Prüfung "versäumt" hat.

Letztendlich ist es aber wie es bei normalen zivilisierten Menschen immer sein sollte. Man sollte "freundlich" nachfragen. denn auch hier gilt wie beiso vielem der Grundsatz . . .

- wie man in den Wald hereinruft, so schallt es auch wieder heraus . . .

Wer "einfach macht", muss sich nicht wundern wenn es hinterher Ärger gibt.
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[5.1.1] Ali.As antwortet auf chickolino
03.08.2013 23:49
Benutzer chickolino schrieb:
Benutzer chickolino schrieb:
Wer als Ausländer unbedingt sein Heimatprogramm empfangen will kann ja auch in seiner Heimat bleiben - dort sollte der Empfang auch gewährleistet sein !

Das zitat ist leider etwas aus dem zusammenhang herausgerissen

Wirklich?
Das war doch der Anfang Deines Beitrags
(https://www.teltarif.de/forum/s51960/3-1.html).
Und weiter ging es dann mit Computer kaufen.


Benutzer chickolino schrieb:
niemand hat mehr einen Rechtsnaspruch aus Informationspflichten eine Sat-Antenne aufzustellen.

Mach mal bitte halblang: das sind bisher nur Amtsgerichtsurteile, keine Grundsatzurteile.
Und es gibt auch gegenteilige Urteile, sogar eins von einem Landgericht (also schon eine Stufe gewichtiger).


Benutzer chickolino schrieb:
Dieses "Informationsbedürfnis" ... kann lt. Richterspruch bereits mit einem Analogen Internetzugang (in Wort bzw. Schrift) befriedigt werden.

Die Modemgeschwindigkeit des Internetzugangs und das mit Wort und Schrift (statt Fernsehprogramm) sind bloß Deine Erfindungen und stehen NICHT in der Teltarif-Meldung
(https://www.teltarif.de/satellitenschuessel-...),
sondern da steht "keine Unterhaltungsprogramme", aber nicht "keine Fernsehprogramme".
Deshalb besteht nach wie vor ein Recht auf Fernsehen (und das ist auch richtig so, denn - noch - ist Fernsehen das Leitmedium).
Und deshalb bedeutet "Internetanschluß" nicht "Analoganschluß (mit Modemgeschwindigkeit)", sondern "Breitbandanschluß".

Und übrigens geht es nicht um "Informationspflichten", sondern um das verfassungsmäßige Grundrecht auf Informationsfreiheit.
Und bei uns in Deutschland sind Grundrechte unveräußerlich - auch nicht an eine heilige deutsche Hausordnung. ;-)


Benutzer chickolino schrieb:
wie man in den Wald hereinruft, so schallt es auch wieder heraus . . .

Wer "einfach macht", muss sich nicht wundern wenn es hinterher Ärger gibt.

Da gebe ich Dir allerdings vollkommen Recht! :-)

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